Politisch Verfolgte besser rehabilitieren
Berlin, Brandenburg und Thüringen wollen die soziale Lage politisch Verfolgter in der ehemaligen sowjetischen Besatzungszone und der DDR verbessern und haben dazu einen gemeinsamen Entschließungsantrag im Plenum vorgestellt. Sie fordern darin Änderungen an den bestehenden SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen.
Unrecht wirkt auch heute noch nach
Auch mehr als 25 Jahre nach Inkrafttreten des Ersten Gesetzes zur Bereinigung von SED-Unrecht im Jahr 1992 und trotz zwischenzeitlicher Novellierungen des Strafrechtlichen, des Verwaltungsrechtlichen und des Beruflichen Rehabilitierungsgesetzes zeige sich, dass die soziale Lage der Betroffenen aufgrund ihrer erlittenen Schicksale oftmals sehr schlecht ist. Dies gelte unabhängig von den damals angewandten Repressionsmethoden. Die Betroffenen litten häufig unter gesundheitlichen Verfolgungsschäden und hätten häufig ein verringertes Einkommen aus Arbeit und Rente, begründen die Länder ihre Forderung.
Kreis der Berechtigten erweitern
Zukünftig sollen deshalb weitere Personengruppen wie anerkannte verfolgte Schülerinnen und Schüler sowie Opfer von Zersetzungsmaßnahmen des Ministeriums für Staatsicherheit berechtigt sein, Ansprüche auf den Erhalt von Ausgleichsleistungen geltend zu machen. Außerdem wollen Berlin, Brandenburg und Thüringen den Zugang zu den monatlichen Unterstützungsleistungen vereinfachen.
Beratung in den Fachausschüssen folgt
Nach der Vorstellung im Plenum wurde die Vorlage den Fachausschüssen zur weiteren Beratung zugewiesen. Diese werden sich im September damit befassen. Sobald alle Ausschüsse ihr Votum abgegeben haben, kommt der Entschließungsantrag wieder auf die Plenartagesordnung.
Stand: 06.07.2018