Top 59Beschäftigungsvertretung

Foto: Flugbetrieb samt Mitarbeiter auf dem Rollfeld

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Beschluss

Interessenvertretungen im Flugbetrieb erleichtern

Berlin, Brandenburg, Bremen, Thüringen und Hamburg möchten die Bildung von Interessenvertretungen im Flugbetrieb erleichtern und damit die Beschäftigten stärken. Die vier Länder haben dem Bundesrat einen Gesetzesantrag vorgelegt, der die Bildung einer Beschäftigtenvertretung auch dann zulässt, wenn sie von der Arbeitgeberseite blockiert wird.

Voraussetzungen: Verhandlungen werden blockiert

Voraussetzung hierfür ist, dass die Aufnahme von Verhandlungen über die Interessenvertretung innerhalb von drei Monaten ausdrücklich verweigert wird oder faktisch keine Verhandlungen stattfinden. Können sich die Tarifvertragsparteien nach sechsmonatigen Verhandlungen nicht auf die Bildung einer Interessenvertretung einigen, kann die Bildung der Beschäftigtenvertretung ebenfalls ohne Tarifvertrag erfolgen.

Im Sinne der Beschäftigten

Nach geltendem Recht ist die Bildung einer Interessenvertretung nur dann möglich, wenn sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer darauf vertraglich einigen. So hätte es jede Seite in der Hand, die Beschäftigtenvertretung zu verhindern, argumentieren die antragstellenden Länder. Die mit dem Gesetzesantrag vorgeschlagene Auffanglösung biete für solche Fälle einen Ausweg, der im Sinne der Beschäftigten steht.

Wie es weitergeht

Nach der Vorstellung im Plenum am 23. November 2018 wurde der Gesetzesantrag an die Ausschüsse überwiesen. Sobald sie ihre Beratungen abgeschlossen haben, erscheint er zur Beschlussfassung erneut auf der Plenartagesordnung.

Stand: 23.11.2018

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