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Foto: Flugzeug über den Wolken

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  1. Beschluss

Beschluss

Mehr Informationen bei Fuel Dumping

Mehr Transparenz beim Fuel-Dumping: Nach Ansicht des Bundesrates darf es nicht sein, dass Flugzeuge in Notsituationen Tonnen von Treibstoff ablassen, die Landesbehörden davon aber nichts wissen. Er hat deshalb am 19. Oktober 2018 eine Entschließung gefasst, in der er die Bundesregierung auffordert, entsprechende Informationspflichten einzuführen.

Einführung von Informationspflichten

Konkret fordern die Länder, dass die Behörden innerhalb 24 Stunden nach dem so genannten Fuel-Dumping über den Zeitpunkt des Ereignisses, die Menge des abgelassenen Treibstoffs, den Kerosin-Typ, die Ablassdauer, die Flugdauer und die meteorologischen Parameter informiert werden. Außerdem soll die Bundesregierung bei den Flugsicherheitsorganisationen ein Meldeverfahren etablieren, das auch die Gründe für solche Notablässe umfasst. Aus den gewonnenen Erkenntnissen ließen sich sicherheitstechnische Empfehlungen erarbeiten, die langfristig zur Verringerung von Fuel-Dumping führen könnten.

Auf den Ersatz von Kerosin hinwirken

Darüber hinaus verweist der Bundesrat auf eine Studie des Umweltbundesamtes zu den Auswirkungen der Treibstoff-Ablässe, deren Ergebnisse im Herbst dieses Jahres erwartet werden. Sollte sich hieraus weitergehender Untersuchungsbedarf ergeben, müsse die Bundesregierung entsprechende Maßnahmen ergreifen. Angesichts der gesundheitsschädlichen Auswirkungen unterstreichen die Länder die Notwendigkeit, mittelfristig Kerosin durch synthetische Kraftstoffe zu ersetzen. Die Bundesregierung solle sich verstärkt dafür einsetzen, dass das europäische Ziel, einen Anteil substituierter Flugkraftstoffe von mindestens 40 Prozent zu erzielen, auch erreicht wird.

Bislang Weitergabe der Infos nur auf Anfrage

Nach geltendem Recht müssen Piloten von Zivilmaschinen Kerosin-Ablässe an die Deutsche Flugsicherung melden. Sie leitet diese Informationen allerdings nur auf konkrete Anfragen hin an die Landesbehörden weiter.

Bundesregierung am Zug

Die Entschließung wird nun der Bundesregierung zugeleitet, die entscheidet, ob sie das Anliegen des Bundesrates aufgreifen möchte.

Stand: 19.10.2018

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