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Beschluss

Nordrhein-Westfalen möchte Genehmigungsprozess für Windenergieanlagen entzerren

Der Planungsprozess für Windenergieprojekte ist komplex: Anwohner-, Landschafts- und Naturschutz sind zu berücksichtigen, die Investoren drängeln und die Akzeptanz der Bevölkerung ist problematisch. Nordrhein-Westfalen möchte nun etwas Druck herausnehmen und es den Gemeinden ermöglichen, Genehmigungsanträge weiter zurückstellen zu lassen. Ein entsprechender Gesetzesantrag wurde am 19. Oktober 2018 im Bundesrat vorgestellt.

Zwei Jahre Zeit

Danach könnte die Baugenehmigungsbehörde ihre Entscheidung über die Zulässigkeit eines Vorhabens unter besonderen Umständen bis zu zwei Jahre aussetzen, wenn es die Gemeinde verlangt. Diese hätte dann die Möglichkeit, ihre Planungen unter geringerem Zeitdruck und sorgfältiger durchzuführen. Damit soll die Steuerungsfähigkeit der Planungsträger gestärkt, die Verfahren besser abgesichert und mehr Akzeptanz geschaffen werden. Derzeit kann die Entscheidung über ein Genehmigungsverfahren nur um ein Jahr ausgesetzt werden. Dies reicht nach Ansicht von Nordrhein-Westfalen nicht aus.

Öffnungsklausel für Mindestabstände

Darüber hinaus enthält der Gesetzesantrag eine Öffnungsklausel, die es den Ländern ermöglichen soll, innerhalb von fünf Jahren per Landesgesetz eigene Mindestabstände von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung festzulegen.

Wie es weitergeht

Nach der Vorstellung im Plenum wurde der Gesetzesantrag an die Ausschüsse überwiesen. Sobald diese ihre Beratungen abgeschlossen haben erscheint er zur Beschlussfassung erneut auf der Plenartagesordnung.

Stand: 19.10.2018

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