BundesratKOMPAKT - Das Wichtigste zur Sitzung

Ausgewählte Tagesordnungspunkte der 970. Sitzung am 21.09.2018

Dieselnachrüstung, Sofortprogramm Pflege, Familienentlastung

Dieselnachrüstung, Sofortprogramm Pflege, Familienentlastung

106 Tagesordnungspunkte - 113 Vorlagen - 55 Reden - es war ein umfangreiches Programm, das der Bundesrat in seiner ersten Sitzung nach der parlamentarischen Sommerpause absolvierte.

Einen Schwerpunkt der Debatte bildete die Frage, wie Viehhalter mit dem ab 1. Januar 2019 geltenden Verbot betäubungsloser Ferkelkastration in der Praxis umgehen. Mehrere Landesanträge auf Verschiebung des Zeitpunkts fanden jedoch nicht die erforderliche Mehrheit im Plenum.

Umwelt vor Plastikmüll schützen

Der Bundesrat beschloss Initiativen zum Kampf gegen Umweltverschmutzung durch geschreddertes Plastik, zur steuerlichen Kompensation der Dürrefolgen für Landwirte, zu verpflichtenden Ausweiskontrollen für Flugpassagiere beim Boarding, zur vereinfachten Beantragung von Leistungen für junge Eltern, zum Schutz gegen US-Strafzölle auf Stahl und zur Eigenversorgung bei Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen.

Hardwarenachrüstung für Diesel

Vorgestellt wurden Landesanträge unter anderem zum Verschleierungsverbot im Gerichtssaal, zum besseren Schutz von Gewerbemietern, zum Verbraucherschutz bei langsamen Internetverbindungen, zur Hardware-Nachrüstung für Diesel, zu mehr Transparenz beim so genannten Fuel-Dumping, zur Rehabilitierung von Homosexuellen, zum Rentenrecht für Spätaussiedler, zur Wiedereinführung des verpflichtenden Meisterbriefs sowie diverse Vorschläge zum Thema und Mieten und Wohnen.

Pflegepaket, Kindergeld, steuerfreies Jobticket

Der Bundesrat hatte Gelegenheit, zu mehr als 30 Gesetzentwürfen der Bundesregierung Stellung zu nehmen. Ausführlich äußerte er sich zur Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs im Onlinehandel sowie zu diversen Änderungen im Jahressteuergesetz. Außerdem zum Bundeshaushalt 2019, Sofortprogramm Pflege, zu den geplanten Entlastungen für Familien, zu den Lohnkostenzuschüssen für Langzeitarbeitslose, zur paritätischen Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung und zur beabsichtigten Beschleunigung von Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich. Keine Stellungnahme beschloss er dagegen zu den Plänen der Bundesregierung, Georgien Algerien, Marokko und Tunesien zu sicheren Herkunftsstaaten zu erklären.

Bildung, Finanzen, Mobilität

Stellung nahmen die Länder auch zu vielen Vorlagen aus dem Europäischen Bereich - quer durch alle Politikfelder. Im Anschluss an die Beratung des mehrjährigen Finanzrahmens, zu dem der Bundesrat im letzten Plenum ausführlich Stellung genommen hatte, äußerte er sich nun zu Verordnungsvorschlägen zur Umsetzung einiger Einzelfonds für wichtige EU-Projekte. Thema waren unter anderem die Bildungs- und Forschungspolitik, das Erasmusprogramm und das dritte europäischen Mobilitätspaket.

Pflegeausbildung, Kompensation der Dürrefolgen, freie HIV-Tests

Abschließend erteilte der Bundesrat zahlreichen Verordnungen der Bundesregierung seine Zustimmung, teilweise verbunden mit Maßgaben. Dabei ging es unter anderem um die Reform der Pflegeausbildung und deren Finanzierung, den freien Verkauf von HIV-Selbsttests und die Beweidung auf ökologischen Vorrangflächen zum Ausgleich der Dürrefolgen.

Alle Videos in der Mediathek

Die Videos der Redebeiträge und ein Gesamtmitschnitt der Plenarsitzung stehen in BundesratKOMPAKT und in der Mediathek zum Download bereit. Sämtliche Beschlüsse finden Sie in der Tagesordnung.

Landesinitiativen

Top 5Ferkelkastration

Foto: Mehrere Ferkel auf Stroh

© Foto: PantherMedia / AnkevanWyk

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Keine Verlängerung bei der betäubungslosen Ferkelkastration

Der Bundesrat hat am 21. September 2018 ausführlich über Anträge aus mehreren Ländern debattiert, die betäubungslose Ferkelkastration über das Jahresende hinaus zu erlauben. Bei der Abstimmung erhielten Anträge, die Frist wegen der derzeit noch nicht marktreifen Methoden zur Schmerzausschaltung um ein bzw. mehrere Jahre zu verlängern, jedoch nicht die erforderliche Mehrheit.

Daher bleibt es beim geltenden Recht: Bei unter acht Tage alten männlichen Schweinen ist die chirurgische Kastration ohne Betäubung nur noch bis zum 31. Dezember dieses Jahres möglich. Ab 1. Januar 2019 ist ein Verfahren anzuwenden, das Schmerzen wirksam ausschaltet. Sofern das nicht möglich ist, müssen Tierhalter auf eine chirurgische Kastration verzichten.

Zwei Entschließungsanträge in die Ausschüsse überwiesen

Zur Frage, wie die Pflicht zur schmerzfreien Ferkelkastration künftig praktisch umgesetzt werden kann, haben Rheinland-Pfalz und Mecklenburg-Vorpommern dem Bundesrat jeweils Entschließungsanträge zugeleitet (sh. TOP 99 und 108).

Darin bitten sie um verschiedene Maßnahmen zur Förderung von Alternativmethoden zur schmerzfreien Kastration und zur Unterstützung für die Viehhalter bei der Umsetzung der Rechtslage ab Januar 2019.

Die beiden Entschließungsanträge wurden in der Plenarsitzung am 21. September 2018 vorgestellt und in die Fachausschüsse überwiesen. Diese werden sich in den nächsten Wochen damit befassen.

Stand: 21.09.2018

Video

Top 7Luftverkehrssicherheit

Foto: Pass mit Flugtickets

© Foto: PantherMedia | doomu

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Bundesrat für Ausweiskontrollen beim Boarding

Der Bundesrat möchte Fluggesellschaften verpflichten, die Identität ihrer Passagiere bei der Abfertigung immer mit den Angaben auf dem Flugticket zu vergleichen. Dies ist bisher gesetzlich nicht vorgeschrieben. Der Bundesrat schlägt nun dem Bundestag eine entsprechende Änderung des Flugsicherheitsgesetzes vor.

