BundesratKOMPAKT - Das Wichtigste zur Sitzung

Ausgewählte Tagesordnungspunkte der 974. Sitzung am 15.02.2019

Starke-Familien-Gesetz, Fachkräftezuwanderung, Brexit

Starke-Familien-Gesetz, Fachkräftezuwanderung, Brexit

In der ersten Sitzung des Jahres 2019 beschäftigte sich der Bundesrat mit wichtigen Vorhaben aus dem Bundeskabinett: Er nahm Stellung zum geplanten Starke-Familien-Gesetz, zur Fachkräfteeinwanderung und Beschäftigungsduldung sowie zum beschleunigten Ausbau von Energieleitungen. Auch der von der Bundesregierung kurzfristig vorgelegte Kompromiss zum Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche war Thema in der Sitzung.

Die Länder machten bei diesem Entwurf von ihrem Recht auf Stellungnahme jedoch keinen Gebrauch.

Sichere Herkunftsstaaten abgesetzt

Den Bundestagsbeschluss zur Einstufung von Georgien, Algerien, Marokko und Tunesien als sichere Herkunftsstaaten setzte der Bundesrat kurzfristig von seiner Tagesordnung ab, ebenso ein Gesetz zur Tabakkennzeichnung. Auf Antrag eines Landes oder der Bundesregierung könnten die Gesetze in einer der nächsten Sitzungen behandelt werden.

Wiedereinführung der Meisterpflicht

Außerdem beschloss der Bundesrat zahlreiche eigene Initiativen: so fordert er die Wiedereinführung der Meisterpflicht in einigen Handwerksbranchen, die Anhebung der Regelstudienzeit für Rechtswissenschaften, Verbesserungen im Rentenrecht für Spätaussiedler und das Abschalten maroder grenznaher Atommeiler in den Nachbarländern.

Verbot von Mikroplastik

Neu vorgestellt wurden Vorschläge der Länder zur Strafbarkeit von illegalen Online-Handelsplattformen im Darknet, zur Flexibilisierung der Arbeitszeit in Zeiten der Digitalisierung, zur Entlastung von Betriebsrenten, zur Reform des Umlagensystems im Energiebereich, zur Video-Überwachung in Schlachthöfen und zum Gefahrguttransport auf Containerschiffen.

Gegen die Umweltverschmutzung durch Mikroplastik haben sowohl Bayern als auch Thüringen und Hamburg jeweils Vorlagen eingebracht. Rheinland-Pfalz und Mecklenburg-Vorpommern stellten Anträge zur Förderung der Mobilfunkversorgung vor.

Mit allen Landesinitiativen werden sich Ende Februar die Fachausschüsse beschäftigen.

Vorbereitungen auf den Brexit

Die Bandbreite der EU-Themen, zu denen der Bundesrat ausführlich Stellung nahm, war wie immer groß: es ging um künstliche Intelligenz, den Kampf gegen Fake News, den Binnenmarkt im Wandel, eine Investitionsoffensive für Europa, den mehrjährigen Finanzrahmen, eine klimaneutrale Wirtschaft und Vorbereitungen auf den Brexit.

Führerscheinumtausch und Online-Kfz-Zulassung

Abschließend stimmte der Bundesrat einem guten Dutzend Regierungsverordnungen zu - teilweise unter der Bedingung von Änderungen. So beschloss er einen Stufenplan mit detaillierten Umtauschfristen für das Führerscheindokument, um EU-Vorgaben umzusetzen. Außerdem erteilte er Verordnungen zur Bekämpfung von Steuerbetrug, zur Reduzierung von Düngemitteln in der Landwirtschaft, und zur papierlosen Kfz-Zulassung im Online-Verfahren seine Zustimmung.

Alle Videos in der Mediathek

Die Videos der Redebeiträge und ein Gesamtmitschnitt der Plenarsitzung stehen in BundesratKOMPAKT und in der Mediathek zum Download bereit. Sämtliche Beschlüsse finden Sie in der Tagesordnung.

Personalien

Top 1Ausschussvorsitz

Foto: Staatsminister Kai Klose

© Foto: Pressefoto | Kai Klose

  1. Beschluss

Beschluss

Kai Klose neuer Vorsitzender im AIS-Ausschuss

Der hessische Sozialminister Kai Klose (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) ist neuer Vorsitzender des Ausschusses für Arbeit, Integration und Sozialpolitik des Bundesrates. Er wurde am 15. Februar 2019 einstimmig vom Plenum gewählt. Klose ist seit 18. Januar 2019 Mitglied des Bundesrates.

Neues Kabinett in Hessen

Notwendig war die Neuwahl, da der bisherige Ausschussvorsitzende Stefan Grüttner (CDU) nach der Landtagswahl aus dem Hessischen Kabinett und damit aus dem Bundesrat ausgeschieden ist.

Hessen hält traditionell den Vorsitz im AIS-Ausschuss. Nach der Praxis des Bundesrates hat jedes Land dauerhaft den Vorsitz in einem der 16 Fachausschüsse.

Stand: 15.02.2019

Gesetzesbeschlüsse des Bundestages

Top 3Tabakkennzeichnung

Foto: viele Zigaretten nebeneinander

© Foto: GettyImages | (C) 2012 A. Busa Photography

  1. Beschluss

Beschluss

Noch keine Entscheidung über Sicherheitslabel für Zigaretten

Der Bundesrat hat am 15. Februar 2019 die eigentlich geplante Abstimmung über das Gesetz zur Kennzeichnung von Tabakerzeugnissen kurzfristig von der Tagesordnung abgesetzt. Es benötigt die Zustimmung der Länderkammer, um in Kraft treten zu können.

Auf Antrag eines Landes oder der Bundesregierung könnte das Gesetz in einer der nächsten Bundesratssitzungen behandelt werden.

Tabakschmuggel bekämpfen

Ziel des Gesetzes ist es, die Vorgaben der EU-Tabakproduktrichtlinie 2014 für ein europaweites elektronisches Rückverfolgbarkeitssystem umzusetzen, um den illegalen Handel zu bekämpfen: Tabakerzeugnisse sollen sich künftig in der gesamten EU rückverfolgen und auf Echtheit prüfen lassen. Sie müssen dazu mit einem individuellen Erkennungsmerkmal und einem fälschungssicheren Sicherheitsmerkmal gekennzeichnet sein. Das System soll den Behörden zeitnah Daten zu Lieferketten- und Transaktionsereignissen für Ermittlungs- und Durchsetzungszwecke zur Verfügung stellen.

Kurze Umsetzungszeit

Für Zigaretten und Tabak zum Selbstdrehen gelten die EU-Vorgaben ab 20. Mai 2019, für sonstige Tabakerzeugnisse erst ab 20. Mai 2024.

Forderung des Bundesrates nicht berücksichtigt

In seiner Stellungnahme zum zugrundeliegenden Gesetzentwurf der Bundesregierung hatte der Bundesrat im September letzten Jahres gebeten, die Aufgaben im Zusammenhang mit dem Rückverfolgbarkeitssystem den Zoll- und Finanzbehörden des Bundes zu übertragen, da diese auch schon für die Steuerzeichen zuständig sind. Bundesregierung und Bundestag haben dieses Anliegen jedoch abgelehnt - sie sehen die Zuständigkeit bei den Länderbehörden. Der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz des Bundesrates hatte dem Plenum deshalb die Anrufung des Vermittlungsausschusses empfohlen.

