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Beschluss

Gute Kitas nur mit dauerhafter Unterstützung durch den Bund

Der Bundesrat fordert, dass sich die Bundesregierung finanziell über das Jahr 2020 hinaus dauerhaft an der Verbesserung der Kinderbetreuung beteiligt. Nur so könne die Qualität in den Kitas bundesweit tatsächlich verbessert werden, erklären die Länder in ihrer Stellungnahme vom 19. Oktober 2018 zum Regierungsentwurf des Guten-Kita-Gesetzes.

Für eine reibungslose Umsetzung

Zugleich warnen sie vor einem zu weitreichenden Eingriff des Bundes in die Kompetenzen der Länder. Die Frist zur Einführung der gestaffelten Kostenbeiträge hält der Bundesrat angesichts des damit verbundenen Aufwandes für zu knapp. Die Staffelung sollte deshalb erst am 1. August 2020 beginnen und nicht - wie im Gesetzentwurf vorgesehen - zum 1. August 2019. Um Qualitätsverbesserungen ansonsten ohne Verzögerung umsetzen zu können, plädiert er dafür, dass der Bund die vorgesehenen Mittel unabhängig von den Vertragsschlüssen mit den Ländern zum 1. Januar 2020 auszahlt.

5,5 Milliarden für zahlreiche Maßnahmen und gestaffelte Kita-Gebühren

Mit dem Gute-Kita-Gesetz möchte die Bundesregierung bis 2022 rund 5,5 Milliarden Euro zur Verfügung stellen, die vor allem in gute Betreuungsschlüssel, vielfältige pädagogische Angebote und die Qualifizierung der Fachkräfte fließen sollen. Geplant ist außerdem eine bundesweit verpflichtende soziale Staffelung der Kita-Gebühren. Einkommensschwache Familien möchte die Bundesregierung ganz von den Kita-Gebühren befreien, um so für mehr Chancengerechtigkeit zu sorgen.

Länder entscheiden über notwendige Maßnahmen

Damit das Geld dort ankommt, wo es benötigt wird, sollen die Länder selbst entscheiden, welche konkreten Maßnahmen sie ergreifen. Es ist deshalb geplant, dass sie mit dem Bund individuelle Verträge schließen. Möglich sind Maßnahmen in insgesamt zehn Handlungsfeldern.

Stellungnahme geht in den Bundestag

Die Stellungnahme des Bundesrates wird nun über die Bundesregierung gemeinsam mit ihrer Gegenäußerung in den Bundestag eingebracht. Dort wurde das Gesetz am 18. Oktober 2018 bereits in erster Lesung beraten.

Stand: 19.10.2018

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