Identität der Passagiere nicht gesichert

Die Länder warnen vor Gefahren für die Luftverkehrssicherheit, wenn unklar bleibt, wer eigentlich an Bord eines Flugzeuges geht: Gibt jemand bei der Buchung eine falsche Identität an und wird vor dem Einsteigen nicht kontrolliert, bleibt die falsche Identität unerkannt. Diese Informationslücke könnten Kriminelle und Terroristen zur Verschleierung ihrer Reiserouten ausnutzen. Die Arbeit von Sicherheitsbehörden zur Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität werde erschwert, begründet der Bundesrat seinen Vorschlag.

Vorbild Frankreich

In anderen europäischen Ländern wie Frankreich, Belgien oder Spanien sind Fluggesellschaften bereits verpflichtet, die Identität eines Fluggastes durch Abgleich von Ausweis und Buchungsdaten sicherzustellen.

Bundestag am Zug

Der Gesetzentwurf des Bundesrates geht zunächst zur Stellungnahme an die Bundesregierung. Sie legt anschließend beide Dokumente dem Deutschen Bundestag zur Entscheidung vor.

Stand: 21.09.2018

Video

Top 8Verschleierungsverbot

Foto: Justizia

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  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Unverhüllt im Gerichtssaal

Nordrhein-Westfalen und Bayern setzen sich für ein grundsätzliches Verhüllungsverbot im Gericht ein. Sie haben am 21. September 2018 einen Gesetzesantrag im Bundesrat vorgestellt. Er wurde zur weiteren Beratung in die Fachausschüsse überwiesen.

Es geht um Wahrheitsfindung

Gesichtsverhüllungen seien mit der Wahrheitsfindung nicht vereinbar, heißt es zur Begründung der Initiative. Das Gericht müsse sämtliche Erkenntnismittel einschließlich der Mimik einer Person ausschöpfen können, um den Sachverhalt und die Glaubwürdigkeit von Aussagen bestmöglich aufzuklären.

Bislang keine einheitliche Handhabung

Bislang gibt es kein grundsätzliches Verschleierungsverbot vor Gericht, nur die Möglichkeit einzelner richterlicher Anordnungen. Dass die Handhabung in der Praxis und Rechtsprechung nicht einheitlich und verlässlich ist, bemängeln die beiden Länder. Die vorgeschlagene Ergänzung im Gerichtsverfassungsgesetz soll dies nun ändern.

Eingriff in Religionsfreiheit gerechtfertigt

Für Frauen, die aus religiöser Überzeugung ihr Gesicht mit einem Niquab oder einer Burka verhüllen, wäre das Verbot zwar ein Eingriff in die Religionsfreiheit. Aus Sicht von Nordrhein-Westfalen und Bayern ist dieser aber gerechtfertigt, um die Funktionsfähigkeit der gerichtlichen Verhandlung zu gewährleisten.

Ausnahmen möglich

Das geplante Verhüllungsverbot umfasst auch Masken, Sturmhauben oder Motorradhelme. Es soll für die Verhandlungsparteien, Zeugen und andere Verfahrensbeteiligte gelten. Ausnahmen sind unter anderem für besonders gefährdete Prozessbeteiligte oder Opfer von Säure-Attacken vorgesehen.

Erneuter Versuch

Der Vorschlag setzt einen Beschluss der Justizministerkonferenz vom Juni dieses Jahres um. Bereits vor zwei Jahren hatte der Bundesrat die Bundesregierung in einer Entschließung aufgefordert, eine gesetzliche Regelung zu prüfen. Diese hat sich allerdings bislang noch nicht dazu geäußert.

In einigen Fachgesetzen schon vorgesehen

Seit Juni 2017 verbietet ein Bundesgesetz Gesichtsverhüllungen in der Beamtenschaft und beim Militär. Gleiches gilt unter anderem für Personalausweise. Auch Führer eines Kraftfahrzeugs dürfen ihr Gesicht seit Oktober 2017 nicht mehr verhüllen. Darüber hinaus gibt es länderspezifische Regelungen etwa für Schulen und Hochschulen.

Wie es weitergeht

In den nächsten Wochen beraten der Rechts- und der Innenausschuss über den Vorschlag der beiden Länder. Sobald sie eine Empfehlung für das Plenum erarbeitet haben, kommt die Vorlage zur Abstimmung wieder auf die Plenartagesordnung.

Stand: 21.09.2018

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Top 11ELFE

Foto: Familienzusammenhalt

© Foto: PantherMedia | asife

  1. Beschluss

Beschluss

ELFE soll junge Eltern bundesweit entlasten

Der Bundesrat möchte, dass es junge Eltern bei der Beantragung von Eltern- und Kindergeld leichter haben: ELFE. So heißt das Projekt, für das er sich mit einer am 21. September 2018 gefassten Entschließung einsetzt. Das Kürzel steht für "Einfach Leistungen für Eltern".

Eine Unterschrift würde reichen

Mit ELFE könnten Eltern die Geburtsurkunde für ihr Neugeborenes zukünftig zugeschickt sowie Kinder- und Elterngeld ausgezahlt bekommen, ohne dass sie dafür Behörden aufsuchen und verschiedene Anträge stellen müssen. Allein mit ihrer Unterschrift in der Geburtsklinik würden die erforderlichen Verwaltungsverfahren in Gang gesetzt werden.

In Bremen bereits erfolgreich getestet

In Bremen lief zu dem beim IT-Planungsrat angesiedelten Projekt eine Machbarkeitsstudie, bei der geprüft wurde, ob die technischen Voraussetzungen für dieses digitalisierte Antragsverfahren bereits gegeben sind. Das Ergebnis war positiv. Damit Steuerbehörden, Kindergeldstellen und Standesämter mit Einwilligung der Eltern die erforderlichen Daten untereinander austauschen und die Auszahlung von Kinder- und Elterngeld veranlassen können, braucht es allerdings noch die entsprechenden rechtlichen Grundlagen.

Technisch schon machbar, juristisch noch nicht

Mit ihrer Entschließung möchten die Länder erreichen, dass die Bundesregierung insbesondere die datenschutzrechtlichen Voraussetzungen schafft und entsprechende Gesetzesvorschläge zur bundesweiten Einführung des Projektes unterbreitet.

Wie es weitergeht

Die Entschließung wird nun an die Bundesregierung weitergeleitet. Feste Fristen für die Beratung gibt es jedoch nicht.

Stand: 21.09.2018

Top 16Kompensation der Dürrefolgen

Foto: Trecker auf einem Acker

© Foto: PantherMedia / NoamArmonn

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Bundesrat fordert steuerfreie Risikoausgleichsrücklage für Landwirte

Angesichts der enormen Ernteausfälle aufgrund der Dürre in diesem Jahr hält der Bundesrat weitere Maßnahmen zur Stabilisierung der Agrarbetriebe für erforderlich. In einer am 21. September gefassten Entschließung schlägt er eine steuerfreie Risikoausgleichsrücklage vor.