Stand: 15.02.2019

Top 5Sichere Herkunftsstaaten

Foto: Hängeregister mit Aufschrift Asylanträge

© Foto: PantherMedia / Chris Schäfer

  1. Beschluss

Beschluss

Keine Abstimmung über sichere Herkunftsstaaten

Der Bundesrat hat die eigentlich für den 15. Februar 2019 geplante Abstimmung über das Gesetz zur Einstufung von Georgien, Algerien, Marokko und Tunesien als sichere Herkunftsstaaten kurzfristig von seiner Tagesordnung abgesetzt. Auf Antrag eines Landes oder der Bundesregierung könnte das Gesetz in einer der nächsten Sitzungen behandelt werden. Es bedarf der Zustimmung der Länderkammer, um in Kraft treten zu können.

Asylentscheidungen beschleunigen

Bundestag und Bunderegierung erhoffen sich durch das Gesetz eine Beschleunigung der Asylverfahren von Staatsangehörigen der vier Herkunftsländer. In der Vergangenheit hätten entsprechende Asylanträge von vornherein geringe Erfolgsaussichten gehabt, heißt es in dem Gesetzestext. Die Einstufung als sichere Herkunftsstaaten biete die Möglichkeit, Anträge zügiger bearbeiten und entscheiden zu können. Deutschland werde dadurch als Zielland für Personen ohne asylrelevante Motive weniger attraktiv. Unberührt davon bleibe der Individualanspruch auf Einzelfallprüfung.

Ergänzung im Bundestagsverfahren

Der Bundestag ergänzte den ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung um eine Passage: bestimmte Ausländergruppen sollen Zugang zu einer speziellen Rechtsberatung erhalten. Dies betrifft z.B. Opfer von Folter, Menschenhandel oder Diskriminierung wegen sexueller Orientierung, unbegleitete Minderjährige oder sonstige Personen, die eventuell aus Scham die Gründe ihrer Verfolgung im Asylverfahren nicht ausreichend deutlich vorbringen.

Zweiter Anlauf im Bundesrat

Im Jahr 2017 war ein ähnliches Gesetz aus dem Bundestag ohne Mehrheit im Bundesrat geblieben.

Gesetzliche Vermutung

Sichere Herkunftsländer sind Staaten, bei denen aufgrund der allgemeinen politischen Verhältnisse die gesetzliche Vermutung besteht, dass dort weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfindet. Asylanträge von Menschen aus diesen Herkunftsstaaten werden in der Regel als offensichtlich unbegründet abgelehnt, sofern nicht besondere Umstände dagegen sprechen.

Stand: 15.02.2019

Landesinitiativen

Top 8Juristenausbildung

Foto: Stapel Bücher mit Juristenhammer im Vordergrund

© Foto: PantherMedia / Motizova

  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat fordert 5 Jahre Regelstudienzeit für Jura

Die Regelstudienzeit für Rechtswissenschaften soll künftig 10 Semester statt wie bisher 9 Semester betragen. Dies fordert der Bundesrat in einem Gesetzentwurf, den er beim Deutschen Bundestag einbringt.

Anpassung an Masterstudiengänge

Ziel ist es, die Studien- und Prüfungsdauer für Rechtswissenschaften an vergleichbare Masterstudiengänge anzupassen. Damit hätten Jurastudentinnen und -Studenten länger Anspruch auf BAföG-Leistungen. Der Bundesrat möchte so verhindern, dass der Studienerfolg von der finanziellen Situation und sozialen Herkunft der Betroffenen abhängt.

Vergleichbarer Stoffumfang

Das Jurastudium bleibe in seinem Umfang nicht hinter dem zehnsemestriger Masterstudiengänge zurück. Die derzeitige Festlegung auf 9 Semester für Rechtswissenschaften sei daher nicht ausreichend, bemängelt die Länderkammer: die tatsächliche Studiendauer einschließlich Prüfungszeit betrage faktisch durchschnittlich 11,3 Semester. Durch die Reform der Juristenausbildung 2002/2003, die Einführung der universitären Schwerpunktbereichsprüfung und die Erweiterung um Schlüssel- und Fremdsprachenqualifikationen sei die Studiendauer in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen.

Entscheidung nun beim Bundestag

Der am 15. Februar 2019 beschlossene Entwurf wird nun über die Bundesregierung dem Bundestag vorgelegt. Dieser entscheidet, ob er den Vorschlag der Länderkammer aufgreifen will. Feste Fristen für die Beratungen im Parlament gibt es allerdings nicht.

Stand: 15.02.2019

Top 9Darknet

Foto: Hacker im Darknet

© Foto: GettyImages | Bill Hinton

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

NRW verlangt härteres Vorgehen gegen Darknet-Betreiber

Nordrhein-Westfalen verlangt ein härteres strafrechtliches Vorgehen gegen Darknet-Betreiber. Das Land hat am 15. Februar 2019 im Bundesrat einen Gesetzesantrag vorgestellt, der einen neuen Straftatbestand gegen Computerkriminalität enthält.

Bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe

Danach wäre das Anbieten von Diensten im Darknet strafbar, wenn sie eine Straftat wie das Verbreiten von Rauschgift, Sprengstoff oder Kinderpornografie ermöglichen. Höchststrafe wäre ein dreijähriger Freiheitsentzug.

Geltende Rechtslage unzureichend

Die geltende Rechtslage biete keine ausreichende strafrechtliche Handhabe gegen derartige Angebote im Darknet, begründet Nordrhein-Westfalen seinen Vorstoß. Da die Betreiber lediglich die technische Infrastruktur zur Verfügung stellten, könnten sie allenfalls über eine Beihilfehandlung belangt werden. Sie sei in der Regel aber schwer nachzuweisen. Demgegenüber erhielten illegale Onlinehandelsplattformen in der Strafverfolgung zunehmend Bedeutung. Das Bundeskriminalamt rechne mit dem Ausbau des Geschäftsmodells, erklärt Nordrhein-Westfalen. Auch EUROPOL sehe in den Plattformen eine Schnittstelle von Cybercrime und weiteren Formen von teilweise auch organisierter Kriminalität.

Was ist Darknet

Der Zugang zum Darknet erfolgt über eine besondere Software: TOR. Das Darknet überträgt Daten nicht über einen zentralen Server, sondern über viele, zufällig ausgesuchte und gesicherte Server. Deshalb surfen Nutzer im Darknet anonym. Außerdem werden die Daten häufig verschlüsselt übertragen. So schafft das Darknet ein höheres Maß an Sicherheit vor Strafverfolgung und bietet sich dadurch für kriminelle Geschäfte an. Aber auch Journalisten und Whistleblower nutzen die Anonymität des Darknet. Ebenso viele Privatpersonen, die ihre Daten schützen möchten.

Wie es dann weitergeht

Der Gesetzesantrag wird nun in den Fachausschüssen beraten. Sobald sie ihre Empfehlungen erarbeitet, entscheidet das Plenum, ob es die Initiative beim Bundestag einbringen möchte.

