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  1. Beschluss

Beschluss

Keine Verschärfung des Waffenrechts

Der Bundesrat hat am 6. Juli 2018 über einen Gesetzesantrag von Hessen debattiert, das Waffenrecht zu verschärfen. In der Abstimmung erhielt dieser jedoch nicht die erforderliche absolute Mehrheit.

Hessen hatte vorgeschlagen, das Erlaubnisverfahren der Waffenbehörden zu verändern: Personen, die vom Verfassungsschutz beobachtet werden, sollten grundsätzlich als waffenrechtlich unzuverlässig gelten. Reichsbürgern, Links- und Rechtsextremisten sowie religiöse Fanatikern hätten so waffenrechtliche Erlaubnisse leichter entzogen oder gar nicht erst erteilt werden können.

Regelabfrage beim Verfassungsschutz

Waffenbehörden sollten nach dem Antrag Hessens eine Regelabfrage beim Verfassungsschutz stellen, um die Zuverlässigkeit der Antragsteller umfassender als bisher zu überprüfen. Bislang holen die Waffenbehörden entsprechende Auskünfte lediglich beim Bundeszentralregister, zentralen staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister und den örtlichen Polizeidienststellen ein.

Ähnliche Initiative bereits vom Bundesrat beschlossen

Zur Regelabfrage beim Verfassungsschutz hatte der Bundesrat am 2. März 2018 bereits einen Gesetzentwurf beschlossen (BR-Drs. 39/18 (B)) und beim Deutschen Bundestag eingebracht. Dieser hat noch nicht über den Vorschlag entschieden.

Stand: 06.07.2018

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