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Foto: Kühe fressen auf einer grünen Fläche

© Foto: PantherMedia / paulgrecaud

  1. Beschluss

Beschluss

Beweidung auf ökologischen Vorrangflächen

Unterstützung in Zeiten der Trockenheit: Da Viehhaltern aufgrund der extrem trockenen vergangenen Monate das Futter für ihre Tiere ausgeht, sollen sie so genannte ökologische Vorrangflächen ausnahmsweise zu Futterzwecken nutzen dürfen. Der Bundesrat hat am 21. September 2018 einer entsprechenden Verordnung der Bundesregierung zugestimmt.

Beweidung ausnahmsweise zulässig

Zugleich beschloss er Maßgaben, die die Maßnahmen noch effektiver und unbürokratischer werden lassen. Setzt die Bundesregierung diese um, können Viehhalter demnächst auf ökologischen Vorrangflächen nicht nur Schafe und Ziegen, sondern auch Kühe grasen lassen. Eine zeitliche Beschränkung gilt nicht. Zusätzlich zur Beweidung wird auf den Vorrangflächen außerdem die Schnittnutzung zu Futterzwecken ermöglicht. Die Verordnung soll am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.

Ökologische Vorrangflächen

Im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union sind landwirtschaftliche Betriebe verpflichtet, fünf Prozent ihrer Ackerflächen als ökologische Vorrangflächen bereitzustellen. Sie müssen im Umweltinteresse genutzt werden, zum Beispiel für Hecken oder als Pufferstreifen zu Gewässern. Eine landwirtschaftliche Nutzung ist unter bestimmten Bedingungen aber zulässig, so etwa zum Anbau von Zwischenfrüchten wie Klee-Grasmischungen.

Stand: 21.09.2018

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