Einfache und schnelle Hilfe bei Extremwetterlagen

Die bislang zur Verfügung gestellten Hilfsinstrumente reichten nicht aus, um die Schäden zu kompensieren, heißt es. Eine steuerfreie, betriebseigene Krisenreserve könne den Landwirten helfen, die Auswirkungen von Extremwetterereignissen abzumildern. Die Bundesregierung solle sie deshalb zügig einführen. Damit die Rücklage möglichst unbürokratisch zur Anwendung kommen kann, sei ein einfaches Verfahren zu wählen.

Wie es weitergeht

Die Entschließung wird nun an die Bundesregierung weitergeleitet. Feste Fristen für deren Beratung gibt es jedoch nicht.

Stand: 21.09.2018

Video

Top 19Plastikmüll

Foto: eine Hand mit zerkleinertem Plastikmüll

© Foto: dpa / Carsten Rehder

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Weniger Umweltverschmutzung durch Plastikmüll

Weniger Plastikreste auf Ackerflächen. Das ist das Ziel einer Entschließung, die der Bundesrat am 21. September 2018 gefasst hat. Darin fordert er, die Entsorgung verpackter Lebensmittel zu verbessern.

Verpackte Lebensmittel anders entsorgen

In Kunststoff verpackte Abfälle sollten nach Ansicht der Länder vollständig von der Kompostierung oder Vergärung ausgenommen werden. Die nach der Bioabfallverordnung zugelassene Verwertung von Lebensmittelabfällen dürfe für sie gerade nicht gelten. Um dennoch eine ordnungsgemäße und umweltgerechte Entsorgung dieser Abfälle zu gewährleisten, müsse die Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern ein bundesweit einheitliches Konzept erarbeiten.

Kunststoffanteile reduzieren

Außerdem spricht sich der Bundesrat dafür aus, die Grenzwerte für Kunststoffanteile in Düngemitteln, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln zu überprüfen und gegebenenfalls abzusenken. Bisher sind auf den Äckern nach der Düngemittelverordnung 0,5 Prozent Fremdstoffe in der Trockensubstanz erlaubt.

Lebensmittelverschwendung reduzieren

Darüber hinaus hält der Bundesrat eine systematische Erfassung von Lebensmittelabfällen für erforderlich, um auf dieser Basis wirksame Maßnahmen zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung zu ermöglichen. In die nationale Strategie zur Reduzierung der Lebensmittelabfälle seien Handel und Ernährungswirtschaft frühzeitig und intensiv einzubinden.

Hintergrund

Anstoß für die Bundesratsinitiative war ein Umweltskandal an der Schlei, bei dem große Mengen von Plastikteilen am Ufer und im Wasser gelandet sind. Diese waren über ein Klärwerk ins Gewässer gelangt. Sie gehörten zu offenbar verpackten und dann geschredderten Speiseresten, die dem Faulschlamm beigemischt wurden, um Energie zu gewinnen.

Wie es weitergeht

Die Entschließung wird nun an die Bundesregierung weitergeleitet. Feste Fristen für die dortige Beratung gibt es jedoch nicht.

Stand: 21.09.2018

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Top 21US-Strafzölle

Foto: Globus

© Foto: PantherMedia | Chris DeSilver

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Länder wenden sich gegen die US-Strafzölle auf Stahl

Der Bundesrat fordert einen freien und fairen Außenhandel für Stahl. Damit reagiert er auf die im März verhängten US-Strafzölle auf Stahl. Die EU dürfe die Bedrohung des freien Außenhandels durch Zölle auf Stahl und Aluminium nicht hinnehmen, heißt es in einer am 21. September 2018 gefassten Entschließung.

EU muss sich handlungsfähig zeigen

Nach Ansicht der Länder muss sich die Europäische Union jetzt als handlungsfähig erweisen und gegen die Zölle konsequent mit den Instrumenten der Welthandelsorganisation WTO vorgehen. Das Primat der WTO bei der Aufstellung und Durchsetzung von Welthandelsregeln sei wiederherzustellen, erklären sie. Zugleich halten sie eine Modernisierung des multilateralen Handelssystems für erforderlich.

Rasche Lösung im Zollkonflikt

Eine Eskalation des Handelskonfliktes müsse vermieden werden, unterstreicht der Bundesrat in seiner Entschließung weiter. Ausdrücklich begrüßt er deshalb, dass sich der US-Präsident und der EU-Kommissionspräsident Ende Juli auf den Abbau von Handelshemmnissen verständigen konnten. Die Bundesregierung solle darauf hinwirken, dass mit dem Abbau zügig begonnen und eine Lösung im Konflikt um die Zölle gefunden werde. Außerdem bittet er die Bundesregierung, sich bei der Europäischen Kommission dafür einzusetzen, Strategien gegen den weltweit zunehmenden Protektionismus zu erarbeiten.

Sicherung der wirtschaftlichen Leistungs- und Innovationsfähigkeit

Zur Begründung ihrer Initiative verweisen die Länder auf die Bedeutung der Stahlbranche für Deutschland. Mit ihren rund 85.000 Beschäftigten sei sie unverzichtbar zur Sicherung der Leistungs- und Innovationsfähigkeit der deutschen Wirtschaft insgesamt. Mit ihren Produkten trage die Stahlindustrie entscheidend zur Verbesserung der Ressourcen- und Energieeffizienz bei. Massive globale Überkapazitäten und Dumpingpraktiken stellten die Branche bereits jetzt vor große Herausforderungen.

Stand: 21.09.2018

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Top 23Langsames Internet

Foto: Schnecke mit Internetkabel

© Foto: PantherMedia / Kerdkanno

  1. Beschluss

Beschluss

Langsames Internet: Hessen möchte Netzbetreiber in die Pflicht nehmen

Was tun, wenn Netzbetreiber ihre Kunden mit schnellem Internet locken, die vertraglich vereinbarte Datenübertragungsrate aber tatsächlich nicht erreicht wird? Für Hessen ist das eine Täuschung der Verbraucherinnen und Verbraucher, die nicht ohne Konsequenzen bleiben darf. Es hat deshalb einen Entschließungsantrag in den Bundesrat eingebracht, der am 21. September 2018 im Plenum vorgestellt und anschließend zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen wurde.

Preisnachlässe und Schadensersatz

Mit seiner Initiative möchte Hessen erreichen, dass die Bundesregierung Regelungen schafft, die Verbrauchern Preisnachlässe ermöglichen, wenn die Datenübertragungsrate deutlich von der vertraglichen Vorgabe abweicht. Außerdem müssten Netzbetreiber verpflichtet werden, Kunden vor Vertragsabschluss über die tatsächlich realisierbare Breitband-Geschwindigkeit aufzuklären. Bei erheblichen und regelmäßig wiederkehrenden Abweichungen sollten zudem Schadensersatzansprüche greifen. Darüber hinaus hält Hessen es für erforderlich, der Bundesnetzagentur weitere Eingriffsmöglichkeiten zuzuschreiben, die bis zur Verhängung von Bußgeldern reichen sollen.