Stand: 15.02.2019

Video

Top 11Arbeitszeitgesetz

Foto: Blick auf die Smartwatch während der Arbeit

© Foto: GettyImages | Yakobchuk Olena

  1. Beschluss

Beschluss

NRW fordert flexiblere Arbeitszeiten

Die voranschreitende Digitalisierung der Arbeitswelt erfordert nach Ansicht von Nordrhein-Westfalen flexiblere Arbeitszeiten. Das Land hat am 15. Februar 2019 einen Entschließungsantrag im Bundesrat vorgestellt, der die Bundesregierung auffordert, das Arbeitszeitgesetz zu ändern.

Arbeitszeitgesetz an EU-Recht anpassen

Darüber möchte Nordrhein-Westfalen es Tarifpartnern ermöglichen, entsprechend der EU-Arbeitszeitrichtlinie anstelle einer täglichen Arbeitszeit eine wöchentliche Höchstarbeitszeit zu vereinbaren. Auch die Regelungen zur Ruhezeit sollen an die europäische Vorgabe angepasst werden: Danach dürften die vorgeschriebenen 11 Stunden verkürzt werden, wenn die betroffenen Arbeitnehmer gleichwertige Ausgleichsruhezeiten erhalten.

Gelungener Ausgleich zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern

Beschäftigte könnten die Möglichkeit, zeitflexibel und ortsunabhängig zu arbeiten, nur dann wirklich nutzen, wenn sie ihre Arbeitszeiten selbstbestimmter gestalten dürfen, begründet NRW seine Initiative. Die vorgeschlagenen Neuregelungen seien ein gelungener Ausgleich zwischen dem Flexibilisierungsinteresse der Arbeitgeber, dem wachsenden Interesse der Arbeitnehmer an Arbeitszeitsouveränität sowie dem beiderseitigen Interesse am Gesundheitsschutz.

Wie es weitergeht

Sobald die Ausschüsse ihre Empfehlungen ausgearbeitet haben, entscheidet das Plenum, ob es die Entschließung fassen möchte.

Stand: 15.02.2019

Top 13Betriebsrenten

Foto: Ordner mit der Aufschrift "Betriebsrente"

© Foto: PantherMedia l Randolf Berold

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Bayern fordert das Ende der Doppelverbeitragung bei Betriebsrenten

Bayern setzt sich dafür ein, Betriebsrentner zu entlasten und die sogenannte Doppelverbeitragung abzuschaffen. Über eine Entschließung möchte das Land die Bundesregierung auffordern, zu prüfen, wie die bisherige Praxis der Beitragserhebung in der Krankenversicherung beendet werden kann. Der Antrag wurde am 15. Februar 2019 im Bundesrat vorgestellt. Als nächstes beraten ihn die Ausschüsse.

Bundesregierung soll geeignete Maßnahmen prüfen

Zu überlegen ist nach Ansicht Bayerns insbesondere, ob die Krankenversicherungsbeiträge in der Auszahlungsphase halbiert werden können und die Umwandlung der bisherigen Freigrenze in einen Freibetrag möglich ist. Außerdem solle die Bundesregierung prüfen, wie die Gesetzlichen Krankenkassen die Mindereinnahmen beim Wegfall der Doppelverbeitragung kompensieren können. Denkbar sei, dass der Ausgleich über eine Erhöhung des steuerfinanzierten Bundeszuschusses zum Gesundheitsfonds erfolgt.

Bürgerinnen und Bürger entlasten

Angesichts der aktuell besseren Finanzlage gesetzlicher Krankenkassen und der demografischen Entwicklung sollte es Ziel des Gesetzgebers sein, Bürgerinnen und Bürger bei der privaten Altersvorsorge zu unterstützen und nicht übermäßig zu belasten, unterstreicht Bayern.

Doppelverbeitragung: Eine Entscheidung aus 2004

Die Doppelverbeitragung geht auf eine Entscheidung der Bundesregierung aus dem Jahr 2004 zurück. Zur Stärkung der Gesetzlichen Krankenkassen wurde damals beschlossen, Betriebsrenten nicht nur in der Anspar-, sondern auch in der Auszahlphase im Rentenalter mit dem vollen Beitragssatz zur Kranken- und Pflegeversicherung zu belasten. Das GKV-Modernisierungsgesetz galt ohne Übergangsfrist und wurde rückwirkend für bestehende Verträge eingeführt. Hierdurch entstand die sogenannte Doppelverbeitragung.

Wie es weitergeht

Sobald die Ausschüsse ihre Beratungen zur Vorlage abgeschlossen haben, kommt sie zur Beschlussfassung erneut auf die Plenartagesordnung.

Stand: 15.02.2019

Video

Top 14Mikroplastik I

Foto: mehrere Kosmetikartikel

© Foto: PantherMedia | seen0001

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Verbot von Mikroplastik in Kosmetika

Bayern möchte die Wasserverschmutzung durch Mikro- und Nanoplastik verringern. Sollte der Einsatz von kleinsten Plastikteilen in flüssiger oder fester Form in Kosmetika und anderen Pflegeartikeln nicht bis 2020 beendet sein, müsse die Bundesregierung in der EU auf ein entsprechendes Verbot hinwirken. Dies sieht ein Entschließungsantrag von Bayern vor, den der Freistaat am 15. Februar 2019 im Bundesrat vorgestellt hat. Zum gleichen Thema haben auch Hamburg, Thüringen und Berlin einen Antrag eingebracht (siehe TOP 62, Drs. 73/19).

Große Gefahr für Ökosysteme

Mikro- und Nanoplastik stellen eine große Gefahr für Binnengewässer und Meeresökosysteme, für Fische und letztlich auch für Menschen dar, warnt der Freistaat. Mitursächlich dafür sei der Einsatz von Kunststoffmikropartikel in Beauty- und Pflegeprodukten. Trotz einer freiwilligen Selbstverpflichtung der Hersteller werden diese Stoffe nach wie vor eingesetzt. Dieser Einsatz müsse jedoch vollständig beendet werden - sollten die bisherigen Anstrengungen nicht zum Erfolg führen, gegebenenfalls auch durch EU-Regularien.

Vorstellung und Ausschussüberweisung

Ende Februar befassen sich die Fachausschüsse mit dem Entschließungsantrag. Sobald diese ihre Empfehlungen erarbeitet haben, entscheidet das Plenum, ob es die Entschließung fassen will.

Stand: 15.02.2019

Video

Top 15Meisterbrief

Foto: Urkunde mit Aufschrift Meisterbrief von Handwerkskammer

© Foto: PantherMedia | vschlichting

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Bundesrat will Meisterbrief wieder einführen

Der Bundesrat setzt sich dafür ein, in einigen Handwerksbranchen die Pflicht zum Meisterbrief wieder einzuführen. Er bittet die Bundesregierung, in allen Handwerken, bei denen es fachlich geboten und europarechtlich möglich ist, den verpflichtenden Meisterbrief wieder einzuführen. Der Bundesrat möchte damit die Ausbildung von Fachkräften und die Attraktivität von Handwerksberufen stärken.

Anreize schaffen

Gerade im Handwerk bestehe ein zunehmender Fachkräftebedarf, betonen die Länder. Der Meisterbrief sei ein entscheidender Anreiz, ein Handwerk zu erlernen. Er stärke die Qualität und Leistungsfähigkeit von Handwerksbetrieben.

