Top 55DSGVO

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Beschluss

Bayern möchte in Sachen DSGVO nachbessern

Nach dem Inkrafttreten der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zum 25. Mai 2018 sieht Bayern noch Nachbesserungsbedarf bei zivilrechtlichen Ansprüchen von Verbänden aufgrund datenschutzrechtlicher Verstöße. Das Land hat hierzu einen Gesetzesantrag in den Bundesrat eingebracht, der am 6. Juli im Plenum vorgestellt und anschließend in die Fachausschüsse überwiesen wurde.

Geltung auch für zivilrechtliche Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche

Danach sollen die engen Vorgaben der DSGVO auch für zivilrechtliche Unterlassungs- und Beseitigungsansprüchen gelten, die sich darauf stützen, dass ein Unternehmer personenbezogene Daten eines Verbrauchers entgegen datenschutzrechtlicher Bestimmungen verarbeitet und kommerzialisiert. Bislang greifen hierfür vorrangig die Bestimmungen des Unterlassungsklagengesetz (UKlaG) und des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Damit die DSGVO auch in solchen Fällen vorrangig zur Anwendung kommt, schlägt Bayern Änderungen an diesen Gesetzen vor.

Klausel gegen missbräuchliche Abmahnungen

Darüber hinaus enthält der Gesetzesantrag eine Klausel, die einschlägigen missbräuchlichen Abmahnpraktiken aufgrund von nur geringfügigen Datenschutzverstößen entgegenwirken soll.

Wie es weitergeht

Sobald die Ausschüsse ihre Beratungen abgeschlossen haben, kommt der Gesetzesantrag zur Beschlussfassung erneut ins Plenum.

Stand: 06.07.2018

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