Wie es weitergeht

Sobald die Ausschüsse ihre Beratungen abgeschlossen haben, kommt die Vorlage zur Beschlussfassung erneut auf die Tagesordnung des Bundesrates.

Stand: 21.09.2018

Top 98DSGVO

Foto: Tablet mit Schlüssel auf Europakarte

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  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Landesinitiative zur DSGVO: Ausschussberatungen werden fortgesetzt

Nach dem Wirksamwerden der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zum 25. Mai 2018 sieht Bayern noch Nachbesserungsbedarf bei zivilrechtlichen Ansprüchen von Verbänden aufgrund datenschutzrechtlicher Verstöße. Das Land hat am 21. September 2018 dafür plädiert, trotz nicht abgeschlossener Ausschussberatungen über seinen Gesetzesantrag zu entscheiden. Der Antrag auf sofortige Sachentscheidung erhielt jedoch keine Mehrheit, weshalb die Ausschussberatungen nunmehr fortgesetzt werden.

Geltung auch für zivilrechtliche Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche

Mit seiner Initiative möchte Bayern erreichen, dass die engen Vorgaben der DSGVO auch für zivilrechtliche Unterlassungs- und Beseitigungsansprüchen gelten, die sich darauf stützen, dass ein Unternehmer personenbezogene Daten eines Verbrauchers entgegen datenschutzrechtlicher Bestimmungen verarbeitet und kommerzialisiert. Bislang greifen hierfür vorrangig die Bestimmungen des Unterlassungsklagengesetz (UKlaG) und des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Damit die DSGVO auch in solchen Fällen vorrangig zur Anwendung kommt, schlägt Bayern Änderungen an diesen Gesetzen vor.

Klausel gegen missbräuchliche Abmahnungen

Darüber hinaus enthält der Gesetzesantrag eine Klausel, die einschlägigen missbräuchlichen Abmahnpraktiken aufgrund von nur geringfügigen Datenschutzverstößen entgegenwirken soll.

Stand: 21.09.2018

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Top 101Dieselnachrüstung

Foto: Auspuffrohr

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  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Hardware-Nachrüstung statt Fahrverbote für Diesel

Hessen, Berlin und Brandenburg fordern Hardware-Nachrüstungen für Dieselfahrzeuge. Sie reagieren damit auf die jüngsten Gerichtsentscheidungen zu Dieselfahrverboten in einigen Städten. Die Länder stellten am 21. September 2018 einen entsprechenden Entschließungsantrag im Plenum vor. Er wurde in die Fachausschüsse überwiesen.

Wirksamste Methode zur Verbesserung der Luft

Die drei Länder sehen dringenden Handlungsbedarf, da viele Diesel-Fahrzeuge de facto nicht den Abgasnormen entsprächen. Hardware-Nachrüstungen stellten die wirksamste Methode dar, um die Luftqualität in den Städten nachhaltig zu verbessern, die EU-weiten Grenzwerte einzuhalten und somit generelle Fahrverbote zu vermeiden. Saubere Luft ist ein wichtiger Faktor für die Gesundheit der Menschen, betonen sie in dem Entschließungsantrag.

Bundesregierung soll tätig werden

Die Bundesregierung solle die Voraussetzungen schaffen, damit für die betroffenen Dieselfahrzeuge eine Hardware-Nachrüstung erfolgen kann. Zudem soll sie zeitnah die Zulassungsvoraussetzungen für solche technisch umgerüsteten Diesel-Fahrzeuge regeln, die die Abgasnormen erfüllen; Außerdem solle die Bundesregierung dafür Sorge tragen, dass die Hersteller in die Verantwortung für die Kosten zu nehmen sind.

Nicht auf Kosten der Verbraucher

Verbraucherinnen und Verbraucher, die ein vermeintlich emissionsarmes Diesel-Fahrzeug gekauft haben, dürfen nicht auf den Kosten sitzen bleiben. Die entscheidenden Schritte für die Vermeidung von Fahrverboten und für den Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kosten durch Nachrüstungen könnten nur durch die Bundesregierung vorgenommen werden.

Wie es weitergeht

In den nächsten Wochen werden die Fachausschüsse über den Entschließungsantrag beraten. Sobald diese ihre Beratungen abgeschlossen haben, kommt er zur Abstimmung wieder auf die Tagesordnung.

Stand: 21.09.2018

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Gesetzentwürfe der Bundesregierung

Top 24Teilhabe am Arbeitsmarkt

Foto: Arbeitsvertrag

© Foto: PantherMedia / linielux

  1. Beschluss
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Beschluss

Bundesrat übt Kritik am geplanten Teilhabechancengesetz

Der Bundesrat fordert Änderungen an dem geplanten Teilhabechancengesetz der Bundesregierung, mit dem Langzeitarbeitslose über Lohnkostenzuschüsse wieder in den Arbeitsmarkt integriert werden sollen. In seiner am 21. September 2018 beschlossenen Stellungnahme hält er es für verfehlt, dass das geplante Instrument "Teilhabe am Arbeitsmarkt" erst nach sieben Jahren Arbeitslosigkeit gelten soll.

Förderung nach sieben Jahren zu spät

Die Erfahrungen zeigten, dass die Chancen auf Wiederbeschäftigung bereits nach fünf Jahren ausgesprochen gering seien, begründet der Bundesrat seine Kritik. Die Förderung solle deshalb schon dann möglich sein, wenn Personen innerhalb der letzten sechs Jahre fünf Jahre arbeitslos waren. Wichtig ist den Ländern auch, dass entlassene Strafgefangene von der Förderung nicht ausgeschlossen sind.

Mehr Unterstützung bei der Weiterbildung

Die Beschäftigungen zur Eingliederungen von Personen, die zwei Jahre arbeitslos waren, sollen nach Ansicht des Bundesrates zum Erwerb von Versicherungsansprüchen führen. Darüber hinaus spricht er sich dafür aus, den geplanten Zuschuss für Weiterbildungskosten des Arbeitgebers deutlich zu erhöhen. Er schlägt vor, dass die Kosten nicht nur hälftig, sondern vollständig übernommen werden sollten. Gerade in den ersten beiden Jahren sei bei den Beschäftigten von einem großen Weiterbildungsbedarf auszugehen, heißt es zur Begründung.

Öffnungsklausel für Modellprojekte

Zudem möchte der Bundesrat sicherstellen, dass Langzeitarbeitslose, die bereits von einem Landesprogramm gefördert werden, von der Teilnahme an den neuen Instrumenten des Bundes nicht ausgeschlossen sind. Weiter bittet er um Prüfung, ob über das neue Teilhabeinstrument auch Modellprojekte gefördert werden können, die von Ländern und Kommunen speziell für bestimmte Regionen entwickelt wurden.

Anreize für Berufsausbildung schaffen

Schließlich wollen die Länder das laufende Gesetzgebungsverfahren nutzen, um einen deutlicheren Anreiz für die Aufnahme einer Berufsausbildung zu setzen und damit dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Sie schlagen deshalb eine Regelung vor, nach der die Ausbildungsvergütung über die Anhebung des Freibetrages und der Abschreibbarkeit steuerlich besser berücksichtigt würde.

