Top 36Europäisches Plastikverbot

Foto: viele bunte Plastikhalme

© Foto: PantherMedia / karin hanche

  1. Beschluss

Beschluss

Länder unterstützen europäischen Vorschlag gegen Meeresverschmutzung

Der Bundesrat begrüßt, dass die europäische Kommission konkrete Maßnahmen anstößt, um die Meeresverschmutzung durch Plastikmüll zu verringern. Die Kunststoffabfälle bedrohten nicht nur die Meerestiere, sondern auch den Menschen, unterstreicht er in seiner Stellungnahme zum Richtlinienvorschlag, mit dem die EU ein Verbot bestimmter Plastikprodukte einführen will.

Weitere Maßnahmen erforderlich

Ausdrücklich bedauert der Bundesrat allerdings, dass die Kommission keine europaweite Pfandpflicht für Getränkeeinwegverpackungen aus Kunststoff vorschreibt. Schließlich gelte diese Maßnahme als am wirkungsvollsten, wenn es um die Verringerung von Meeresabfällen geht. Außerdem hält er weitere umfassende und auch globale Maßnahmen für notwendig, um die Kunststoffabfälle in der Umwelt effektiv zu reduzieren. Hierzu gehörten sowohl die Abfall- und Müllvermeidung als auch die Forschung zu alternativen Rohstoffen. In diesem Zusammenhang wiederholen die Länder ihre Forderung (BR-Drs. 13/18 (B)), einen klaren Rechtsrahmen zur Kennzeichnung biologisch abbaubarer Rohstoffe zu schaffen.

Verbot von Kunststoffmikropartikeln in Waschmitteln

Auch die Einträge von Mikroplastik in Gewässer müssen nach Ansicht der Länder entscheidend minimiert werden. Hierfür sei es erforderlich, Kunststoffmikropartikel in Wasch- und Reinigungsmitteln sowie Kosmetika EU-weit zu verbieten. Außerdem müsse die Abfallwirtschaft weiterentwickelt werden, um Recycling zu fördern.

10 Produkte sollen runter vom Markt

Diverse Einwegprodukte möchte die Europäische Kommission vom Markt neben. Neben dem Einweggeschirr und Trinkhalmen gehören auch Luftballonstäbe, Wattestäbchen und Fischfanggeräte dazu. Für sie gebe es mittlerweile gute umweltfreundliche Alternativen begründet die Kommission ihr geplantes Vorgehen.

Umweltfreundliche Alternativen vorantreiben

Bei Produkten, für die es noch keinen Ersatz gibt, liegt der Schwerpunkt auf der Eindämmung des Verbrauchs. Dafür sollen die Mitgliedstaaten sorgen, indem sie beispielsweise die Verfügbarkeit alternativer Produkte verbessern oder sicherstellen, dass Einwegkunststoffprodukte nicht kostenlos zur Verfügung stehen.

Hersteller müssen zahlen

Außerdem bittet die Kommission die Hersteller für Umweltschäden zur Kasse: So werden sie bei bestimmten Kunststoffprodukten zur Deckung der Kosten für die Abfallbewirtschaftung und die Säuberung der Umwelt sowie für Sensibilisierungsmaßnahmen herangezogen. Hierzu gehören unter anderem Behälter, Tüten, Folienverpackungen für Lebensmittel, aber auch Tabakerzeugnisse mit Filtern wie Zigarettenstummel, Feuchttücher und leichte Kunststofftragetaschen.

Sensibilisierung und Kennzeichnung

Darüber hinaus geht es der Kommission um eine Schärfung des Bewusstseins für die Umweltschädlichkeit von Kunststoff: Die Mitgliedstaaten sollen Verbraucher für die Problematik verstärkt sensibilisieren und dafür sorgen, dass bestimmte Produkte auf ihre negativen Umweltauswirkungen gekennzeichnet sind.

Stand: 06.07.2018

Glossary

Hinweis zum Datenschutz

Sie können hier entscheiden, ob Sie neben technisch notwendigen Cookies erlauben, dass wir statistische Informationen vollständig anonymisiert mit der Webanalyse-Software Matomo erfassen und analysieren. Statistische Informationen erleichtern uns die Bereitstellung und Optimierung unseres Webauftritts.

Die statistischen Cookies sind standardmäßig deaktiviert. Wenn Sie mit der Erfassung und Analyse statistischer Informationen einverstanden sind, aktivieren Sie bitte das Häkchen in der Checkbox „Statistik“ und klicken oder tippen Sie auf den Button „Auswahl bestätigen“. Anschließend wird in Ihrem Browser ein eindeutiger Webanalyse-Cookie abgelegt.

Weitere Informationen zum Thema Datenschutz erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.