Top 20Bewacherregister

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  1. Beschluss

Beschluss

Mehr Sicherheit in der Sicherheitsbranche

Die Bundesregierung plant ein zentrales Register für die Sicherheitsbranche, das bundesweit aktuelle Daten zu Sicherheitsfirmen und deren Personal elektronisch auswertbar vorhält. Der Bundesrat hat am 6. Juli 2018 zu dem Gesetzentwurf ausführlich Stellung genommen.

Warnung vor Datenflut

Grundsätzlich unterstützt er das Ziel des geplanten Gesetzes, weist aber auf Bedenken aus der Praxis hin. Er sorgt sich um den immensen Verwaltungsaufwand, der mit einem solchen Register verbunden ist, das Daten von 10.000 Gewerbetreibenden und 200.000 Wachpersonen enthält. Durch die Pflicht für den so genannten Nachbericht entstünden zwangsläufig unterschiedliche Datenbestände an verschiedenen Stellen - mit unterschiedlichen Löschungsfristen und Aktualisierungsständen.

Zeitlich nicht zu schaffen

Der Bundesrat gibt zu bedenken, dass das Bewacherregister bis zum 1. Januar 2019 nicht voll einsatzfähig sein wird. Er schlägt vor, Verfahrensvereinfachungen für Gewerbetreibende und Behörden zu prüfen. Da einige Daten nur in Papierform vorlägen, wäre es einfacher, die Gewerbetreibenden würden diese selbst digitalisieren und im Portal des Registers hochladen. Dafür sollten sie sechs Monate Zeit erhalten.

Außerdem fordert er ein fälschungssicheres und aktuelles Nachweissystem, um zu vermeiden, dass Erlaubnisurkunden missbräuchlich verwendet werden. Dies könne ähnlich dem bereits existierenden Vermittlerregister für Wirtschaftsprüfer und Steuerberater über das Internet angeboten werden.

Zuverlässigkeitsprüfung für Wachpersonal

Über das neue, von der Bundesregierung geplante Register soll eine Regelabfrage bei den Verfassungsschutzbehörden laufen. Diese soll ab dem nächsten Jahr für die so genannte Zuverlässigkeitsprüfung von Personen mit sicherheitsrelevanten Aufgaben vorgeschrieben sein. Damit gilt sie für Sicherheitsunternehmer und Wachpersonen, die Flüchtlingsunterkünfte und zugangsgeschützte Großveranstaltungen bewachen oder Schutzaufgaben bei solchen Objekten wahrnehmen, von denen im Fall eines kriminellen Eingriffs eine besondere Gefahr für die Allgemeinheit ausgehen kann.

Sachkundenachweis

Das Register soll auch Informationen zu den IHK-Qualifikationen der Sicherheitsbediensteten liefern, zum Beispiel einen Sachkundenachweis.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle soll das Register führen. Die Einzelheiten der Datenerhebung und -verwendung wird die Bundesregierung später durch eine Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates regeln.

Über die Bundesregierung in den Bundestag

Die Stellungnahme des Bundesrates geht nun an die Bundesregierung, die dazu ihre Gegenäußerung verfasst. Anschließend legt sie alle Dokumente dem Bundestag zur Entscheidung vor.

Stand: 06.07.2018

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