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Foto: junger Mann wartet am Bahnsteig auf den Zug

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  1. Beschluss

Beschluss

Saarland möchte Entschädigung für Flug- und Bahnverspätungen vereinfachen

Leichter Geld zurück: Das Saarland möchte es Fluggästen und Bahnkunden erleichtern, bei Verspätungen finanzielle Entschädigungen geltend zu machen. In einem Entschließungsantrag regt das Land automatische Verfahren an. Er wurde am 23. November 2018 im Plenum vorgestellt.

Gesetzliche Verpflichtung der Transportunternehmen

Es sei nicht einzusehen, dass Flug und Zug per App gebucht werden können, die Entschädigung dann aber schriftlich auf komplizierten Formularen beantragt werden muss, heißt es in dem Antrag. Dies käme einem verwaltungstechnischen Abwehrreflex gleich. Wenn eine freiwillige Selbstverpflichtung der Transportunternehmen keine Wirkung erzielt, müssten sie notfalls per Gesetz zu einem antragslosen und automatisierten Entschädigungsverfahren verpflichtet werden. Mit diesem Appell wendet sich das Saarland an die Bundesregierung.

Verspätungen ein Dauerärgernis

Flug- und Zugverspätungen und damit verbundene Wartezeiten seien ein Dauerärgernis für Verbraucherinnen und Verbraucher. Allein im Luftverkehr seien von Januar bis September 2018 wegen Verspätungen bei 824 Beschwerden von Passagieren Ermittlungen eingeleitet worden. Es müsse deshalb zu klaren, verbindlichen und überprüfbaren Verbesserungen bei der Durchsetzung von Entschädigungen kommen, unterstreicht das Saarland.

Wie es weitergeht

Als nächstes beraten die Ausschüsse über den Entschließungsantrag. Sobald sie ihre Beratungen abgeschlossen haben, kommt er zur Abstimmung erneut auf die Plenartagesordnung.

Stand: 23.11.2018

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