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  1. Beschluss

Beschluss

Absetzung des Antrags zur Dieselnachrüstung auf Herstellerkosten

Der Bundesrat hat am 6. Juli 2018 einen Entschließungsantrag Berlin und Brandenburgs zur Nachrüstung von Dieselfiltern auf Herstellerkosten kurzfristig von der Tagesordnung abgesetzt.

Verursacherprinzip

Mit ihrer Initiative wollen die beiden Länder erreichen, dass die Bundesregierung die Konzerne zum Einbau wirksamer Stickoxidkatalysatoren in allen Euro-5-Diesel-Fahrzeugen verpflichtet.

Eine Kostenübernahme fordern Berlin und Brandenburg auch für Software-Updates, die zur Abgasminderung von Dieseln der Euro-Norm 6a bis 6c erforderlich sind, sofern die bestehenden Systeme nicht ausreichend funktionieren. Mit der Verpflichtung der Hersteller nach dem Verursacherprinzip würde die Bundesregierung ihrer Verantwortung nachkommen, sich aktiv für die Gesundheit von Bürgerinnen und Bürgern einzusetzen und gleichzeitig Fahrverbote zu verhindern, betonen die Länder.

Software-Updates nicht ausreichend

Die Hardware-Nachrüstung von Dieselfahrzeugen mit Harnstoff-Katalysatoren sei die effektivste Lösung für das Stickoxidproblem in Städten, in denen die Grenzwerte überschritten werden. Der ADAC Württemberg e.V. habe nachgewiesen, dass durch Hardware-Nachrüstungen der Ausstoß von Schadstoffen an Euro-5-Dieselfahrzeugen bis zu 70 Prozent (innerorts) bzw. fast 90 Prozent (außerorts) reduziert werden kann, heißt es zur Begründung des Entschließungsantrags.

Wie es weitergehen könnte

Um die Initiative erneut auf die Tagesordnung des Plenums zu setzen, müsste ein Land einen entsprechenden Antrag stellen.

Stand: 06.07.2018

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