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Beschluss

Brandenburg möchte Importquote für Arzneimittel streichen

Brandenburg möchte die Importquote bei Arzneimitteln abschaffen. Die mit den Importpräparaten erzielten Einsparungen stünden in keinem Verhältnis zum Vertriebsaufwand bei diesen Produkten und den Schwierigkeiten der Arzneimittelüberwachung, erklärt das Land in einem Entschließungsantrag.

Aufklären von Fälschungen extrem schwierig

An dem Importmodell seien regelmäßig diverse Händler, Umverpacker und Importeure in verschiedenen Staaten beteiligt, führt Brandenburg aus. Ursprung und Handelsweg der Medikamente seien kaum nachvollziehbar. Das Aufklären von Fällen gefälschter Präparaten gestalte sich deshalb als extrem schwierig.

Einsparungen stehen in keinem Verhältnis

Demgegenüber stünden verhältnismäßig geringe Einsparungen. Laut Berechnungen des deutschen Arzneiprüfungsinstituts lagen sie 2017 bei lediglich 120 Millionen Euro, erklärt das Brandenburg. Über Rabattvereinbarungen seien hingegen rund 4 Milliarden Euro eingespart worden. Es sei deshalb im Sinne des Patientenwohls, die Quote zu streichen.

Die Quote liegt bei 5 Prozent

Der Import von Arzneimitteln ist gesetzlich vorgeschrieben. In einem Rahmenvertrag haben sich der Deutsche Apothekenverband und der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen darauf geeinigt, dass jede Apotheke 5 Prozent der Medikamente aus dem verschreibungspflichtigen Segment als Import abgeben muss. In der Vergangenheit haben immer wieder Fälle gefälschter Medikamente für Aufsehen gesorgt, zuletzt ging es um möglicherweise unwirksame Krebsmedikamente der Firma Lunapharm.

Wie es weiter geht

Der Entschließungsantrag wurde am 23. November 2018 im Plenum vorgestellt und in die Ausschüsse überwiesen. Sobald diese ihre Beratungen abgeschlossen haben, erscheint die Vorlage zur Beschlussfassung erneut auf der Plenartagesordnung.

Stand: 23.11.2018

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