Reform der Handwerksnovelle 2004

Vor 15 Jahren wandelte die Handwerksrechtsnovelle 53 zuvor zulassungspflichtige in zulassungsfreie Handwerke um. Seitdem brauchen zum Beispiel Fliesenleger oder Uhrmacher für die Gründung eines Handwerksbetriebs keine Meisterprüfung mehr. Die Ausbildungszahlen in diesen Handwerksberufen sind rückläufig.

Bundesregierung am Zug

Die Entschließung wird nun der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, ob sie das Anliegen der Länder aufgreifen will. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.

Stand: 15.02.2019

Video

Top 58Asylverfahren

Foto: Justizia

© Foto: PantherMedia | Angelika Krikava

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Keine Mehrheit für erweiterte Rechtsmittel im Asylgerichtsverfahren

Der Gesetzesantrag von Hamburg, Berlin, Brandenburg und Bremen für schnellere gerichtliche Asylverfahren hat bei der Abstimmung des Bundesrates am 15. Februar 2019 keine Mehrheit bekommen.

Verfahren durch obergerichtliche Klärung beschleunigen

Mit ihrer Initiative wollten die Antragsteller erreichen, dass in Asylverfahren Rechtsmittel zulässig sind. Hierdurch sollte ermöglicht werden, dass Oberverwaltungsgerichte Rechts- und Tatsachenfragen durch Grundsatzentscheidungen klären, auf die sich Verwaltungsgerichte in erster Instanz hätten berufen können. Auf diese Weise würden Grundsatzentscheidungen zu einer Beschleunigung der erstinstanzlichen Verfahren und zugleich zu mehr Rechtssicherheit führen, erläuterten die Länder ihren Vorschlag.

Orientierung fürs BAMF

Darüber hinaus könnte sich auch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge an der obergerichtlichen Klärung orientieren, hieß es in dem Antrag. So ließen sich Prozesse gänzlich vermeiden.

Verfahren nicht mehr zu bewältigen

Die Initiatoren begründeten ihren Vorstoß mit dem erheblichen Anstieg von Asylverfahren in den vergangenen Jahren. So seien bei den Verwaltungsgerichten mittlerweile 324.000 Verfahren anhängig, was verglichen mit den Zahlen aus dem Jahr 2012 eine Steigerung um das 10-fache bedeute. Allein durch die Schaffung zusätzlicher Richterstellen oder eine gerichtsinterne Umstrukturierung seien die Verfahren nicht mehr zu bewältigen.

Hintergrund

Das aktuelle Asylgesetz lässt Rechtsmittel nur sehr eingeschränkt zu. Anders als im allgemeinen Verwaltungsprozess sind sie weder im Hauptsacheverfahren noch im einstweiligen Rechtsschutz möglich. Dies hat zu einer Uneinheitlichkeit der Rechtsprechung geführt, die aus Sicht der Länder von Hamburg, Berlin, Brandenburg und Bremen nicht mehr hinnehmbar ist.

Bereits zwei Mal abgesetzt

Die Initiative stand bereits am 27. April und 6. Juli 2018 zur Beschlussfassung auf der Plenartagesordnung. Beide Male war sie jedoch kurzfristig abgesetzt worden. Der Innenausschuss unterstützt die Vorlage: Er hatte sich bereits Mitte April 2018 dafür ausgesprochen, den Gesetzentwurf beim Bundestag einzubringen. Im Rechtsausschuss war eine Empfehlung nicht zustande gekommen.

Stand: 15.02.2019

Video

Top 60Tierschutz für Schlachttiere

Foto: Rind hinter Gittern

© Foto: GettyImages | Kypros

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Für Videoüberwachung in Schlachtbetrieben

Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen haben eine Initiative zur Kameraüberwachung von Schlachthöfen auf den Weg gebracht. Ziel ist eine bessere Kontrolle über die Einhaltung des Tierschutzes. Der Entschließungsantrag wurde am 15. Februar 2019 im Bundesrat vorgestellt. Als nächstes beraten die Ausschüsse.

Schlachthofbetreiber verpflichten

Danach soll die Bundesregierung Schlachthofbetreiber rechtlich verpflichten, Kameras zu installieren. Datenschutzrechtliche Aspekte und die Rechte der von der Überwachung betroffenen Personen müssten bei der Regelung selbstverständlich berücksichtigt werden, unterstreichen die beiden Länder.

Zugriff für die Behörden

Außerdem seien alle geeigneten technischen Möglichkeiten wie 3-D-Visualisierung oder die automatische Auswertung mit künstlicher Intelligenz mit einzubeziehen. Den Behörden müsste der uneingeschränkte Zugriff auf die Überwachung eingeräumt werden.

Im Einklang mit Brüssel

Für den Fall, dass die Überwachung mit europäischen Vorgaben nicht vereinbar ist, soll sich die Bundesregierung für eine entsprechende Überarbeitung des EU-Rechts einsetzen, fordern Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen.

Stand: 15.02.2019

Video

Top 61Gefährliche AKWs

Foto: Atomkraftwerk

© Foto: panthermedia | Kris Christiaens

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Bundesrat fordert rasches Abschalten störanfälliger grenznaher Atommeiler

Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, sich verstärkt für ein rasches Abschalten störanfälliger Kernkraftwerke im grenznahen Ausland einzusetzen. Eine entsprechende Entschließung wurde am 15. Februar 2019 vom Plenum beschlossen.

Bundesregierung muss mit Nachbarländern verhandeln

Die Länder hätten schon viele Anstrengungen unternommen, um auf einen baldigen Betriebsstopp maroder Anlagen hinzuwirken, heißt es darin. Zuständig für internationale Beziehungen sei jedoch die Bundesregierung, die deshalb mit den angrenzenden Staaten verhandeln müsse.

Export von Brennstoffen rechtssicher verhindern

Außerdem bitten die Länder die Bundesregierung, unverzüglich zu prüfen, wie der Export deutscher Kernbrennstoffe in gefährdete grenznahe Anlagen rechtssicher verhindert werden kann.

Laufzeiten begrenzen

Darüber hinaus soll sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene dafür einsetzen, dass die Laufzeiten von Atomkraftwerken grundsätzlich begrenzt werden und ein europaweites Nuklearsicherheitssystem mit Kontroll- und Sanktionsmöglichkeiten eingeführt wird.

Wie es in der Sache weitergeht

Die Entschließung wird nun der Bundesregierung zugeleitet. Diese entscheidet, ob sie das Anliegen der Länder aufgreift. Feste Fristen gelten hierbei nicht.

Stand: 15.02.2019

Video

Top 62Mikroplastik II

Foto: mehrere bunte Mikroplastikpartikel

© Foto: dpa | ines-g2-exporter

  1. Beschluss

Beschluss

Hamburg, Thüringen und Berlin gegen Mikroplastik in Kosmetik

Hamburg, Thüringen und Berlin wollen gegen Umweltverschmutzung durch Mikroplastik vorgehen. Sie haben dem Bundesrat einen Entschließungsantrag zugeleitet, der das Aus für Kunststoffpartikel in Reinigungs-, Hygiene- und Kosmetikprodukten fordert. Er wurde am 15. Februar 2019 im Plenum vorgestellt - ebenso wie der Antrag Bayerns zum gleichen Thema.

