Landesinitiative zur schmerzfreien Ferkelkastration abgesetzt
Zur Frage, wie das künftige Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration in der Praxis umsetzbar ist, hatte Mecklenburg-Vorpommern vor einigen Wochen einen Entschließungsantrag in den Bundesrat eingebracht. Er stand ursprünglich auf der Plenartagesordnung für den 19. Oktober 2018, wurde jedoch kurzfristig abgesetzt.
Alternativen diskutieren
Nach derzeit geltendem Recht ist die betäubungslose Ferkelkastration nur noch bis zum Jahresende zulässig, es soll jedoch um zwei weitere Jahre verlängert werden. Mit seiner Initiative möchte Mecklenburg-Vorpommern die Bundesregierung auffordern, weitere Alternativen zur betäubungslosen Ferkelkastration zu diskutieren und dabei Vertreter der Landwirtschaft, der Verarbeitungskette, des Handels, des Tierschutzes und Verbraucherschutzes sowie der Wissenschaft einzubeziehen.
Wissenschaftliche Gutachten
Der Bund möge ausreichend Haushaltsmittel für die erforderlichen wissenschaftlichen Gutachten zur Verfügung stellen. Ziel müsste sein, die Anzahl solcher Verfahren zu erhöhen, die den Schmerz wirksam ausschalten und nach Tierschutzrecht zugelassen sind. Betriebe sollen so einen größeren Handlungsspielraum und bessere Rahmenbedingungen im europäischen und internationalen Wettbewerb erhalten.
Kennzeichnung im Tierwohllabel
Die Bundesregierung soll bei der Entwicklung des neuen Tierwohllabels für Lebensmittel die nationale Kennzeichnung als unverzichtbares Merkmal aufnehmen, außerdem Angaben, wo die Tiere geboren, aufgezogen, geschlachtet und verarbeitet wurden. Auf diese Weise könne ein hoher gesetzlicher Tierschutzstandard innerhalb der gesamten Wertschöpfungskette abgebildet werden. Dies schaffe Vertrauen und Transparenz, begründet Mecklenburg-Vorpommern seinen Entschließungsantrag.
Wie es weitergehen könnte
Damit der Entschließungsantrag erneut auf die Tagesordnung des Plenums gesetzt wird, müsste ein Land einen entsprechenden Antrag stellen.
Stand: 19.10.2018