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Freifunkinitiativen steuerlich entlasten

Schleswig-Holstein und fünf weitere Länder möchten Freifunkinitiativen steuerlich entlasten. Sie haben deshalb einen Gesetzesantrag in den Bundesrat eingebracht, wonach Freifunkinitiativen in der Abgabenordnung als gemeinnützig gelten sollen. Hierdurch wären Spenden an die Initiativen steuerlich absetzbar. Außerdem müssten ihre Anbieter keine Körperschafts- und Gewerbesteuer mehr bezahlen.

Lokale Bürgernetze unterstützen

Im Freifunk-Netz verbinden sich einzelne Router in Funkreichweite direkt miteinander. So entstehen lokale Bürgernetze, in denen der Datenverkehr über alle beliebigen Stationen wandern kann. Indem Initiativen unentgeltlich Leitungen oder Nutzerinnen und Nutzer einen Teil der Bandbreite ihrer privaten Internetanschlüsse dem Netzwerk zur Verfügung stellen, fördern sie die digitale Teilhabe. Es handele sich daher um eine Form des gemeinnützigen bürgerschaftlichen Engagements für eine digitale Gesellschaft, betonen die Antrag stellenden Länder.

Wiederholter Vorschlag

Im März 2017 hatte der Bundesrat einen solchen Vorschlag schon einmal in den Bundestag eingebracht.

Dieser hat jedoch bis zum Ende der Legislatur nicht darüber entschieden, so dass der Gesetzentwurf der Diskontinuität unterfiel. Die Länder wollen nun einen weiteren Vorstoß unternehmen. Sie bitten das Plenum, direkt ohne Ausschussberatungen am 23. November 2018 über die erneute Einbringung des Gesetzentwurfs beim Bundestag zu entscheiden.

Stand: 16.11.2018

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