Nationales Verbot von Mikroplastik

Wie Großbritannien, Italien oder Schweden müsse auch Deutschland bei den Herstellern darauf hinwirken, dass diese auf Mikroplastik verzichteten. Die Bundesregierung solle deshalb prüfen, ob sie zumindest das bewusste Zusetzen von Mikroplastik verbietet. Ein EU-weites Verbot werde derzeit bereits geprüft. Zum Schutz der heimischen Gewässer sei aber ein rasches Handeln auf nationaler Ebene geboten.

Weitere Maßnahmen erforderlich

Zugleich dringen die drei antragstellenden Länder auf mehr Schutz von Böden und Gewässern vor sonstigen Verschmutzungen z.B. durch Abrieb von Reifen, Textilien und anderen Kunststoffartikeln. Hier gehe es vor allem um eine Frage des Produktdesigns. Derzeit müssten Abwässer von Straßen mit hohem Aufwand behandelt werden, bevor sie in Gewässer fließen dürfen. Die Bundesregierung solle deshalb prüfen, wie wirksam verhindert werden kann, dass Mikroplastikartikel und schwer abbaubare Polymere in Gewässer und Boden gelangen.

Wie es weitergeht

Ende Februar werden sich die Fachausschüsse mit dem Entschließungstext befassen. Dort wird er parallel zu dem Antrag aus Bayern beraten. Sobald die Ausschüsse ihre Empfehlung an das Plenum erarbeitet haben, kommt die Vorlage zur Abstimmung erneut auf die Tagesordnung.

Stand: 15.02.2019

Top 63aMobilfunkversorgung I

Foto: Mobilfunkmast

© Foto: GettyImages | scotto72

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Mecklenburg-Vorpommern drängt auf flächendeckende Mobilfunkversorgung

Mecklenburg-Vorpommern setzt sich für ein leistungsstarkes bundesweites Mobilfunknetz ein. Das Land hat am 15. Februar 2019 im Bundesrat einen Entschließungsantrag vorgestellt, über den die Bundesregierung aufgefordert werden soll, die bevorstehende Vergabe der sogenannten 5G-Freqenzen an eine flächendeckende Versorgung zu knüpfen. Ein ähnlicher Antrag wurde auch von Rheinland-Pfalz eingebracht (siehe TOP 63b). Als nächstes beraten die Ausschüsse über das Thema.

Der Bund ist in der Pflicht

Der Bund sei verfassungsrechtlich verpflichtet, bundesweit eine moderne Mobilfunkversorgung sicherzustellen, unterstreicht Mecklenburg-Vorpommern in seinem Antrag. Es werde deshalb erwartet, dass der Bund alle gesetzlichen und finanziellen Aktivitäten prüft, um eine Flächenversorgung sicherzustellen. Die Vergabe an die Versorgung der Haushalte zu knüpfen, reiche nicht aus. Gegebenenfalls müsse die Ausschreibung der Mobilfunksequenzen ausgesetzt werden.

Streit um Vergabebedingungen

Die Bundesnetzagentur hatte im vergangenen Jahr entschieden, die 5G-Frequenzen zu versteigern. Die Vergabe soll an eine Versorgungsverpflichtung geknüpft werden. Bundesnetzagentur und Netzbetreiber streiten derzeit um die genauen Vergabebedingungen.

Wie es mit dem Antrag weitergeht

Sobald die Ausschüsse ihre Empfehlungen zu dem Antrag ausgearbeitet haben, entscheidet das Plenum, ob es die Entschließung fassen möchte.

Stand: 15.02.2019

Video

Top 63bMobilfunkversorgung II

Foto: Smartphone hat keinen Netzempfang

© Foto: dpa | Inga Kjer

  1. Beschluss

Beschluss

Rheinland-Pfalz fordert Gesamtstrategie zur Förderung von Mobilfunkversorgung

Ähnlich wie Mecklenburg-Vorpommern (siehe TOP 63a) dringt auch Rheinland-Pfalz auf eine flächendeckende leistungsstarke Mobilfunkversorgung. Die Bundesregierung müsse eine Gesamtstrategie zum Glasfaserausbau und zur Mobilfunkversorgung entwickeln, heißt es in dem Entschließungsbeitrag, der ebenfalls am 15. Februar 2019 im Bundesrat vorgestellt und anschließend in die Ausschüsse überwiesen wurde.

Funklöcher schließen

Dabei solle es insbesondere auch um das Schließen von Funklöchern im ländlichen Raum gehen. Gegebenenfalls sei darüber nachzudenken, ob der Bund den Ausbau in den sogenannten weißen Flecken über ein gesondertes Mobilfunkförderprogramm finanziert.

Weitere Sanktionsmöglichkeiten für Bundesnetzagentur

Darüber hinaus brauche die Bundesnetzagentur weitere Sanktionsmöglichkeiten gegenüber den Netzbetreibern, betont Reinland-Pfalz. Nur dann könne sie effektiv auf Verstöße gegen Versorgungsauflagen reagieren. Die Vereinbarung einer 99-prozentigen Versorgung aller Haushalte allein reiche nicht aus, um den 5G-Ausbau bundesweit und vor allem auch im ländlichen Raum zu realisieren.

Wie es weitergeht

Sobald die Ausschüsse ihre Empfehlungen ausgearbeitet haben, entscheidet das Plenum, ob es die Entschließung fassen möchte.

Stand: 15.02.2019

Top 64Gefahrgut-Transport

Foto: Containerschiff auf See

© Foto: GettyImages | Siwabud Veerapaisarn

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Schärfere Regeln für Gefahrgut-Containerschiffe

Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern ziehen Konsequenzen aus der Havarie des Frachters MSC Zoe zu Beginn des Jahres und appellieren an die Bundesregierung, die Regelungen für den Transport von Gefahrgut auf Großcontainerschiffen zu verschärfen. Ein entsprechender Entschließungsantrag wurde am 15. Februar 2019 im Bundesrat vorgestellt. Als nächstes beraten ihn die Ausschüsse.

Container mit Peilsendern ausstatten

Container müssten besser gesichert und mit Peilsendern ausgestattet werden, damit sie im Falle einer Havarie schneller aufzufinden sind, heißt es in dem Antrag. Geregelt werden sollte auch, dass die Schiffe geeignete Verkehrstrennungsgebiete nutzen, also Gebiete mit nach Fahrtrichtung getrennten Fahrspuren. Die Initiatoren begründen ihre Forderungen mit den enormen Umweltschäden, die durch Havarien großer Containerschiffe verursacht werden. Auch auf internationaler Ebene sei deshalb eine Verschärfung von Schifffahrtsrouten-Regelungen zu prüfen.

Wie es weitergeht

Sobald die Ausschüsse ihre Empfehlungen ausgearbeitet haben, entscheidet das Plenum, ob es die Entschließung fassen möchte.

Stand: 15.02.2019

Video

Gesetzentwürfe der Bundesregierung

Top 21Starke-Familien-Gesetz

Foto: Kindergartengruppe im Kreis mit einem Erzieher

© Foto: PantherMedia | Mareen Fischinger

  1. Beschluss
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Beschluss

Starke-Familien-Gesetz: Bundesrat fordert noch weitere Verbesserungen

Der Bundesrat begrüßt die von der Bundesregierung geplante Anhebung des Familienzuschlags. In seiner am 15. Februar 2019 beschlossenen Stellungnahme zum so genannten Starke-Familien-Gesetz äußert er aber auch noch Verbesserungsbedarf an den beabsichtigten Regelungen.

