Top 24Teilhabe am Arbeitsmarkt

Foto: Arbeitsvertrag

© Foto: PantherMedia / linielux

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Bundesrat übt Kritik am geplanten Teilhabechancengesetz

Der Bundesrat fordert Änderungen an dem geplanten Teilhabechancengesetz der Bundesregierung, mit dem Langzeitarbeitslose über Lohnkostenzuschüsse wieder in den Arbeitsmarkt integriert werden sollen. In seiner am 21. September 2018 beschlossenen Stellungnahme hält er es für verfehlt, dass das geplante Instrument "Teilhabe am Arbeitsmarkt" erst nach sieben Jahren Arbeitslosigkeit gelten soll.

Förderung nach sieben Jahren zu spät

Die Erfahrungen zeigten, dass die Chancen auf Wiederbeschäftigung bereits nach fünf Jahren ausgesprochen gering seien, begründet der Bundesrat seine Kritik. Die Förderung solle deshalb schon dann möglich sein, wenn Personen innerhalb der letzten sechs Jahre fünf Jahre arbeitslos waren. Wichtig ist den Ländern auch, dass entlassene Strafgefangene von der Förderung nicht ausgeschlossen sind.

Mehr Unterstützung bei der Weiterbildung

Die Beschäftigungen zur Eingliederungen von Personen, die zwei Jahre arbeitslos waren, sollen nach Ansicht des Bundesrates zum Erwerb von Versicherungsansprüchen führen. Darüber hinaus spricht er sich dafür aus, den geplanten Zuschuss für Weiterbildungskosten des Arbeitgebers deutlich zu erhöhen. Er schlägt vor, dass die Kosten nicht nur hälftig, sondern vollständig übernommen werden sollten. Gerade in den ersten beiden Jahren sei bei den Beschäftigten von einem großen Weiterbildungsbedarf auszugehen, heißt es zur Begründung.

Öffnungsklausel für Modellprojekte

Zudem möchte der Bundesrat sicherstellen, dass Langzeitarbeitslose, die bereits von einem Landesprogramm gefördert werden, von der Teilnahme an den neuen Instrumenten des Bundes nicht ausgeschlossen sind. Weiter bittet er um Prüfung, ob über das neue Teilhabeinstrument auch Modellprojekte gefördert werden können, die von Ländern und Kommunen speziell für bestimmte Regionen entwickelt wurden.

Anreize für Berufsausbildung schaffen

Schließlich wollen die Länder das laufende Gesetzgebungsverfahren nutzen, um einen deutlicheren Anreiz für die Aufnahme einer Berufsausbildung zu setzen und damit dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Sie schlagen deshalb eine Regelung vor, nach der die Ausbildungsvergütung über die Anhebung des Freibetrages und der Abschreibbarkeit steuerlich besser berücksichtigt würde.

Die Pläne der Bundesregierung

Mit den geplanten Lohnkostenzuschüssen möchte die Bundesregierung Langzeitarbeitslose wieder in den Arbeitsmarkt integrieren. Voraussetzung für eine Förderung über das Instrument "Teilhabe am Arbeitsmarkt" soll eine siebenjährige Arbeitslosigkeit unter Bezug von Hartz IV sein. Außerdem müssen die Betroffenen mindestens 25 Jahre alt sein. Laut Gesetzentwurf wird der Lohnkostenzuschuss wird für maximal fünf Jahre ausgezahlt. Er beträgt in den ersten zwei Jahren 100 Prozent des gesetzlichen Mindestlohns. Dann sinkt er um zehn Prozentpunkte pro Jahr. Um den Betroffenen den Wiedereinstieg ins Arbeitsleben zu erleichtern, sollen sie von den Jobcentern umfassend betreut werden.

Insgesamt vier Milliarden Euro zur Verfügung

Für eine Förderung nach einer zweijährigen Arbeitslosigkeit muss das Arbeitsverhältnis für mindestens zwei Jahre geschlossen wird. Der Zuschuss beträgt dann 75 Prozent im ersten Jahr und 50 Prozent im zweiten. Maßgeblich ist in diesem Fall das tatsächliche Arbeitsentgelt.

Insgesamt stellt die Bundesregierung rund 4 Milliarden Euro für diese Fördermaßnahmen zur Verfügung

Stellungnahme geht in den Bundestag

Die Stellungnahme der Länder wird nun über die Bundesregierung in das Bundestagsverfahren eingebracht.

Stand: 21.09.2018

Video

Glossary

Hinweis zum Datenschutz

Sie können hier entscheiden, ob Sie neben technisch notwendigen Cookies erlauben, dass wir statistische Informationen vollständig anonymisiert mit der Webanalyse-Software Matomo erfassen und analysieren. Statistische Informationen erleichtern uns die Bereitstellung und Optimierung unseres Webauftritts.

Die statistischen Cookies sind standardmäßig deaktiviert. Wenn Sie mit der Erfassung und Analyse statistischer Informationen einverstanden sind, aktivieren Sie bitte das Häkchen in der Checkbox „Statistik“ und klicken oder tippen Sie auf den Button „Auswahl bestätigen“. Anschließend wird in Ihrem Browser ein eindeutiger Webanalyse-Cookie abgelegt.

Weitere Informationen zum Thema Datenschutz erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.