Die Pläne der Bundesregierung

Mit den geplanten Lohnkostenzuschüssen möchte die Bundesregierung Langzeitarbeitslose wieder in den Arbeitsmarkt integrieren. Voraussetzung für eine Förderung über das Instrument "Teilhabe am Arbeitsmarkt" soll eine siebenjährige Arbeitslosigkeit unter Bezug von Hartz IV sein. Außerdem müssen die Betroffenen mindestens 25 Jahre alt sein. Laut Gesetzentwurf wird der Lohnkostenzuschuss wird für maximal fünf Jahre ausgezahlt. Er beträgt in den ersten zwei Jahren 100 Prozent des gesetzlichen Mindestlohns. Dann sinkt er um zehn Prozentpunkte pro Jahr. Um den Betroffenen den Wiedereinstieg ins Arbeitsleben zu erleichtern, sollen sie von den Jobcentern umfassend betreut werden.

Insgesamt vier Milliarden Euro zur Verfügung

Für eine Förderung nach einer zweijährigen Arbeitslosigkeit muss das Arbeitsverhältnis für mindestens zwei Jahre geschlossen wird. Der Zuschuss beträgt dann 75 Prozent im ersten Jahr und 50 Prozent im zweiten. Maßgeblich ist in diesem Fall das tatsächliche Arbeitsentgelt.

Insgesamt stellt die Bundesregierung rund 4 Milliarden Euro für diese Fördermaßnahmen zur Verfügung

Stellungnahme geht in den Bundestag

Die Stellungnahme der Länder wird nun über die Bundesregierung in das Bundestagsverfahren eingebracht.

Stand: 21.09.2018

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Top 30Jahressteuergesetz

Foto: Tastatur mit Warenkorb

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  1. Beschluss
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Beschluss

Bundesrat fordert steuerfreies Jobticket

Der Bundesrat hat sich am 21. September 2018 ausführlich mit den Plänen der Bundesregierung auseinandergesetzt, den Umsatzsteuerbetrug im Online-Handel zu bekämpfen und zahlreiche weitere Änderungen im Steuerrecht vorzunehmen. In seiner Stellungnahme weist der Bundesrat auf Verbesserungsbedarf an verschiedenen Stellen des Gesetzentwurfs hin.

Betrug im Online-Handel effektiver bekämpfen

Die geplante Änderung des Umsatzsteuergesetzes zur Bekämpfung des Betrugs im Onlinehandel unterstützt der Bundesrat ausdrücklich. Er schlägt aber Änderungen im Detail vor, um die Regelungen praxistauglicher, wirtschaftlicher und unbürokratischer zu gestalten.

Auch die von der Bundesregierung vorgeschlagene Förderung von Elektrofahrzeugen bei der Dienstwagenbesteuerung begrüßt der Bundesrat: sie stelle einen Beitrag zur Reduktion von Schadstoffemissionen und zur Dekarbonisierung im Straßenverkehr dar.

Dienstfahrräder steuerlich fördern

Der Bundesrat verlangt zudem, die geplanten Steuervorteile für Dienst-E-Bikes auch auf Pedelecs und Fahrräder auszuweiten. Dies würde die wirtschaftliche Attraktivität für ein betriebliches Mobilitätsmanagement sowohl auf Arbeitgeber- als auch Arbeitnehmerseite erhöhen. Der Umstieg von Pkw auf Pedelec oder Fahrrad könnte insbesondere in den Ballungszentren zu einer Entlastung des Verkehrs und zu einer Verringerung der Abgas- und Feinstaubbelastung beitragen.

Jobticket steuerfrei stellen

Aus dem gleichen Grund fordern die Länder, das Jobticket steuerfrei zu stellen. Dies könne Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer veranlassen, verstärkt öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen - mit entsprechend positiven Auswirkungen auf Schadstoff- und Verkehrsbelastungen sowie Energieverbrauch durch den Individualverkehr.

Ehrenamt unterstützen

Zur Unterstützung des ehrenamtlichen Engagemets möchte der Bundesrat die so genannte Übungsleiterpauschale auf 3000 Euro und die Ehrenamtspauschale auf 840 Euro erhöhen.

Bürokratieabbau voranbringen

Weitere Änderungswünsche der Länder dienen der Verfahrensvereinfachung, z.B. durch Anhebung der Sofortabschreibungsgrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter auf 1000 Euro.

Bundesregierung plant umfangreiche Änderungen

Die Bundesregierung hatte dem Bundesrat ihren Gesetzentwurf mit zahlreichen Änderungen im Steuerrecht zur Stellungnahme vorgelegt. Er enthält Anpassungen an EU-Recht und an höchstrichterliche Rechtsprechung in insgesamt 15 Steuergesetzen.

Pflichten für Online-Handel

Der ursprüngliche Arbeitstitel Jahressteuergesetz wurde umbenannt in Gesetzentwurf zur Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs beim Handel mit Waren im Internet. Denn die Bundesregierung plant insbesondere, die Regeln für den Online-Handel zu verschärfen: Ab Januar 2019 sollen Betreiber von elektronischen Marktplätzen bestimmte Daten ihrer Händler erfassen, um eine Prüfung der Steuerbehörden zu ermöglichen. Dazu gehören Name, vollständige Anschrift, Steuernummer, Versand- und Lieferadresse, Zeitpunkt und Höhe des Umsatzes.

Darüber hinaus sollen Betreiber für nicht entrichtete Umsatzsteuer aus dem Handel auf ihren Plattformen haften. Hiervon können sie sich befreien, wenn sie gewisse Aufzeichnungspflichten erfüllen oder steuerunehrliche Händler von ihrem Online-Marktplatz ausschließen.

Umsatzsteuerpflicht auch für ausländische Unternehmen

Vor allem in Drittländern ansässige Unternehmen führten häufig keine Steuer auf Umsätze ab, die sie aus Verkäufen in Deutschland erzielen, heißt es zur Begründung. Dagegen will die Bundesregierung angehen.

Steuervorteile für E-Dienstwagen

Dienstwagen mit privater Nutzung sollen künftig nur noch mit 0,5 Prozentpunkten besteuert werden, wenn es sich um Elektro- und Hybridfahrzeugen handelt. Bisher lag die Bemessungsgrundlage bei 1,0 Prozent des Listenpreises. Mit der steuerlichen Förderung möchte die Bundesregierung einen Anreiz zur Bestellung von Elektrowagen schaffen.

Kinderzulage

Für viele Bürgerinnen und Bürger relevant: Kinderzulage-Anträge müssen künftig die Steuer-Identifikationsnummer des Kindes enthalten, um den Datenabgleich zwischen den Finanzbehörden zu vereinfachen.