Verbesserung für Alleinerziehende

So spricht er sich unter anderem dafür aus, Alleinerziehende bei der Reform des Kinderzuschlags mehr in den Blick zu nehmen. Die geplante Obergrenze von 100 Euro, die bei der Anrechnung des Kindeseinkommens auf den Kinderzuschlag unberücksichtigt bleiben, sei zu streichen. Ansonsten würden vor allem ältere Kinder von Alleinerziehenden, die in der Regel relativ hohe Unterhaltsleistungen erhielten, nicht besser gestellt als zuvor. Laut Gesetzentwurf mindern Unterhaltszahlungen den Kinderzuschlag künftig nur noch um 45 Prozent, wenn dadurch nicht mehr als 100 Euro von diesem Kindeseinkommen unberücksichtigt bleiben. Darüber hinaus gehendes Kindeseinkommen wird wie bisher zu 100 Prozent angerechnet

Für Information und weitere Entbürokratisierung

Dass der Kinderzuschlag auch nach der Reform von voraussichtlich nur ca. 35 Prozent der Berechtigten in Anspruch genommen wird, kann nach Ansicht des Bundesrates nicht hingenommen werden. Anspruchsberechtigte Familien müssten deshalb besser informiert werden. Außerdem sei es erforderlich, das Verfahren zur Beantragung und Gewährung des Kinderzuschlags noch weiter zu vereinfachen. Insbesondere bei den Schnittstellen zu anderen Leistungen wie SGB II, Wohngeld und Unterhaltsvorschüssen sieht der Bundesrat noch Änderungsbedarf.

Verbesserungen beim Bildungs- und Teilhabeangebot

Auch die Änderungen beim Bildungs- und Teilhabeangebot halten die Länder noch für verbesserungswürdig. So sollten auch bei Klassenfahrten keine gesonderten Anträge mehr erforderlich sein. Außerdem sei sicherzustellen, dass die Teilnahme an Lernfördermaßnahmen nicht daran scheitert, dass Schülerinnen und Schüler die Fahrtkosten nicht aufbringen können, um das Lernangebot anzunehmen. Die Beförderungskosten müssten deshalb ebenfalls übernommen werden. Zudem fordert der Bundesrat eine Regelung, wonach die Kosten fürs Mittagessen auch dann übernommen werden, wenn es nicht von der Schule selbst angeboten wird. Nach der derzeitigen Rechtslage besteht der Leistungsanspruch nur, wenn die Mittagsverpflegung der Schule obliegt. Die monatliche Unterstützung zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben muss nach Ansicht der Länder angehoben werden. Die bislang gewährten 10 Euro seien zu niedrig, um Aktivitäten wie Musikunterricht oder Sport nachzugehen.

Erhöhung des Kinderzuschlags

Das von der Bundesregierung geplante Starke-Familien-Gesetz enthält eine Reihe von finanziellen Verbesserungen, die besonders Kindern in einkommensschwachen Familien zu Gute kommen sollen. Beabsichtigt ist unter anderem, die Beantragung des Kinderzuschlags stark zu vereinfachen, damit deutlich mehr Kinder von den finanziellen Leistungen profitieren. Der Kinderzuschlag soll mit Blick auf die Grundsicherung eines Kindes auf maximal 185 Euro pro Kind und Monat erhöht werden. Außerdem müssen betroffene Familien nicht mehr jede Einkommensveränderung sofort melden und den Kinderzuschlag entsprechend neu beantragen: Der Kinderzuschlag soll grundsätzlich für sechs Monate gewährt werden.

Familien in verdeckter Armut

Zusätzlich sollen Familien in verdeckter Armut vom Kinderzuschlag profitieren. Das Gesetz sieht vor, Familien denen mit Erwerbseinkommen, Kinderzuschlag und Wohngeld höchstens 100 Euro zur Einstufung als hilfebedürftig fehlen, den Kinderzuschlag zu zahlen. Diese Neuerung ist vorerst auf drei Jahre befristet.

Bildungsmaßnahmen

Der Betrag für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf soll sich von jährlich 100 Euro auf 150 Euro erhöhen und die derzeit zu leistenden Eigenanteile an der Mittagsverpflegung und dem ÖPNV-Ticket wegfallen. Außerdem soll der Anspruch auf Lernförderung unabhängig von einer Versetzungsgefährdung werden.

Das Bildungs- und Teilhabepaket steht allen Familien zu, die Hartz IV, Sozialhilfe, Asylleistungen, Wohngeld oder den Kinderzuschlag bekommen.

Wie es weitergeht

Die Stellungnahme des Bundesrates wird nun zunächst an die Bundesregierung weitergeleitet. Sobald sie sich dazu geäußert hat, leitet sie den Gesetzentwurf einschließlich der Stellungnahme des Bundesrates und ihrer Gegenäußerung an den Bundestag zur weiteren Beratung und Entscheidung. Dort wurde das Gesetz bereits am 13. Februar 2019 in erster Lesung behandelt.

Stand: 15.02.2019

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Top 25Fachkräfteeinwanderung

Foto: Einarbeitung von zwei jungen Zuwanderinnen

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  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Fachkräfteeinwanderungsgesetz: Bundesrat verlangt mehr Mitsprache und Lockerungen

Der Bundesrat verlangt mehr Mitspracherechte bei der Fachkräfteeinwanderung: Anders als die Bundesregierung hält er ihren Gesetzentwurf für zustimmungsbedürftig. Dies geht aus der Stellungnahme hervor, die die Länder am 15. Februar 2019 zum Regierungsvorhaben beschlossen haben. Ihrer Ansicht nach können die Regelungen nur in Kraft treten, wenn sich der Bundesrat ausdrücklich dafür ausspricht.

Das geplante Fachkräfteeinwanderungsgesetz soll den Zuzug von Arbeitnehmern aus Nicht-EU-Staaten erleichtern und so dem Fachkräftemangel in Deutschland entgegenwirken.

Lockerungen bei Aufenthaltserlaubnis für Qualifizierungsmaßnahmen

Auch inhaltlich machen die Länder Änderungsbedarf am Regierungsentwurf geltend. So sprechen sie sich unter anderem dafür aus, die Aufenthaltserlaubnis für Qualifizierungsmaßnahmen zu verlängern, damit auch Anpassungslehrgänge beispielsweise in der Kranken- oder Gesundheitspflege berücksichtigt werden können. Außerdem fordern sie Erleichterungen bei den Sprachanforderungen, die bei der Einreise zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen gelten sollen. Für erforderlich halten sie auch, die Zuverdienstmöglichkeiten der einreisenden Fachkräfte auszuweiten, um die Zuwanderung noch attraktiver zu machen.

Vereinfachungen bei der Einreise zur Ausbildungsplatzsuche

Die Voraussetzungen für die Einreise zur Ausbildungsplatzsuche kritisiert der Bundesrat als zu hoch und nicht praxisgerecht. Angesichts der hohen Lebenshaltungskosten müsse es den Einreisenden erlaubt sein, einer bezahlten Beschäftigung nachzugehen. Außerdem spricht er sich dafür aus, die vorgesehene Altersgrenze von 25 Jahren auf 30 anzuheben, das geforderte Sprachkenntnisniveau abzusenken und die mögliche Aufenthaltsdauer zu verlängern. Dass die Einreise zur Ausbildungsplatzsuche an einen bestimmten Bildungsabschluss geknüpft sein soll, lehnen die Länder ab. Gleiches gilt für die vorgesehene befristete Geltung der Regelung.

