Top 22Qualifizierungsoffensive

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Beschluss

Länder möchten eine schnellere Weiterbildungsförderung

Nach Ansicht des Bundesrates wird die von der Bundesregierung geplante Weiterbildungsförderung dem hohen Qualifizierungsbedarf der Beschäftigten nicht gerecht. In seiner Stellungnahme vom 19. Oktober 2018 zum Entwurf des Qualifizierungschancengesetzes plädiert er dafür, dass die Förderung bereits nach einem und nicht wie vorgesehen erst nach vier Jahren möglich sein soll.

Förderung auch ohne Beteiligung des Arbeitgebers

Außerdem spricht er sich dafür aus, dass Beschäftigungsgruppen, die einem erhöhten Risiko von Kündigung oder Arbeitslosigkeit unterliegen, die Förderung erhalten können, ohne dass sich der jeweilige Arbeitgeber beteiligt. Hierzu zählten gering qualifizierte und ältere Beschäftigte, solche in Teilzeit oder Leiharbeit sowie befristet Beschäftigte und Alleinerziehende. Arbeitgeber hätten erfahrungsgemäß wenig Interesse, in sie zu investieren, begründet der Bundesrat seine Forderung.

Deutlichere Anreize und weitere Erleichterungen

Für erforderlich halten die Länder auch eine Ergänzung der Zuschussregelung speziell für Betriebe mit bis zu 500 Beschäftigten und weitere Erleichterungen beim Zugang zum Arbeitslosengeld I, insbesondere auch für Künstler und Kulturschaffende. Außerdem schlagen sie eine neue Entschädigung für Langzeitarbeitslose vor, die an einer abschlussbezogenen beruflichen Weiterbildung teilnehmen. Hiervon versprechen sie sich einen zusätzlichen Motivationsschub für die Begünstigten, die Maßnahme zum Abschluss zu bringen.

Weiterbilden für die Jobs der Zukunft

Mit ihrer Qualifizierungsoffensive möchte die Bundesregierung Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von heute auf die Arbeit von morgen vorbereiten. Sie soll mehr Menschen zur Weiterbildung anregen und dafür sorgen, dass Beschäftigte dem zunehmend digitalisierten und automatisierten Arbeitsmarkt gewachsen sind. Der Entwurf des Qualifizierungschancengesetz sieht deshalb vor, dass ein Teil der Weiterbildungskosten künftig von der Arbeitsagentur getragen. Voraussetzung für den staatlichen Zuschuss ist, dass sich auch der Arbeitgeber an den anfallenden Kosten beteiligt. Sein Anteil richtet sich nach der Betriebsgröße - größere Unternehmen müssen sich stärker beteiligen als kleine oder mittlere Unternehmen.

Beitrag zur Arbeitslosenversicherung sinkt

Ebenfalls Teil der Qualifizierungsoffensive ist die Stärkung der Weiterbildungs- und Qualifizierungsberatung der Arbeitsagentur sowie die Absenkung des Beitragssatzes zur Arbeitslosenversicherung von 3,0 auf 2,6 Prozent.

Verbesserter Zugang zu ALG I

Darüber hinaus soll sich auch der Zugang zum Arbeitslosengeld I verbessern. So wird der Anspruch künftig gewährt, wenn innerhalb der letzten zweieinhalb Jahre eine 12 monatige versicherungspflichtige Beschäftigung vorlag. Bislang greift der Anspruch nur, wenn diese innerhalb der letzten zwei Jahre bestand.

Stellungnahme geht in den Bundestag

Die Stellungnahme der Länder wird nun über die Bundesregierung in den Bundestag eingebracht. Dort wurde das Gesetz am 18. Oktober 2018 bereits in erster Lesung beraten.

Stand: 19.10.2018

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