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  1. Beschluss

Beschluss

Langsames Internet: Hessen möchte Netzbetreiber in die Pflicht nehmen

Was tun, wenn Netzbetreiber ihre Kunden mit schnellem Internet locken, die vertraglich vereinbarte Datenübertragungsrate aber tatsächlich nicht erreicht wird? Für Hessen ist das eine Täuschung der Verbraucherinnen und Verbraucher, die nicht ohne Konsequenzen bleiben darf. Es hat deshalb einen Entschließungsantrag in den Bundesrat eingebracht, der am 21. September 2018 im Plenum vorgestellt und anschließend zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen wurde.

Preisnachlässe und Schadensersatz

Mit seiner Initiative möchte Hessen erreichen, dass die Bundesregierung Regelungen schafft, die Verbrauchern Preisnachlässe ermöglichen, wenn die Datenübertragungsrate deutlich von der vertraglichen Vorgabe abweicht. Außerdem müssten Netzbetreiber verpflichtet werden, Kunden vor Vertragsabschluss über die tatsächlich realisierbare Breitband-Geschwindigkeit aufzuklären. Bei erheblichen und regelmäßig wiederkehrenden Abweichungen sollten zudem Schadensersatzansprüche greifen. Darüber hinaus hält Hessen es für erforderlich, der Bundesnetzagentur weitere Eingriffsmöglichkeiten zuzuschreiben, die bis zur Verhängung von Bußgeldern reichen sollen.

Wie es weitergeht

Sobald die Ausschüsse ihre Beratungen abgeschlossen haben, kommt die Vorlage zur Beschlussfassung erneut auf die Tagesordnung des Bundesrates.

Stand: 21.09.2018

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