Anforderungen für Fachkräfte mit Berufsausbildung zu hoch

Lockerungen verlangt der Bundesrat auch bei der Aufenthaltserlaubnis für Fachkräfte mit Berufsausbildung, die zur Arbeitsplatzsuche nach Deutschland kommen. Solche Fachkräfte sollten zwölf und nicht nur sechs Monate bleiben und probeweise auch deutlich mehr Stunden arbeiten dürfen. Die Anforderungen an die Sprachkenntnisse bezeichnet der Bundesrat als nicht praktikabel und in vielen Branchen für überzogen. Er äußert Bedenken, dass die Regelungen die erwünschte Fachkräfteeinwanderung tatsächlich ermöglichen.

Beschleunigtes Fachkräfteverfahren: Nur das Nötigste regeln

Darüber hinaus appelliert der Bundesrat, die Regelungen zum beschleunigten Fachkräfteverfahren auf das absolut Notwendigste zu beschränken. Details seien mit Zustimmung des Bundesrates in einer Rechtsverordnung zu bestimmen. Nur so werde sichergestellt, dass der ausländerrechtliche Sachverstand der Kommunen ausreichend Berücksichtigung findet.

Die wesentlichen Neuerungen des Gesetzentwurfs

Nach dem Regierungsentwurf darf zukünftig jeder in Deutschland arbeiten, der einen Arbeitsvertrag und eine anerkannte Qualifikation vorweisen kann. Die Beschränkung auf so genannte Engpassberufe, die besonders vom Fachkräftemangel betroffen sind, entfällt. Auch auf die bislang verpflichtende Vorrangprüfung, ob nicht auch ein Deutscher oder EU-Bürger für die Stelle in Frage kommt, soll grundsätzlich verzichtet werden. Ausnahme: Es kommt zu Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt.

Arbeitssuche

Probeweise wird ermöglicht, dass Menschen mit Berufsausbildung bis zu sechs Monate in Deutschland bleiben können, um sich eine Stelle zu suchen. Sozialleistungen erhalten sie in der Zeit nicht. Außerdem müssen sie nachweisen, dass ihr Lebensunterhalt während des Aufenthaltes gesichert ist. Die Regelung ist auf fünf Jahre befristet. Außerdem verbessert der Gesetzentwurf die Möglichkeiten, sich in Deutschland mit dem Ziel weiter zu qualifizieren, den Abschluss anerkennen zu lassen.

Für den Wirtschaftsstandort Deutschland

Zur Begründung ihrer Initiative verweist die Bundesregierung auf die anhaltenden Schwierigkeiten, qualifiziertes Personal für bestimmte Regionen und Branchen zu finden. Die Zahl der offenen Stellen sei mittlerweile auf 1,2 Millionen angewachsen. Der Fachkräftemangel entwickelt sich mittlerweile zum Risiko für die deutsche Wirtschaft, heißt es in dem Gesetzentwurf.

Wie es weitergeht

Die Stellungnahme des Bundesrates wird nun zunächst an die Bundesregierung weitergeleitet. Sobald sie sich dazu geäußert hat, leitet sie den Gesetzentwurf einschließlich der Stellungnahme des Bundesrates und ihrer Gegenäußerung an den Bundestag zur weiteren Beratung und Entscheidung.

Stand: 15.02.2019

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Top 26Beschäftigungsduldung

Foto: Einarbeitung eines jungen Flüchtlings

© Foto: GettyImages | EMS-FORSTER-PRODUCTIONS

  1. Beschluss

Beschluss

Länder äußern sich zum geplanten Ausbildungs- und Beschäftigungsgesetz

Der Bundesrat begrüßt, dass die Bunderegierung geduldeten Ausländerinnen und Ausländern mit dem Entwurf für ein Beschäftigungsduldungsgesetz eine langfristige und sichere Aufenthaltsperspektive eröffnen möchte. In seiner am 15. Februar 2019 beschlossenen Stellungnahme schlägt er nur wenige Änderungen am Regierungsentwurf vor.

Praktikablere Regelungen für die Ausbildungsduldung

So spricht er sich unter anderem dafür aus, die Voraussetzung einer vorherigen sechsmonatigen Duldung bei der Ausbildungsduldung zu streichen. Vor allem Personen, die bereits eine Ausbildungsplatzzusage - womöglich in einem Mangelberuf - hätten, würden durch diese Regelung benachteiligt. Außerdem fordert er, den Zeitpunkt der Antragstellung für eine Ausbildungsduldung zu korrigieren: Entsprechend den Bewerbungsfristen für Ausbildungsplätze müsse er deutlich vorgezogen werden, um den Ausbildungsbetrieben die nötige Rechtssicherheit zu geben. Geprüft werden sollte nach Ansicht der Länder, ob bei der Ausbildungsduldung die Teilnahme an berufsvorbereitenden Maßnahmen ermöglicht werden kann.

Das plant die Bundesregierung

Mit ihrem Gesetzentwurf lockert die Bundesregierung die bereits existierenden Regeln für die Ausbildungsduldung und führt mit der Beschäftigungsduldung zugleich einen neuen Status ein.

Die Ausbildungsduldung

Danach gilt die Ausbildungsduldung künftig auch bei anerkannten Helfer- und Assistenzausbildungen. Während der Ausbildung dürfen die Geduldeten dann nicht abgeschoben werden. Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung erhalten sie eine zweijährige Aufenthaltserlaubnis, wenn sie direkt weiterbeschäftigt werden. Diese Drei-plus-zwei-Regelung war in den Ländern bislang unterschiedlich ausgelegt worden. Der Gesetzentwurf stellt nunmehr eine einheitliche Anwendung der Regelung sicher.

Die Beschäftigungsduldung

Die Beschäftigungsduldung richtet sich an Geduldete, die ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten und gut integriert sind. Die genauen Voraussetzungen für den Erhalt des Status sind der Besitz einer so genannten Vorduldung von 12 Monaten, eine gesicherte Identität, ein seit 18 Monaten bestehendes Arbeitsverhältnis mit einer wöchentlichen Stundenzahl von mindestens 20 Stunden, ein gesicherter Lebensunterhalt sowie hinreichende Sprachkenntnisse.

Wie es weitergeht

Die Stellungnahme des Bundesrates wird nun zunächst an die Bundesregierung weitergeleitet. Sobald sie sich dazu geäußert hat, leitet sie den Gesetzentwurf einschließlich der Stellungnahme des Bundesrates und ihrer Gegenäußerung an den Bundestag zur weiteren Beratung und Entscheidung.

Stand: 15.02.2019

Top 65Abtreibungs-Werbeverbot

Foto: Beratungsgespräch beim Arzt

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  1. Beschluss

Beschluss

Kompromiss zu § 219a: Bundesrat äußert sich nicht

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 15. Februar 2019 darauf verzichtet, sich zu dem von der Bundesregierung vorgelegten Kompromiss zur Lockerung des Informationsverbots für Schwangerschaftsabbrüche zu äußern.

