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  1. Beschluss

Beschluss

Nordrhein-Westfalen fordert 5 Jahre Regelstudienzeit für Jura

Nordrhein-Westfalen möchte die Regelstudienzeit für das Jurastudium von derzeit 4,5 auf 5 Jahre erhöhen. Es hat am 14. Dezember 2018 einen entsprechenden Gesetzesantrag im Plenum vorgestellt. Er wurde zur weiteren Beratung in die Fachausschüsse überwiesen.

Anpassung an Masterstudiengänge

Ziel des Antrags ist es, die Studien- und Prüfungsdauer für Rechtswissenschaften an vergleichbare Masterstudiengänge anzupassen. Damit hätten Jurastudentinnen und -studenten länger Anspruch auf Ausbildungsförderung nach dem BAföG-Gesetz. So möchte Nordrhein-Westfalen verhindern, dass der Studienerfolg von der finanziellen Situation und sozialen Herkunft der Betroffenen abhängt.

Vergleichbarer Stoffumfang

Das Jurastudium bleibe in seinem Umfang nicht hinter dem zehnsemestriger Masterstudiengänge zurück. Die derzeitige Festlegung auf 9 Semester für Rechtswissenschaften sei daher nicht ausreichend, bemängelt Nordrhein-Westfalen: die tatsächliche Studiendauer einschließlich Prüfungszeit betrage derzeit durchschnittlich 11,3 Semester. Durch die Reform der Juristenausbildung 2002/2003, die Einführung der universitären Schwerpunktbereichsprüfung und die Erweiterung um Schlüssel- und Fremdsprachenqualifikationen sei die Studiendauer in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen.

Ausschussberatungen im nächsten Jahr

Die Fachausschüsse befassen sich im Januar mit dem Gesetzesantrag. Sobald sie ihre Beratungen abgeschlossen haben, entscheidet das Plenum über die Frage, ob es den Gesetzentwurf beim Deutschen Bundestag einbringen will.

Stand: 14.12.2018

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