Verlustabzug bei Kapitalgesellschaften

Außerdem schlägt der Entwurf eine verfassungskonforme Regelung zum Verlustabzug bei Kapitalgesellschaften vor. Er enthält zudem zahlreiche Folgeänderungen, u.a. zum Investmentsteuerreform-, zum Betriebsrentenstärkungs- und zum Pflegestärkungsgesetz.

Inkrafttreten im nächsten Jahr

Die Bundesregierung rechnet mit Steuermindereinnahmen in Höhe von 410 Mio. Euro. Angaben zu den erwarteten Mehreinnahmen durch die Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs enthält der Entwurf nicht. Er sieht ein Inkrafttreten zum 1. Januar 2019 vor.

Stand: 21.09.2018

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Top 31Familienentlastung

Foto: Eltern mit zwei Kindern auf den Schultern

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Beschluss

Länder fordern dauerhafte Unterstützung des Bundes beim Kita-Ausbau

Rund 10 Milliarden Euro stark ist das Paket, das die Bundesregierung mit dem Entwurf des Familienentlastungsgesetzes beschlossen hat. Hiermit möchte sie insbesondere die Situation der Familien mit geringen und mittleren Einkommen verbessern. In seiner am 21. September 2018 beschlossenen Stellungnahme begrüßt der Bundesrat ausdrücklich die vorgesehene Kindergelderhöhung und die Anhebung des Kinderfreibetrags. Zugleich weist er darauf hin, dass die Länder mehr als 55 Prozent der mit dem Familienentlastungsgesetz verbundenen Leistungen tragen.

Stärkung der Familie ist gesamtgesellschaftliche Verantwortung

Die Stärkung der Familien sei eine gemeinsame Verantwortung von Bund, Ländern und Kommunen, betont der Bundesrat. Länder und Kommunen hätten in den letzten Jahren enorme Anstrengungen unternommen, um insbesondere die Kita-Plätze auszubauen und die Eltern bei den Beiträgen deutlich zu entlasten. Dass nun auch der Bund beabsichtigt, mit dem geplanten Gute-Kita-Gesetz die Qualität der Kindertagesbetreuung zu verbessern und auf eine Beitragsfreiheit hinzuwirken, befürwortet der Bundesrat.

Förderung auch über 2022 hinaus

Dabei unterstreicht er, dass die Qualitätsverbesserung in der frühen Bildung, Erziehung und Betreuung eine Daueraufgabe ist. In dem Maße, wie die Länder sich mit dem Familienentlastungsgesetz dauerhaft zu Finanzierung familienpolitischer Leistung engagierten, sei auch die Steigerung der Qualität der Kindertagesbetreuung eine Daueraufgabe. Die Länder fordern deshalb, dass sich der Bund auch über das Jahr 2022 hinaus an den Kosten des Gute-Kita-Gesetzes von jährlich mindestens 2 Mrd. Euro beteiligt.

Die Leistungen des Familienentlastungsgesetzes

Das geplante Familienentlastungsgesetz sieht eine Anhebung des Kindergeldes ab Juli 2019 um zehn Euro pro Kind und Monat vor. Für das erste und zweite Kind beträgt es dann 204 Euro, für das dritte 210 und für das vierte und jedes weitere Kind 235 Euro monatlich. Auch der steuerliche Kinderfreibetrag soll angepasst werden - er steigt 2019 und 2020 um jeweils 192 Euro.

Grundfreibetrag wird erhöht

Ebenfalls steuermindernd wird die geplante Erhöhung des Grundfreibetrags wirken. Von derzeit 9000 Euro jährlich soll dieser im nächsten Jahr auf 9168 Euro steigen, 2020 dann auf 9408 Euro. Erst ab dieser Grenze muss das Einkommen versteuert werden.

Ausgleich der kalten Progression

Eine weitere Maßnahme ist der Ausgleich der kalten Progression, also des Effektes, wonach Einkommenssteigerungen im Falle einer Inflation durch den progressiven Steuersatz mitunter aufgezehrt werden. Um diese schleichende Steuererhöhung künftig zu verhindern, sollen die Eckwerte bei der Einkommenssteuer ab Januar 2019 nun entsprechend der Inflation verschoben werden. Für 2019 setzt der Gesetzentwurf eine Inflationsrate von 1,84 Prozent, für 2020 eine von 1,95 Prozent an.

Weiter geht es im Bundestag

Die Stellungnahme des Bundesrates wird nun der Bundesregierung zugeleitet, die eine Gegenäußerung dazu verfasst. Anschließend legt sie alle Dokumente dem Bundestag zur Entscheidung vor.

Stand: 21.09.2018

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Top 33Gesetzliche Krankenversicherung

Foto: Heil- und Kostenplan

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Beschluss

Bundesrat möchte ärztliche Versorgung nachhaltig sicherstellen

Die vertragsärztliche Versorgung muss nach Ansicht des Bundesrates regionaler und flexibler nachhaltig gesichert werden. In seiner Stellungnahme zum Entwurf des GKV-Versichertenentlastungsgesetzes fordert er deshalb eine Aufstockung des Strukturfonds. Hierüber könnten fachärztliche Weiterbildungen, zusätzliche Medizinstudienplätze und eine gezielte Nachwuchsforderung finanziert werden.

Bessere Qualität der Kassenleistungen

Außerdem verlangt er mehr Freiheit für die Krankenkassen bei der Gestaltung ihrer Versicherungsleistungen. Dies sei erforderlich, um die Versorgung regional besser anpassen zu können und sie zukunftsfähig zu machen.

Erweiterung der Entlastung

In die von der Bundesregierung geplanten Entlastungen der Versicherten sollten nach Ansicht der Länder auch die privat krankenversicherten Selbständigen einbezogen werden. Darüber hinaus sprechen sie sich dafür aus, dass die Finanzreserven der Krankenkassen nicht in dem vorgeschlagenen Maße abgebaut werden sollten.

Kostendeckende Beiträge für Hartz-IV-Empfänger

Ausdrücklich bedauern die Länder, dass die Bundesregierung bislang noch nichts unternommen hat, um die staatlichen Krankenkassenbeiträge für Hartz-IV-Empfänger anzuheben. Die derzeitigen Beiträge seien nicht kostendeckend, weshalb es bei diesem Personenkreis zu einer systematischen Unterdeckung komme, die zu Lasten der Solidargemeinschaft gehe. Der Bundesrat erinnert daran, dass auch der Koalitionsvertrag die kostendeckende Anhebung der GKV-Beiträge vorsehe. Aufgrund der aktuell guten wirtschaftliche Lage und hohen Steuerzuschüsse seien die Voraussetzungen für die Anpassung gegeben. Das laufende Gesetzgebungsverfahren sollte deshalb als Einstieg für die Anhebung genutzt werden.

Rückkehr zur Beitragsparität

Mit dem GKV-Versichertenentlastungsgesetz möchte die Bundesregierung gesetzlich Krankenversicherte entlasten: Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollen den Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung wieder je zur Hälfte zahlen.

