Beschluss
Bundesrat setzt Sonderabschreibung beim Mietwohnungsbau ab
Der Bundesrat hat am 14. Dezember 2018 kurzfristig den Gesetzesbeschluss des Bundestages zu Sonderabschreibungen beim Mietwohnungsneubau von der Tagesordnung abgesetzt.
Zeitplan offen
Das Gesetzgebungsverfahren ist damit allerdings nicht beendet. Auf Antrag eines Landes oder der Bundesregierung kann der Gesetzesbeschluss auf eine der nächsten Tagesordnungen des Bundesrates genommen werden. Das Gesetz benötigt die Zustimmung des Bundesrates, um in Kraft zu treten.
Insgesamt 28 Prozent abzuschreiben
Es ermöglicht privaten Investoren, befristet für vier Jahre fünf Prozent der Anschaffungs- und Herstellungskosten einer neuen Wohnung bei der Steuer geltend zu machen. Die bereits geltende lineare Sonderabschreibung über zwei Prozent soll bestehen bleiben. Damit könnten in den ersten vier Jahren insgesamt 28 Prozent der Anschaffungs- und Herstellungskosten einer neuen Mietwohnung steuerlich abgeschrieben werden.
Bezahlbaren Wohnraum schaffen
Voraussetzung für die Sonderabschreibung ist laut Gesetzesbeschluss, dass die Anschaffungs- oder Herstellungskosten 3.000 Euro je Quadratmeter Wohnfläche nicht übersteigen. Hierdurch soll der Bau bezahlbarer Mietwohnungen angeregt werden.
Voraussetzung: dauerhaft bewohnt
Außerdem muss die Wohnung im Jahr der Herstellung und in den folgenden neun Jahren der entgeltlichen Überlassung Wohnzwecken dienen. Um sicherzustellen, dass die neuen Wohnungen nicht als Ferienwohnungen (unter-)vermietet werden, hat der Bundestag in seinem Gesetzesbeschluss klargestellt, dass die Wohnungen dauerhaft bewohnt sein müssen.
Vorgesehen sind darüber hinaus auch Steuerbegünstigungen für Investitionen in bestehende Gebäude. Auch sie greifen allerdings nur, wenn sie zu neuem Wohnraum führen.
Kritik der Länder im ersten Durchgang
Die Vorlage geht ursprünglich auf die Bundesregierung zurück. Der Bundesrat hatte am 19. Oktober 2018 dazu Stellung genommen und dabei vor allem eine fehlende Begrenzung der Miethöhe bemängelt. Er bat deshalb zu prüfen, wie verhindert werden kann, dass Investoren für ihre Wohnungen die höchstmögliche Miete verlangen. Außerdem hatte er kritisiert, dass die Begrenzung der abschreibungsfähigen Anschaffungs- und Herstellungskosten auf 3000 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche allein nicht ausreicht, um neue Wohnungen im bezahlbaren Mietsegment zu schaffen.
Stand: 14.12.2018