Top 63aMobilfunkversorgung I

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Beschluss

Mecklenburg-Vorpommern drängt auf flächendeckende Mobilfunkversorgung

Mecklenburg-Vorpommern setzt sich für ein leistungsstarkes bundesweites Mobilfunknetz ein. Das Land hat am 15. Februar 2019 im Bundesrat einen Entschließungsantrag vorgestellt, über den die Bundesregierung aufgefordert werden soll, die bevorstehende Vergabe der sogenannten 5G-Freqenzen an eine flächendeckende Versorgung zu knüpfen. Ein ähnlicher Antrag wurde auch von Rheinland-Pfalz eingebracht (siehe TOP 63b). Als nächstes beraten die Ausschüsse über das Thema.

Der Bund ist in der Pflicht

Der Bund sei verfassungsrechtlich verpflichtet, bundesweit eine moderne Mobilfunkversorgung sicherzustellen, unterstreicht Mecklenburg-Vorpommern in seinem Antrag. Es werde deshalb erwartet, dass der Bund alle gesetzlichen und finanziellen Aktivitäten prüft, um eine Flächenversorgung sicherzustellen. Die Vergabe an die Versorgung der Haushalte zu knüpfen, reiche nicht aus. Gegebenenfalls müsse die Ausschreibung der Mobilfunksequenzen ausgesetzt werden.

Streit um Vergabebedingungen

Die Bundesnetzagentur hatte im vergangenen Jahr entschieden, die 5G-Frequenzen zu versteigern. Die Vergabe soll an eine Versorgungsverpflichtung geknüpft werden. Bundesnetzagentur und Netzbetreiber streiten derzeit um die genauen Vergabebedingungen.

Wie es mit dem Antrag weitergeht

Sobald die Ausschüsse ihre Empfehlungen zu dem Antrag ausgearbeitet haben, entscheidet das Plenum, ob es die Entschließung fassen möchte.

Stand: 15.02.2019

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