Top 29Integrationskosten

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  1. Beschluss

Beschluss

Bund soll sich weiterhin an Flüchtlingskosten beteiligen

Die Länder fordern den Bund auf, sich auch über das Jahr 2019 hinaus in adäquater Höhe an den Integrationskosten zu beteiligen. Die Bundesregierung soll dazu die Gespräche mit den Ländern über eine effiziente und lastengerechte Regelung intensivieren, um eine gemeinsame Beschlussfassung noch in diesem Jahr sicherzustellen. Dies verlangt der Bundesrat in seiner Stellungnahme vom 23. November 2018 zu einem Gesetzentwurf, mit dem die Bundesregierung die Bund-Länder-Vereinbarung vom 18. September 2018 umsetzen will.

Entlastung der Länder und Kommunen

Die Bundesregierung plant, den Anteil des Bundes an den flüchtlingsbedingten Kosten der Integration um ein Jahr zu verlängern. Der Entwurf sieht dazu Anpassungen beim Transfer der Gelder an Länder und Kommunen vor, insbesondere durch Änderung der Umsatzsteuerverteilung.

Kosten für Asylbewerber

Für Asylbewerber sollen die Länder 670 Euro je Verfahrensmonat erhalten, für jeden abgelehnten Asylbewerber pauschal 670 Euro. Einschließlich ausstehender Spitzabrechnungen und einer Abschlagzahlung für die Monate September bis Dezember beträgt die geplante weitere Bundesbeteiligung in diesem Jahr 1,6 Milliarden Euro. Für das Jahr 2019 ist eine Abschlagszahlung an die Länder in Höhe von rund 482 Millionen Euro vorgesehen.

Kosten für Unterkunft und Heizung

Außerdem soll der Bund die Kosten der Unterkunft und Heizung für anerkannte Asyl- und Schutzberechtigte in Kommunen für ein weiteres Jahr übernehmen. Sie belaufen sich auf 1,8 Milliarden Euro. Zudem stockt der Bund die Integrationspauschale im nächsten Jahr auf rund 2,4 Milliarden Euro auf.

Fonds Deutsche Einheit getilgt

Aufgrund der Zinsentwicklung der vergangenen Jahre wird der Fonds Deutsche Einheit bereits zum Ende des Jahres 2018 vollständig getilgt sein. Daher kann der Beitrag der Länder bereits künftig entfallen. Hierfür soll der Länderanteil an der Umsatzsteuer ab dem Jahr 2019 um jährlich gut 2,2 Milliarden Euro erhöht werden.

Sozialer Wohnungsbau

Darüber hinaus enthält der Gesetzentwurf Regelungen zu Gunsten der sozialen Wohnraumförderung: 2019 stellt der Bund den Ländern weitere 500 Millionen Euro zur Verfügung.

Bundesrat: Spitzabrechnung nicht nachvollziehbar

Kritik äußert der Bundesrat an den Spitzabrechnungen der Flüchtlingskosten. Anhand der Begründung des Regierungsentwurfs könnten diese ebenso wie die Berechnungen für die Abschlagszahlungen nicht nachvollzogen werden. Der Bundesrat fordert, für künftige Spitzabrechnungen eine für alle Seiten nachvollziehbare Berechnungsgrundlage zu schaffen und die Länder frühzeitig in die Abstimmung einzubinden.

Umsatzsteueranteil der Gemeinden

Bei der Verteilung der Unterkunfts- und Heizkosten für anerkannte Asyl- und Schutzberechtigte schlägt der Bundesrat vor, anstelle des Gemeindeanteils den Länderanteil an der Umsatzsteuer um eine Milliarde Euro zu erhöhen. Dadurch würde eine gleichmäßige Verteilung der Entlastung je Einwohner erzielt. Die Länder könnten dann die soziallastengerechte Verteilung auf die Kommunen gewährleisten.

Genaue Abrechnung auch für Fonds Deutsche Einheit

Auch beim Einheitsfonds möchte der Bundesrat die Leistungen der Länder für das Jahr 2018 Tag genau abrechnen lassen, sobald der genaue Tilgungszeitpunkt bekannt ist - dieser liege ja vermutlich nicht erst am 31. Dezember dieses Jahres. Eventuell zu viel geleistete Kompensationen könnten in 2019 durch Änderung der Umsatzsteuerverteilung zugunsten der Länder ausgeglichen werden.

Bundestag entscheidet

Die Stellungnahme des Bundesrates geht zunächst an die Bundesregierung, die sich dazu äußern kann, bevor der Bundestag entscheidet. Nach Verabschiedung des Gesetzes wird es nochmals dem Bundesrat zugeleitet - dann zur abschließenden Beratung über die Zustimmung.

Stand: 23.11.2018

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