Von den Neuregelungen profitieren sollen auch Selbständige mit geringen Einnahmen, die freiwillig Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse sind. Bei ihnen halbiert sich der monatliche Mindestbeitrag auf 171 Euro. Insgesamt rechnet die Bundesregierung mit einer Entlastung von rund acht Milliarden Euro für die Beitragszahler.

Abbau der Finanzpolster

Der Gesetzentwurf sieht außerdem vor, dass Krankenkassen mit einem besonders großen Finanzpolster Reserven abbauen müssen. Hierfür sollen sie ihren Zusatzbeitrag künftig nur noch dann anheben dürfen, wenn ihre finanziellen Rücklagen geringer als die Ausgaben für einen Monat sind.

Stellungnahme der Länder geht in den Bundestag

Die Stellungnahme der Länder wird nun über die Bundesregierung in das Bundestagsverfahren eingebracht.

Stand: 21.09.2018

Video

Top 34aSofortprogramm Pflege

Foto: Blick auf einen Krankenhausflur

© panthermedia | spotmatikphoto

  1. Beschluss

Beschluss

Auch die Hebammenversorgung gehört ins Sofortprogramm Pflege

Umfangreich hat sich der Bundesrat am 21. September 2018 zum Sofortprogramm Pflege der Bundesregierung geäußert und zahlreiche Änderungen vorgeschlagen. Die geplante Entlastung der Pflegekräfte durch eine bessere Personalausstattung und bessere Arbeitsbedingungen begrüßt er in seiner Stellungnahme ausdrücklich. Seiner Ansicht nach muss das Sofortprogramm Pflege aber noch weiter gehen. So stehe die Versorgung durch Hebammen und Entbindungspfleger vor vergleichbaren Problemen wie die Pflege.

Prüfung einer möglichen Refinanzierung

Mittlerweile habe jedes zweite Krankenhaus Schwierigkeiten, offene Hebammenstellen zu besetzen. Die Zahl der Geburten steige dabei weiter an. Im weiteren Gesetzgebungsverfahren solle deshalb geprüft werden, ob bei den Hebammenstellen eine ähnliche Refinanzierung wie bei den Pflegekräften möglich ist.

Berücksichtigung der Reha-Kliniken

Ebenfalls berücksichtigt werden müssten die Rehabilitationseinrichtungen. Dort seien die Pflegekräfte genauso belastet wie in Krankenhäusern und Pflegeinrichtungen. Blieben Reha-Kliniken weiter außen vor, dann sei zu befürchten, dass Pflegekräfte aus diesem Bereich in die besser gestellten Krankenhäuser und stationären Pflegeeinrichtungen abwanderten, warnen die Länder.

Schlaganfallversorgung sicherstellen

Weiteren Handlungsbedarf sehen sie bei der Schlaganfallversorgung. Die Bundesregierung solle Maßnahmen prüfen, die eine qualitativ hochwertige Schlaganfallversorgung in den Flächenländern gewährleistet. Gegenwärtig bestehende Rechtsunsicherheiten bei der Abrechenbarkeit könnten zur Folge haben, dass die Behandlung durch die Kliniken nicht flächendeckend gesichert sei.

Maßnahme gegen Antibiotikaresistenzen

Angesichts der zunehmenden Antibiotikaresistenzen fordern die Länder außerdem eine Regelung, wonach Gesundheitsämter ambulante Intensivpflegeeinrichtung künftig infektionshygienisch überwachen könnten. Es sei nicht nachvollziehbar, dass eine derartige Überwachung auf stationären Pflegeeinrichtungen bereits stattfindet, ähnlich gefährdete ambulant betreute Wohngemeinschaften davon jedoch ausgenommen sind.

Bezahlung aus Steuermitteln

An dem Gesetzentwurf kritisiert der Bundesrat unter anderem, dass Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie über die Pflegeversicherung finanziert werden sollen. Sachgerecht sei stattdessen eine Förderung aus Steuermitteln.

Bei den zahlreichen weiteren Änderungsvorschlägen des Bundesrates geht es vor allem um die Ausgestaltung des Strukturfonds und die geplanten Maßnahmen, die der IT-Sicherheit der Krankenhäuser dienen.

Sofortprogramm soll 13.000 neue Stellen schaffen

Mit dem Sofortprogramm Pflege möchte die Bundesregierung die Arbeitsbedingungen im Pflegesektor verbessern. Der Kern sind rund 13.000 zusätzliche Stellen für stationäre Pflegeeinrichtungen. Bezahlen sollen sie die Krankenkassen. Der Bundesrat berät den Regierungsentwurf am 21. September 2018.

Erleichterungen für die Pflegekräfte

Künftig sollen danach Heime mit bis zu 40 Bewohnern je eine halbe Stelle zusätzlich erhalten, Einrichtungen mit 41 bis 80 Einwohnern eine volle, solche mit 81 bis 120 Bewohnern anderthalb oder sogar zwei Pfleger-Stellen. Ebenfalls zur Entlastung der Pflegeheime beitragen sollen Zuschüsse für die Anschaffung von digitalen oder technischen Ausrüstungen, die den Pflegekräften die Arbeit erleichtern. Ein weiterer Aspekt ist die betriebliche Gesundheitsförderung. Hierfür sieht der Gesetzentwurf die Förderung von Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf sowohl in Pflegeheimen als auch in Krankenhäusern vor.

Entlastung der Krankenhäuser

Zur Verbesserung der Pflegesituation in den Krankenhäusern wird dort künftig jede zusätzliche Pflegestelle vollständig refinanziert. Für Zusatzkosten wegen höherer Tarifabschlüsse sollen ebenfalls die Krankenkassen aufkommen. Außerdem schafft der Gesetzentwurf Anreize für mehr Ausbildungsplätze: Anders als bislang sollen die Ausbildungsvergütungen von Auszubildenden in der Kinderkrankenpflege, der Krankenpflege und in der Krankenpflegehilfe im ersten Ausbildungsjahr ab 2019 vollständig von den Kostenträgern refinanziert werden.

Sanktionen für Krankenhäuser mit zu wenig Personal

Darüber hinaus sieht das Sofortprogramm ab 2020 erstmals Untergrenzen für den Einsatz von Pflegepersonal in Krankenhäuern vor. Werden diese nicht erreicht, müssen die Krankenhäuser mit Sanktionen rechnen. Einzelheiten hierzu soll eine Rechtsverordnung regeln.

Stellungnahme der Länder geht in den Bundestag

Die Stellungnahme der Länder wird nun über die Bundesregierung in das Bundestagsverfahren eingebracht.

Stand: 21.09.2018

Top 38Sichere Herkunftsstaaten

Foto: Hängeregister mit Aufschrift Asylanträge

© Foto: PantherMedia / Chris Schäfer

  1. Beschluss

Beschluss

Keine Stellungnahme zu sicheren Herkunftsstaaten

Der Bundesrat verzichtet auf eine Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung, mit der diese Georgien, Algerien, Marokko und Tunesien zu sicheren Herkunftsstaaten erklären möchte. Bei der Abstimmung im Plenum erhielt weder die vom Innenausschuss empfohlene Stellungnahme eine Mehrheit noch das positive Votum "keine Einwendungen". Damit hat der Bundesrat von seinem Recht, sich zu den Regierungsplänen zu äußern, keinen Gebrauch gemacht.

