Top 66Luftverkehrssicherheit

Foto: Pass mit Flugtickets

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  1. Beschluss

Beschluss

Identität der Fluggäste sicherstellen

Niedersachsen möchte Fluggesellschaften verpflichten, die Identität ihrer Passagiere bei der Abfertigung immer mit den Angaben aus der Flugbuchung zu vergleichen. Dies ist bisher gesetzlich nicht vorgeschrieben. Am 6. Juli 2018 stellte das Land seinen Gesetzentwurf zur Änderung des Flugsicherheitsgesetzes im Plenum vor. Dieses überwies die Vorlage in die Fachausschüsse.

Identität der Passagiere nicht gesichert

Niedersachsen warnt vor Gefahren für Luftsicherheit, wenn unklar bleibt, wer eigentlich an Bord eines Flugzeuges geht. Gibt jemand bei der Buchung eine falsche Identität an und wird vor dem Einsteigen nicht kontrolliert, bleibt die falsche Identität unerkannt. Diese Informationslücke können Kriminelle und Terroristen zur Verschleierung ihrer Reiserouten ausnutzen. Die Arbeit von Sicherheitsbehörden zur Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität wird erschwert.

Vorbild Frankreich

In anderen europäischen Ländern wie Frankreich, Belgien oder Spanien sind Fluggesellschaften bereits verpflichtet, die Identität eines Fluggastes durch Abgleich von Ausweis und Buchungsdaten sicherzustellen.

Ausschüsse beraten im September

Nach der Sommerpause werden sich die Fachausschüsse mit dem Vorschlag befassen. Sobald sie ihre Beratungen abgeschlossen haben, kommt der Entwurf zur Abstimmung wieder auf die Plenartagesordnung. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.

Stand: 06.07.2018

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