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  1. Beschluss

Beschluss

Stephan Harbarth neuer Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts

Einstimmig hat der Bundesrat Prof. Dr. Stephan Harbarth am 23. November 2018 zum neuen Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts gewählt.

Einen Tag zuvor hatte der Bundestag ihn zum Richter am Bundesverfassungsgericht bestimmt. Er tritt im Ersten Senat die Nachfolge von Prof. Dr. Ferdinand Kirchhof an, dessen Amtszeit Ende Juni 2018 endete.

Der 46-jährige Harbarth ist Rechtsanwalt, seit 2009 Mitglied des Bundestages und seit 2016 stellvertretender Vorsitzender der Unionsfraktion und Mitglied des CDU-Bundesvorstands. Seit März 2018 ist er Honorarprofessor an der Juristischen Fakultät der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg.

Nach Artikel 94 des Grundgesetzes werden die Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts je zur Hälfte von Bundestag und Bundesrat gewählt. Die Vizepräsidentenwahl erfolgt nach § 9 Bundesverfassungsgerichtsgesetz. Bundestag und Bundesrat wechseln sich dabei ab.

Stand: 23.11.2018

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