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Foto: Windkraftanlagen auf einer Wiese

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  1. Beschluss

Beschluss

Brandenburg will Privilegierung für Windenergie abschaffen

Angesichts des Widerstands in der Bevölkerung gegen den Bau von Windkraftanlagen möchte Brandenburg den Gemeinden mehr Mitspracherechte beim Genehmigungsverfahren geben. Das Land stellte am 19. Oktober 2018 einen entsprechenden Entschließungsantrag zur Änderung des Baugesetzbuches im Bundesrat vor.

Stärkung der Gemeinden

Darin fordert es die Streichung der derzeit geltenden privilegierten Zulassung von Windrädern im Außenbereich der Städte und Gemeinden. Sie gilt als die entscheidende planungsrechtliche Sonderregelung, die den starken Ausbau der Windenergie in den letzten Jahren ermöglicht hat. Danach sind Windkraftanlagen immer dann zulässig, wenn keine öffentlichen Belange entgegenstehen. Betroffene Kommunen hätten dabei selten eine Chance, sich durchzusetzen, heißt es in dem Entschließungsantrag.

Förderung der Akzeptanz

Durch die Entprivilegierung könnten die Gemeinden bei der Aufstellung der kommunalen Bebauungspläne die Vor- und Nachteile ausführlich abwägen und die Bevölkerung an der Entscheidung teilhaben lassen, begründet Brandenburg seine Forderung.

Wie es weitergeht

Nach der Vorstellung im Planum wurde der Entschließungsantrag an die Ausschüsse weitergeleitet. Sobald diese ihre Beratungen abgeschlossen haben, kommt er zur Beschlussfassung auf die Plenartagesordnung.

Stand: 19.10.2018

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