Top 98DSGVO

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Beschluss

Landesinitiative zur DSGVO: Ausschussberatungen werden fortgesetzt

Nach dem Wirksamwerden der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zum 25. Mai 2018 sieht Bayern noch Nachbesserungsbedarf bei zivilrechtlichen Ansprüchen von Verbänden aufgrund datenschutzrechtlicher Verstöße. Das Land hat am 21. September 2018 dafür plädiert, trotz nicht abgeschlossener Ausschussberatungen über seinen Gesetzesantrag zu entscheiden. Der Antrag auf sofortige Sachentscheidung erhielt jedoch keine Mehrheit, weshalb die Ausschussberatungen nunmehr fortgesetzt werden.

Geltung auch für zivilrechtliche Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche

Mit seiner Initiative möchte Bayern erreichen, dass die engen Vorgaben der DSGVO auch für zivilrechtliche Unterlassungs- und Beseitigungsansprüchen gelten, die sich darauf stützen, dass ein Unternehmer personenbezogene Daten eines Verbrauchers entgegen datenschutzrechtlicher Bestimmungen verarbeitet und kommerzialisiert. Bislang greifen hierfür vorrangig die Bestimmungen des Unterlassungsklagengesetz (UKlaG) und des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Damit die DSGVO auch in solchen Fällen vorrangig zur Anwendung kommt, schlägt Bayern Änderungen an diesen Gesetzen vor.

Klausel gegen missbräuchliche Abmahnungen

Darüber hinaus enthält der Gesetzesantrag eine Klausel, die einschlägigen missbräuchlichen Abmahnpraktiken aufgrund von nur geringfügigen Datenschutzverstößen entgegenwirken soll.

Stand: 21.09.2018

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