Als nächstes entscheidet nun der Bundestag über den Gesetzentwurf. Spätestens drei Wochen, nachdem dieser das Gesetz verabschiedet hat, befasst sich der Bundesrat im zweiten Durchgang noch einmal abschließend mit dem Thema. Dann geht es um die Frage der Zustimmung zu dem Gesetz.

Regierungspläne zur Beschleunigung

Durch die Einstufung als sichere Herkunftsstaaten möchte die Bundesregierung die Asylverfahren für Migranten aus diesen Ländern beschleunigen: diverse Verfahrens, Klage- und Ausreisepflichten würden sich verkürzen, Rechtsmittel hätten keine aufschiebende Wirkung.
Die Bundesregierung begründet ihren Schritt damit, dass Asylverfahren für Bürger der vier Staaten fast immer mit einer Ablehnung enden. Dabei verweist sie auf die geringe Anerkennungsquote der betroffenen Staatsangehörigen: Im vergangenen Jahr betrug sie lediglich 0,6 Prozent für Georgien, 2,0 Prozent für Algerien, 4,1 Prozent für Marokko und 2,7 Prozent für Tunesien.

Widerlegbare Vermutung

Bei sicheren Herkunftsstaaten wird vermutet, dass ein Antragsteller aus einem solchen Staat nicht verfolgt wird. Diese Vermutung kann durch den Antragsteller im Rahmen seines Asylverfahrens widerlegt werden. Es findet weiterhin eine individuelle Prüfung statt: Sofern die vom Antragsteller angegebenen Tatsachen oder Beweismittel die Annahme begründen, dass ihm politische Verfolgung droht, wird seinem Antrag entsprochen. Ist dies nicht der Fall, wird der Antrag als "offensichtlich unbegründet" abgelehnt.

Stand: 21.09.2018

Rechtsverordnungen

Top 34bPflegeausbildung

Foto: Pflegerin bei der Arbeit

© panthermedia | Kurhan

  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat warnt vor Kompetenzverlust in der Altenpflege

Die Ausbildung von Pflegefachkräften wird modernisiert und vereinheitlicht. Der Bundesrat hat der neuen Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe am 21. September 2018 zugestimmt. Die Regelungen seien dringend notwendig, um die Reform der Pflegeberufe durch die Länder voranzutreiben, heißt es in einer begleitenden Entschließung.

Zugleich bedauert der Bundesrat, dass die neuen Vorgaben zu einer Absenkung des Niveaus speziell der Altenpflege gegenüber der Pflege führen. Eine auf systematischer Evaluation und Evidenz mittels Leitlinien und Standards basierende Pflege könne danach nicht mehr gewährleistet werden.

Hohe Verantwortung für Langzeitpflege

Dies werde der Verantwortung nicht gerecht, die Pflegefachkräfte in der Langzeitpflege übernehmen, warnen die Länder. Im Hinblick auf die berufliche Mobilität und eine gleiche Bezahlung von Pflegefachkräften in Krankenhäusern und in der Langzeitpflege sei die neue Kompetenzbeschreibung ein falsches Signal. Die Bundesregierung solle Auszubildende, die vor der Entscheidung stehen, Altenpfleger zu werden, deshalb umfassend über die Konsequenzen dieser Wahl informieren. Die Auswirkungen der Verordnung müssten außerdem wissenschaftlich untersucht werden.

Bundesregierung soll gegensteuern

Außerdem fordern die Länder die Bundesregierung auf, die Niveauabsenkung der Altenpflegeausbildung zum nächstmöglichen Zeitpunkt aufzuheben und bereits jetzt einer möglichen Benachteiligung dieses Berufs gegenzusteuern.

Entschließung geht an die Bundesregierung

Die Entschließung wird nun an die Bundesregierung weitergeleitet. Feste Fristen für die Beratung gibt es jedoch nicht.

Hintergrund zur Reform der Pflegeberufe

Grundlage der Reform der Pflegeberufe ist das in der vergangenen Legislaturperiode verabschiedete Pflegeberufegesetz, das die Ausbildungen umfassend modernisiert. Pflegefachkräfte sollen damit besser auf die veränderten Herausforderungen in der Berufspraxis vorbereitet werden. Außerdem erhalten sie neue Berufs- und Aufstiegsmöglichkeiten.

Umfassende Änderungen

Die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung setzt die Vorgaben dieses Gesetzes um. Sie regelt beispielsweise Einzelheiten zur Ausbildungsstruktur, zu den Mindestanforderungen, den Ausbildungsinhalten, den Prüfungen und der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse. Außerdem enthält sie Regelungen für die neue hochschulische Pflegeausbildung.

Start der neuen Ausbildung: 2020

Nach der Zustimmung des Bundesrates kann die Verordnung nunmehr im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Start der neuen Pflegeausbildung ist Anfang 2020.

Stand: 21.09.2018

Top 87Dürrefolgen

Foto: Kühe fressen auf einer grünen Fläche

© Foto: PantherMedia / paulgrecaud

  1. Beschluss

Beschluss

Beweidung auf ökologischen Vorrangflächen

Unterstützung in Zeiten der Trockenheit: Da Viehhaltern aufgrund der extrem trockenen vergangenen Monate das Futter für ihre Tiere ausgeht, sollen sie so genannte ökologische Vorrangflächen ausnahmsweise zu Futterzwecken nutzen dürfen. Der Bundesrat hat am 21. September 2018 einer entsprechenden Verordnung der Bundesregierung zugestimmt.

Beweidung ausnahmsweise zulässig

Zugleich beschloss er Maßgaben, die die Maßnahmen noch effektiver und unbürokratischer werden lassen. Setzt die Bundesregierung diese um, können Viehhalter demnächst auf ökologischen Vorrangflächen nicht nur Schafe und Ziegen, sondern auch Kühe grasen lassen. Eine zeitliche Beschränkung gilt nicht. Zusätzlich zur Beweidung wird auf den Vorrangflächen außerdem die Schnittnutzung zu Futterzwecken ermöglicht. Die Verordnung soll am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.

Ökologische Vorrangflächen

Im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union sind landwirtschaftliche Betriebe verpflichtet, fünf Prozent ihrer Ackerflächen als ökologische Vorrangflächen bereitzustellen. Sie müssen im Umweltinteresse genutzt werden, zum Beispiel für Hecken oder als Pufferstreifen zu Gewässern. Eine landwirtschaftliche Nutzung ist unter bestimmten Bedingungen aber zulässig, so etwa zum Anbau von Zwischenfrüchten wie Klee-Grasmischungen.

Stand: 21.09.2018

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