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Beschluss

Hardware-Nachrüstung statt Fahrverbote für Diesel

Hessen, Berlin und Brandenburg fordern Hardware-Nachrüstungen für Dieselfahrzeuge. Sie reagieren damit auf die jüngsten Gerichtsentscheidungen zu Dieselfahrverboten in einigen Städten. Die Länder stellten am 21. September 2018 einen entsprechenden Entschließungsantrag im Plenum vor. Er wurde in die Fachausschüsse überwiesen.

Wirksamste Methode zur Verbesserung der Luft

Die drei Länder sehen dringenden Handlungsbedarf, da viele Diesel-Fahrzeuge de facto nicht den Abgasnormen entsprächen. Hardware-Nachrüstungen stellten die wirksamste Methode dar, um die Luftqualität in den Städten nachhaltig zu verbessern, die EU-weiten Grenzwerte einzuhalten und somit generelle Fahrverbote zu vermeiden. Saubere Luft ist ein wichtiger Faktor für die Gesundheit der Menschen, betonen sie in dem Entschließungsantrag.

Bundesregierung soll tätig werden

Die Bundesregierung solle die Voraussetzungen schaffen, damit für die betroffenen Dieselfahrzeuge eine Hardware-Nachrüstung erfolgen kann. Zudem soll sie zeitnah die Zulassungsvoraussetzungen für solche technisch umgerüsteten Diesel-Fahrzeuge regeln, die die Abgasnormen erfüllen; Außerdem solle die Bundesregierung dafür Sorge tragen, dass die Hersteller in die Verantwortung für die Kosten zu nehmen sind.

Nicht auf Kosten der Verbraucher

Verbraucherinnen und Verbraucher, die ein vermeintlich emissionsarmes Diesel-Fahrzeug gekauft haben, dürfen nicht auf den Kosten sitzen bleiben. Die entscheidenden Schritte für die Vermeidung von Fahrverboten und für den Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kosten durch Nachrüstungen könnten nur durch die Bundesregierung vorgenommen werden.

Wie es weitergeht

In den nächsten Wochen werden die Fachausschüsse über den Entschließungsantrag beraten. Sobald diese ihre Beratungen abgeschlossen haben, kommt er zur Abstimmung wieder auf die Tagesordnung.

Stand: 21.09.2018

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