Keine Strafschärfung für Rauschtaten
Der Bundesrat hat am 6. Juli 2018 über die Forderung Sachsens abgestimmt, Taten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss härter zu bestrafen. Ein entsprechender Gesetzesantrag des Freistaates fand allerdings nicht die erforderliche Mehrheit von 35 Stimmen.
Rechtslage nach Ansicht Sachsens unbefriedigend
Sachsen hatte argumentiert, das derzeitige Strafrecht sei nicht geeignet, die erheblichen Gefahren durch Straftaten unter Alkohol und Drogen zu ahnden. Die aktuelle Rechtslage erwecke den Eindruck, Rauschtaten würden grundsätzlich milder bestraft. Dies laufe - vor allem bei schweren Gewalttaten oder Verkehrsdelikten mit Todesopfern - dem Rechtsempfinden der Bevölkerung zuwider und setze ein verheerendes rechtspolitisches Signal an potentielle Straftäter.
Keine automatische Strafmilderung
Sachsen schlug daher vor, die regelmäßige Strafmilderung bei selbstverschuldetem Rausch nach § 21 Strafgesetzbuch zu streichen. Auch bei vorsätzlichem Vollrausch gemäß § 323a Strafgesetzbuch sollten künftig härtere Strafen möglich sein. Flankierend wollte Sachsen den Strafrahmen auch bei der leichtfertigen fahrlässigen Tötung erhöhen, um Wertungswidersprüche zu vermeiden.
Diese Argumentation machte sich der Bundesrat nicht zu eigen.
Stand: 06.07.2018