Top 9Mieterschutz

Foto: Mietwohnungen mit begruenten Balkonen

© Foto: PantherMedia | Matej Kasteli

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Beschluss

Soziales Mietrecht modernisieren

Berlin möchte Mieterinnen und Mieter vor steigenden Wohnungsmieten schützen und fordert zahlreiche Änderungen des sozialen Mietrechts, vor allem an der so genannten Mietpreisbremse. Am 6. Juli 2018 hat das Land seinen Gesetzentwurf im Bundesratsplenum vorgestellt. Zur weiteren Beratung wurde er in die Fachausschüsse überwiesen.

Ziel des Entwurfs ist es, allgemeine Mieterhöhungen sowie Erhöhungen nach Modernisierung einzuschränken, den Kündigungsschutz bei Zahlungsverzug zu stärken, die Anwendbarkeit des Mietspiegels auszuweiten und unzulässige Mietpreisüberhöhungen schärfer zu ahnden.

Mietpreisbremse ausweiten

So schlägt Berlin vor, die Befristung der Mietpreisbremse aufzuheben und Ausnahmen zu streichen, die derzeit für umfassende Modernisierungen oder bei höherer Vormiete gelten. Ein Verstoß gegen die Mietpreisbremse soll künftig als Ordnungswidrigkeit im Wirtschaftsstrafgesetz definiert und behördlich verfolgt werden.

Nach dem Gesetzentwurf dürften Mieterhöhungen um bis zu 20 Prozent nur noch innerhalb von fünf Jahren erfolgen; in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten um höchstens 15 Prozent. Bislang gilt ein Zeitraum von drei Jahren.

Zur Bildung der ortsüblichen Vergleichsmiete sollen künftig alle Mietänderungen und Neuabschlüsse der letzten zehn Jahre in den Mietspiegel einfließen - derzeit sind es vier Jahre.

Nur noch sechs Prozent Modernisierungskosten

Die Modernisierungsumlage möchte Berlin von elf auf sechs Prozent absenken lassen. Sie dürfe nur noch bei bestimmten Maßnahmen greifen, zum Beispiel bei energetischer Modernisierung und bei barrieremindernden Umbauten. Wenn ein Mieterhaushalt mehr als 40 Prozent des Haushaltseinkommens für die Miete einschließlich der Heizkosten ausgeben muss, soll eine Härtefallklausel gelten.

Berlin will zudem den Kündigungsschutz bei Zahlungsverzug erhöhen. Wenn Mieterinnen und Mieter den Mietrückstand rechtzeitig nachzahlen, dürften sie ihre Wohnung auch bei einer ordentlichen Kündigung behalten. Bislang bestand diese Möglichkeit nur bei einer außerordentlichen Kündigung.

Beratungen der Fachpolitiker im September

Nach der Vorstellung wurde der Entwurf in die Fachausschüsse überwiesen, die im September beraten. Sobald sie ihre Empfehlungen an das Plenum erarbeitet haben, kommt die Vorlage zur Abstimmung wieder auf die Plenartagesordnung.

Stand: 06.07.2018

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