Entwurf zur Bekämpfung der Polygamie zurück in den Fachausschuss
Auf Wunsch Bayerns beriet der Bundesrat am 6. Juli 2018 über einen Gesetzesantrag zur Bekämpfung der Polygamie. Nach der Debatte im Plenum wurde der Vorschlag zurück in die Ausschussberatungen verwiesen. Die von Bayern beantragte sofortige Sachentscheidung über den Entwurf fand nicht die erforderliche Mehrheit.
Bayern für Aufhebung von Amts wegen
Bayern will mit seinem Vorschlag erreichen, dass im Ausland geschlossene Vielehen von dauerhaft in Deutschland lebenden Ehegatten aufgehoben werden. Behörden sollten die Aufhebung von Amts wegen und gegen den Willen der Ehepartner veranlassen können.
Klare gesetzliche Werte
Zur Begründung seiner Initiative verweist Bayern auf das in Deutschland bestehende Polygamieverbot. Dies stehe im Wertewiderspruch dazu, dass eine im Ausland nach dortigem Recht wirksam geschlossene polygame Verbindung nach allgemeiner Meinung in Deutschland anerkannt wird. Durch den Flüchtlingszustrom gebe es vermehrt polygame Ehen in Deutschland. Bei den Behörden bestehe Unsicherheit, wie sie in der Praxis damit umgehen sollen - zum Beispiel, wenn eine Frau sich aus der polygamen Verbindung lösen möchte. Diese Unsicherheiten soll der Gesetzesantrag beseitigen und zugleich dem strafrechtlichen Polygamieverbot Rechnung tragen.
Wie es weitergeht
Der Gesetzesantrag geht nun zurück in den Ausschuss für Frauen und Jugend, der seine Beratungen zuvor vertagt hatte. Sobald er seine Empfehlung an das Plenum erarbeitet hat, kommt die Vorlage wieder auf die Bundesrats-Tagesordnung.
Der federführende Rechtsausschuss hatte seine Beratungen bereits mit einem positiven Votum abgeschlossen.
Stand: 06.07.2018