Initiative gegen die Belieferung von Risiko-Kernkraftwerken abgesetzt
Der Bundesrat hat am 23. November 2018 kurzfristig einen Entschließungsantrag Baden-Württembergs abgesetzt, mit dem das Land gegen den Export von Kernbrennstoffe in marode grenznahe Kernkraftwerke Initiative ergreifen möchte.
Es geht um 12 Atommeiler
Die Belieferung solcher gefährdeter Atommeiler sei nicht mit dem Ziel des deutschen Atomausstiegs vereinbar, erklärt Baden-Württemberg in dem Antrag. Kritisch seien insbesondere die Belieferung der Kernkraftwerke Fessenheim, Cattenom und Chooz in Frankreich, Gösgen, Mühleberg, Leibstadt und Beznau in der Schweiz, Temelin und Dukovany in Tschechien, Tihange und Doel in Belgien sowie den niederländischen Meiler Borssele. Im Falle eines kerntechnischen Unfalls in diesen Anlagen wäre Deutschland in jedem Fall von den Auswirkungen betroffen, betont Baden-Württemberg.
Ausfuhr von Kernbrennstoffen untersagen
Die Ausfuhr von Kernbrennstoffen müsse zwingend untersagt werden, wenn nicht auszuschließen ist, dass sie in veralteten Reaktoren zum Einsatz kommen, deren Betrieb auch für Deutschland ein höheres Risiko darstellt. Baden-Württemberg plädiert deshalb für eine entsprechende Änderung des Atomgesetzes.
Möglichst bald abschalten
Angesichts des von den genannten Kernkraftwerken ausgehenden Sicherheitsrisikos müssten sie außerdem möglichst rasch abgeschaltet werden, erklärt das Land weiter. Die Bundesregierung solle sich verstärkt dafür einsetzen.
Erneuter Antrag erforderlich
Die Ausschüsse hatten ihre Beratungen bereits abgeschlossen und sich für die Entschließung ausgesprochen. Damit die Vorlage wieder auf der Plenartagesordnung erscheint, muss es mindestens ein Land beantragen.
Stand: 23.11.2018