In der Plenarabstimmung erhielten weder die Ausschussempfehlungen für eher kritische Äußerungen noch das positive Votum "keine Einwendungen" eine Mehrheit. Daher kam eine Stellungnahme nicht zustande.

Bloße Information künftig zulässig

Nach dem Gesetzentwurf sollen Arztinnen und Ärzte, Krankenhäuser und Einrichtungen künftig öffentlich darüber informieren dürfen, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Auch der Hinweis auf weitere Informationen zu Schwangerschaftsabbrüchen von neutralen Stellen wie beispielsweise der Ärztekammer soll erlaubt sein. Weitere Informationen beispielsweise zu Methoden dürfen Ärzte aber nicht angeben. Dafür machen sie sich weiterhin strafbar.

Liste der Bundesärztekammer

Zulässig sind Hinweise über angewandte Methoden nur auf einer zentralen Liste, die seitens der Bundesärztekammer geführt werden soll. Sie enthält auch die Namen der Ärztinnen und Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Die Liste wird monatlich aktualisiert und im Internet einsehbar.

Pille zwei Jahre länger kostenlos

Darüber hinaus schreibt der Gesetzentwurf vor, dass Krankenkassen die Kosten für die Verhütungspille zwei Jahre länger und damit bis zum 22. Lebensjahr übernehmen. Das soll helfen, ungewollte Schwangerschaften zu vermeiden.

Länderinitiative geht weiter

Die Länder Berlin, Brandenburg, Hamburg, Thüringen und Bremen fordern schon seit längerem die Abschaffung des Werbeverbots in § 219a StGB. Bereits im Dezember 2017 haben sie einen Gesetzesantrag in den Bundesrat eingebracht. Er sieht die vollständige Aufhebung von § 219a StGB vor. (BR-Drs. 761/17)

Das weitere Gesetzgebungsverfahren

Als nächstes geht der Gesetzentwurf der Bundesregierung in die Ausschussberatungen des Bundestages. Die erste Lesung des Gesetzentwurfes hat dort bereits heute stattgefunden. Sobald der Bundestag das Gesetz beschlossen hat, kommt es in einem zweiten Durchgang erneut in den Bundesrat.

Ein langer Streit

Das sogenannte Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche war zwischen den Koalitionspartnern lange umstritten. Für Aufsehen hatte im vergangenen Jahr der Prozess gegen eine Gießener Ärztin gesorgt. Sie hatte auf ihrer Website über legale Abtreibungen informiert und war deshalb wegen des Verstoßes gegen das Werbeverbot nach § 219 a zu einer Geldbuße in Höhe von 6.000 Euro verurteilt worden.

Stand: 15.02.2019

Rechtsverordnungen

Top 52Führerschein

Foto: mehrere Führerscheine verschiedener Ausfertigungen

© Foto: PantherMedia | Oliver Berg

  1. Beschluss

Beschluss

EU-Regeln zum Führerscheinumtausch umsetzen

Der Bundesrat setzt sich dafür ein, die zwingenden EU-Vorgaben zum Umtausch alter Führerscheine in EU-Plastikkarten bis 2033 in der Praxis effektiv umzusetzen.

Umtausch alter Papierführerscheine

Um den Umtauschprozess für die rund 43 Millionen Führerscheininhaber zu entzerren, fordert der Bundesrat einen gestaffelten Umtausch der Führerscheindokumente nach einem differenzierten Stufenplan:

Die rund 15 Millionen alten Papierführerscheine, die vor dem Jahr 1999 ausgestellt worden sind, sollen spätestens bis 19. Januar 2025 umgetauscht sein. Der Stufenplan ist nach dem Alter der Führerscheininhaber gestaffelt - beginnend mit den Jahrgängen 1953 bis 1958, für die eine Umtauschfrist bis 19. Januar 2022 gilt. Ältere Führerscheininhaber sind von der Pflicht zum vorgezogenen Umtausch befreit. Für die ca. 28 Millionen ab dem Jahr 1999 ausgestellten Kartenführerscheine sieht der Bundesratsbeschluss von 2026 bis 2033 gestaffelte Umtauschfristen nach dem jeweiligen Alter der Dokumente vor.

Engpässe vermeiden

Ziel ist es, bis zum Jahr 2028 möglichst viele Alt-Führerscheine umzutauschen, da ab diesem Zeitpunkt auch die seit 2013 neu ausgestellten Führerscheinkarten ihre Gültigkeit verlieren und erneuert werden müssen. Die vorgezogenen Umtauschfristen sollen die Behörden in die Lage versetzen, die ungeheure Masse an Dokumenten zu bewältigen und lange Wartezeiten für die Bürgerinnen und Bürger zu vermeiden.

Fahrerlaubnis bleibt unberührt

In einer begleitenden Entschließung betont der Bundesrat, dass die EU-Umtauschpflicht sich nur auf den Führerschein als Nachweisdokument bezieht - die jeweiligen Fahrerlaubnisse an sich gelten weiterhin unbefristet. Beim Umtausch erfolgt also keine neue Prüfung. Der Bundesrat bedauert, dass die Öffentlichkeit bislang nicht ausreichend über die zwingenden EU-Vorgaben informiert wurde. Er bittet die Bundesregierung, dies umgehend nachzuholen.

Anpassungen bei Führerscheinprüfung

Die Forderung zum vorgezogenen Führerscheinumtausch war Bedingung für die Zustimmung des Bundesrates zu einer Regierungsverordnung mit eher technischen Anpassungen bei der Führerscheinprüfung: Sie soll durch ein Fahraufgabenkatalog und ein elektronisches Prüfprotokoll optimiert werden, um die Sicherheit der Fahranfänger zu erhöhen.

Update: Verordnung bereits verkündet

Die Bundesregierung hat inzwischen den Fristenplan zum Führerscheinumtausch umgesetzt und die geänderte Verordnung im Bundesgesetzblatt verkündet. Sie ist in weiten Teilen seit 19. März 2019 in Kraft.

Stand: 19.03.2019

Top 55i-Kfz

Foto: Laptop mit Autoreifen und Schriftzug Online-Zulassung

© Foto: PantherMedia | Uwe Anspach

  1. Beschluss

Beschluss

Zulassung für Kfz künftig online möglich

Schnell, bequem und modern: Die Kfz-Zulassung kann in Zukunft vollständig digital erfolgen. Der Bundesrat hat am 15. Februar 2019 einer entsprechenden Verordnung der Bundesregierung zugestimmt.

Das ganze Paket

Alle Standardverfahren wie z.B. Neuzulassung, Umschreibung, oder Kennzeichenmitnahme auch bei Halterwechsel und Adressänderung sind künftig online möglich. Bisher können Privatpersonen lediglich Abmeldungen übers Internet erledigen - sowie Wiederzulassungen, sofern Halter, Zulassungsbezirk und Kennzeichen unverändert sind. Die Verordnung weitet den Online-Service nun aus.

Projekt i-Kfz

Sie ist Teil des Projekts "Internetbasierte Fahrzeugzulassung", mit dem die Bundesregierung eine Verabredung aus dem Koalitionsvertrag umsetzt. Profitieren sollen davon Bürger, Wirtschaft und Verwaltung.

Verkündung und Inkrafttreten

Das Gesetz wurde am 29. März im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt 1. Oktober 2019 in Kraft.

Stand: 01.04.2019

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