Top 53Asylverfahren

Foto: Reiter für Ordner mit Aufschrift Asylanträge

© Foto: PantherMedia | breitformat

  1. Beschluss

Beschluss

Gesetzesantrag zu erweiterten Rechtsmitteln in Asylverfahren abgesetzt

Den gemeinsamen Gesetzesantrag von Hamburg, Berlin, Brandenburg und Bremen zur Beschleunigung von gerichtlichen Asylverfahren hat der Bundesrat am 6. Juli 2018 kurzfristig von der Tagesordnung abgesetzt.

Mit der Initiative setzen sich die Antragsteller dafür ein, dass Oberverwaltungsgerichte in Asylverfahren Leitentscheidungen treffen können und dadurch zu einer Beschleunigung der Gerichtsverfahren insgesamt beitragen. Der Gesetzesantrag sieht deshalb die erweiterte Möglichkeit von Rechtsmitteln vor.

Verfahren nicht mehr zu bewältigen

Die Initiatoren begründen ihren Vorstoß mit dem erheblichen Anstieg von Asylverfahren in den vergangenen Jahren. So seien bei den Verwaltungsgerichten mittlerweile 324.000 Verfahren anhängig, was verglichen mit den Zahlen aus dem Jahr 2012 eine Steigerung um das 10-fache bedeute. Allein durch die Schaffung zusätzlicher Richterstellen oder eine gerichtsinterne Umstrukturierung seien die Verfahren nicht mehr zu bewältigen.

Obergerichtliche Klärung

Die erweiterte Zulassung von Rechtsmitteln soll ermöglichen, dass zahlreiche Rechts- und Tatsachenfragen durch Grundsatzentscheidungen der Oberverwaltungsgerichte geklärt werden, auf die sich die Verwaltungsgerichte der ersten Instanz wiederum berufen könnten. Die Grundsatzentscheidungen würden so zu einer Beschleunigung der erstinstanzlichen Verfahren und zugleich zu mehr Rechtssicherheit führen, begründen die Länder ihren Vorschlag.

Orientierung fürs BAMF

Darüber hinaus könne sich auch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge an der obergerichtlichen Klärung orientieren. So ließen sich Prozesse gänzlich vermeiden.

Hintergrund

Das aktuelle Asylgesetz lässt Rechtsmittel nur sehr eingeschränkt zu. Anders als im allgemeinen Verwaltungsprozess sind sie weder im Hauptsacheverfahren noch im einstweiligen Rechtsschutz möglich. Dies hat zu einer Uneinheitlichkeit der Rechtsprechung geführt, die aus Sicht der Länder von Hamburg, Berlin, Brandenburg und Bremen nicht mehr hinnehmbar ist.

Bereits zum zweiten Mal abgesetzt

Die Initiative stand bereits am 27. April 2018 zur Beschlussfassung auf der Plenartagesordnung, war dann jedoch ebenfalls kurzfristig abgesetzt worden.

Wie es weitergehen könnte

Um die Initiative erneut auf die Tagesordnung des Plenums zu setzen, müsste ein Land einen entsprechenden Antrag stellen.

Stand: 06.07.2018

Glossary

Hinweis zum Datenschutz

Sie können hier entscheiden, ob Sie neben technisch notwendigen Cookies erlauben, dass wir statistische Informationen vollständig anonymisiert mit der Webanalyse-Software Matomo erfassen und analysieren. Statistische Informationen erleichtern uns die Bereitstellung und Optimierung unseres Webauftritts.

Die statistischen Cookies sind standardmäßig deaktiviert. Wenn Sie mit der Erfassung und Analyse statistischer Informationen einverstanden sind, aktivieren Sie bitte das Häkchen in der Checkbox „Statistik“ und klicken oder tippen Sie auf den Button „Auswahl bestätigen“. Anschließend wird in Ihrem Browser ein eindeutiger Webanalyse-Cookie abgelegt.

Weitere Informationen zum Thema Datenschutz erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.