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Beschluss

Baden-Württemberg gegen die Belieferung von Risiko-Kernkraftwerken

Baden-Württemberg ergreift Initiative gegen den Export von Kernbrennstoffe in marode grenznahe Kernkraftwerke. Die Belieferung solcher gefährdeter Atommeiler sei nicht mit dem Ziel des deutschen Atomausstiegs vereinbar, erklärt es in einem Entschließungsantrag, der am 19. Oktober 2018 im Bundesrat vorgestellt wurde.

Es geht um 12 Atommeiler

Kritisch sieht das Land insbesondere die Belieferung der Kernkraftwerke Fessenheim, Cattenom und Chooz in Frankreich, Gösgen, Mühleberg, Leibstadt und Beznau in der Schweiz, Temelin und Dukovany in Tschechien, Tihange und Doel in Belgien sowie den niederländischen Meiler Borssele. Im Falle eines kerntechnischen Unfalls in diesen Anlagen wäre Deutschland in jedem Fall von den Auswirkungen betroffen, betont Baden-Württemberg.

Ausfuhr von Kernbrennstoffen untersagen

Die Ausfuhr von Kernbrennstoffen müsse zwingend untersagt werden, wenn nicht auszuschließen, dass sie in veralteten Reaktoren zum Einsatz kommen, deren Betrieb auch für Deutschland ein höheres Risiko darstellt. Baden-Württemberg plädiert deshalb für eine entsprechende Änderung des Atomgesetzes.

Möglichst bald abschalten

Angesichts des von den genannten Kernkraftwerken ausgehenden Sicherheitsrisikos müssten sie außerdem möglichst rasch abgeschaltet werden, erklärt das Land weiter. Die Bundesregierung solle sich verstärkt dafür einsetzen.

Wie es weitergeht

Nach der Vorstellung im Plenum wurde der Entschließungsantrag an die Ausschüsse überwiesen. Sobald sie ihre Beratungen abgeschlossen haben, kommt die Initiative zur Beschlussfassung wieder auf die Plenartagesordnung des Bundesrates.

Stand: 19.10.2018

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