Top 34aSofortprogramm Pflege

Foto: Blick auf einen Krankenhausflur

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  1. Beschluss

Beschluss

Auch die Hebammenversorgung gehört ins Sofortprogramm Pflege

Umfangreich hat sich der Bundesrat am 21. September 2018 zum Sofortprogramm Pflege der Bundesregierung geäußert und zahlreiche Änderungen vorgeschlagen. Die geplante Entlastung der Pflegekräfte durch eine bessere Personalausstattung und bessere Arbeitsbedingungen begrüßt er in seiner Stellungnahme ausdrücklich. Seiner Ansicht nach muss das Sofortprogramm Pflege aber noch weiter gehen. So stehe die Versorgung durch Hebammen und Entbindungspfleger vor vergleichbaren Problemen wie die Pflege.

Prüfung einer möglichen Refinanzierung

Mittlerweile habe jedes zweite Krankenhaus Schwierigkeiten, offene Hebammenstellen zu besetzen. Die Zahl der Geburten steige dabei weiter an. Im weiteren Gesetzgebungsverfahren solle deshalb geprüft werden, ob bei den Hebammenstellen eine ähnliche Refinanzierung wie bei den Pflegekräften möglich ist.

Berücksichtigung der Reha-Kliniken

Ebenfalls berücksichtigt werden müssten die Rehabilitationseinrichtungen. Dort seien die Pflegekräfte genauso belastet wie in Krankenhäusern und Pflegeinrichtungen. Blieben Reha-Kliniken weiter außen vor, dann sei zu befürchten, dass Pflegekräfte aus diesem Bereich in die besser gestellten Krankenhäuser und stationären Pflegeeinrichtungen abwanderten, warnen die Länder.

Schlaganfallversorgung sicherstellen

Weiteren Handlungsbedarf sehen sie bei der Schlaganfallversorgung. Die Bundesregierung solle Maßnahmen prüfen, die eine qualitativ hochwertige Schlaganfallversorgung in den Flächenländern gewährleistet. Gegenwärtig bestehende Rechtsunsicherheiten bei der Abrechenbarkeit könnten zur Folge haben, dass die Behandlung durch die Kliniken nicht flächendeckend gesichert sei.

Maßnahme gegen Antibiotikaresistenzen

Angesichts der zunehmenden Antibiotikaresistenzen fordern die Länder außerdem eine Regelung, wonach Gesundheitsämter ambulante Intensivpflegeeinrichtung künftig infektionshygienisch überwachen könnten. Es sei nicht nachvollziehbar, dass eine derartige Überwachung auf stationären Pflegeeinrichtungen bereits stattfindet, ähnlich gefährdete ambulant betreute Wohngemeinschaften davon jedoch ausgenommen sind.

Bezahlung aus Steuermitteln

An dem Gesetzentwurf kritisiert der Bundesrat unter anderem, dass Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie über die Pflegeversicherung finanziert werden sollen. Sachgerecht sei stattdessen eine Förderung aus Steuermitteln.

Bei den zahlreichen weiteren Änderungsvorschlägen des Bundesrates geht es vor allem um die Ausgestaltung des Strukturfonds und die geplanten Maßnahmen, die der IT-Sicherheit der Krankenhäuser dienen.

Sofortprogramm soll 13.000 neue Stellen schaffen

Mit dem Sofortprogramm Pflege möchte die Bundesregierung die Arbeitsbedingungen im Pflegesektor verbessern. Der Kern sind rund 13.000 zusätzliche Stellen für stationäre Pflegeeinrichtungen. Bezahlen sollen sie die Krankenkassen. Der Bundesrat berät den Regierungsentwurf am 21. September 2018.

Erleichterungen für die Pflegekräfte

Künftig sollen danach Heime mit bis zu 40 Bewohnern je eine halbe Stelle zusätzlich erhalten, Einrichtungen mit 41 bis 80 Einwohnern eine volle, solche mit 81 bis 120 Bewohnern anderthalb oder sogar zwei Pfleger-Stellen. Ebenfalls zur Entlastung der Pflegeheime beitragen sollen Zuschüsse für die Anschaffung von digitalen oder technischen Ausrüstungen, die den Pflegekräften die Arbeit erleichtern. Ein weiterer Aspekt ist die betriebliche Gesundheitsförderung. Hierfür sieht der Gesetzentwurf die Förderung von Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf sowohl in Pflegeheimen als auch in Krankenhäusern vor.

Entlastung der Krankenhäuser

Zur Verbesserung der Pflegesituation in den Krankenhäusern wird dort künftig jede zusätzliche Pflegestelle vollständig refinanziert. Für Zusatzkosten wegen höherer Tarifabschlüsse sollen ebenfalls die Krankenkassen aufkommen. Außerdem schafft der Gesetzentwurf Anreize für mehr Ausbildungsplätze: Anders als bislang sollen die Ausbildungsvergütungen von Auszubildenden in der Kinderkrankenpflege, der Krankenpflege und in der Krankenpflegehilfe im ersten Ausbildungsjahr ab 2019 vollständig von den Kostenträgern refinanziert werden.

Sanktionen für Krankenhäuser mit zu wenig Personal

Darüber hinaus sieht das Sofortprogramm ab 2020 erstmals Untergrenzen für den Einsatz von Pflegepersonal in Krankenhäuern vor. Werden diese nicht erreicht, müssen die Krankenhäuser mit Sanktionen rechnen. Einzelheiten hierzu soll eine Rechtsverordnung regeln.

Stellungnahme der Länder geht in den Bundestag

Die Stellungnahme der Länder wird nun über die Bundesregierung in das Bundestagsverfahren eingebracht.

Stand: 21.09.2018

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