Politisch Verfolgte besser rehabilitieren
Der Bundesrat möchte mehr Gerechtigkeit für politisch Verfolgter der ehemaligen sowjetischen Besatzungszone und der DDR. In einer am 19. Oktober gefassten Entschließung fordert er die Bundesregierung auf, zu prüfen, welcher gesetzgeberische Handlungsbedarf besteht, um insbesondere die soziale Lage der ehemals Verfolgten zu verbessern.
Wirtschaftliche Folgen des erlittenen Unrechts
Auch mehr als 25 Jahre nach Inkrafttreten des Ersten Gesetzes zur Bereinigung von SED-Unrecht im Jahr 1992 und trotz zwischenzeitlicher Novellierungen des Strafrechtlichen, des Verwaltungsrechtlichen und des Beruflichen Rehabilitierungsgesetzes zeige sich, dass nicht alle Betroffenen gleichermaßen und in ausreichendem Umfang von den sozialen und finanziellen Ausgleichsleistungen profitieren. Unmittelbare Auswirkung der früheren politischen Verfolgung sei oftmals, dass die Personen nur über geringe Einkünfte verfügten oder sogar armutsgefährdet seien. Viele hätten bleibende Gesundheitsschäden mit wirtschaftlichen Folgewirkungen erlitten. Die Rehabilitierungsgesetze müssten daher weiterentwickelt werden, um die tatsächlichen Entwicklungen besser zu berücksichtigen, betont der Bundesrat.
Kreis der Berechtigten erweitern
Ziel müsse es sein, auch solche Personengruppen in das Leistungsspektrum der Rehabilitationsgesetze einzubeziehen, die bisher nicht oder nur unzureichend unterstützt werden. Als Beispiel führt der Bundesrat Opfer von Zersetzungsmaßnahmen des Ministeriums für Staatsicherheit oder anerkannte verfolgte Schülerinnen und Schüler an. Auch Opfer von Zwangsaussiedelungsmaßnahmen und Haftopfer, die weniger als 180 Tage in Haft waren, seien in die Prüfung mit einzubeziehen.
Bundesregierung am Zug
Die Entschließung wird nun der Bundesregierung zugeleitet, die entscheidet, ob sie das Anliegen des Bundesrates aufgreifen will. Feste Fristen für die Beratungen innerhalb der Bundesregierung gibt es nicht.
Stand: 19.10.2018