BundesratKOMPAKT - Das Wichtigste zur Sitzung

Ausgewählte Tagesordnungspunkte der 975. Sitzung am 15.03.2019

Grundgesetzänderung - Dieselfahrverbote - Darknet

Grundgesetzänderung - Dieselfahrverbote - Darknet

Geschlossen stimmten am 15. März 2019 alle 16 Länder einer Grundgesetzänderung zu, die im Vermittlungsausschuss überarbeitet worden war. Damit ist der Weg frei für Finanzhilfen des Bundes im Bildungsbereich, beim sozialen Wohnungsbau und im öffentlichen Nahverkehr.

Der Bundesrat billigte außerdem Gesetzesbeschlüsse zur Änderung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche, zu verbesserten Rechten der Transplantationsbeauftragten bei Organspenden, zu Einschränkungen von Dieselfahrverboten und Überwachung von Fahrverbotskontrollen, zur Satzungsänderung der Europäischen Investitionsbank, zum behördlichen Digitalfunk für die Bundeswehr und zur Vorbereitung auf den Brexit.

Darknet und Mobilfunkversorgung

Außerdem brachte der Bundesrat zahlreiche eigene Initiativen auf den Weg: Vorschläge zur Strafbarkeit von Betreibern illegaler Onlineplattformen im Darknet, zum Verbot von Mikroplastik, zur flächendeckenden Mobilfunkversorgung, zu höheren Förderquoten für den Breitbandausbau, zur Videoüberwachung in Schlachthöfen und zu Gefahrguttransporten auf Containerschiffen.

Neue Pflegeinitiative

Neu vorgestellt wurden Länderinitiativen zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung, zu verbesserten Arbeitsbedingungen von Paketzustellern, Tierschutzkontrollen in Tierkörperverarbeitungsanlagen, Bekämpfung der Altersarmut, besseren Auskunftsrechten für Gerichtsvollzieher in der Zwangsvollstreckung und zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung. Mit den Vorschlägen werden sich die Fachausschüsse in den nächsten Wochen beschäftigen.

BAföG-Erhöhung

Stellungnahmen beschloss der Bundesrat zu Gesetzentwürfen der Bundesregierung - unter anderem zur Sicherheit in der Arzneimittelversorgung, Anhebung der BAföG-Sätze, Anlegerschutz beim Wertpapierhandel, Behördenzugriff auf das Ausländerzentralregister sowie den Sozialschutz für Arbeitnehmer und Selbstständige.

Brexit-Vorbereitungen

Wie schon in den vorigen Sitzungen befasste sich der Bundesrat auch am 15. März wieder mit zahlreichen EU-Vorlagen zum Thema Brexit. Außerdem ging es um die europaweite Bekämpfung des Steuerbetrugs und den in Brüssel intensiv diskutierten Vorschlag, das Einstimmigkeitsprinzip in der EU-Steuerpolitik aufzugeben.

Alle Videos in der Mediathek

Die Videos der Redebeiträge und ein Gesamtmitschnitt der Plenarsitzung stehen in BundesratKOMPAKT und in der Mediathek zum Download bereit. Sämtliche Beschlüsse finden Sie in der Tagesordnung.

Vorlagen aus dem VA

Top 1Grundgesetzänderung

Foto: Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

© Foto: dpa | Stephanie Pilick

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Grundgesetzänderung für Finanzhilfen an die Länder beschlossene Sache

Die Grundgesetzänderungen für erweiterte Finanzhilfen des Bundes an die Länder sind beschlossene Sache: Einstimmig hat der Bundesrat dem Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses am 15. März 2019 zugestimmt. Der Bundestag hatte ihn bereits am 21. Februar 2019 mit weit mehr als der erforderlichen Zweidrittelmehrheit bestätigt.

Finanzhilfen für Bildung und sozialen Wohnungsbau

Danach kann der Bund den Ländern künftig Finanzhilfen zur Steigerung der Leistungsfähigkeit der kommunalen Bildungsinfrastruktur gewähren. Auch unmittelbar damit verbundene und befristete Aufgaben der Länder und Gemeinden können nach der Neufassung von Artikel 104c Grundgesetz finanziert werden. Eine Änderung von Artikel 104d Grundgesetz ermöglicht außerdem zweckgebundene Finanzhilfen des Bundes im sozialen Wohnungsbau.

Kontrollrechte des Bundes

Um die zweckentsprechende Verwendung der Gelder zu kontrollieren, darf die Bundesregierung von den Ländern im Bildungsbereich Berichte und anlassbezogen die Vorlage von Akten verlangen. Ähnliches gilt bei den Finanzhilfen für den sozialen Wohnungsbau.

Förderung des öffentlichen Nahverkehrs

Darüber hinaus sorgt die Grundgesetzänderung dafür, dass Bundesprogramme im öffentlichen Nahverkehr bereits ab Inkrafttreten der Neuregelungen neu aufgelegt werden können. Nach der derzeit geltenden Regelung in Artikel 125 c Grundgesetz wäre dies erst ab dem 1. Januar 2025 möglich gewesen.

Länder beteiligen sich zusätzlich

Voraussetzung für die künftigen Bundesprogramme im Bildungsbereich, sozialen Wohnungsbau und zur Förderung des öffentlichen Nahverkehrs ist, dass die Länder jeweils auch eigene Mittel bereitstellen. Eine feste Quote für die Beteiligung der Länder gilt allerdings nicht.

Verkündung und Inkrafttreten

Die Grundgesetzänderung ist am 3. April 2019 im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Am 4. April 2019 tritt die Neuregelung in Kraft.

Stand: 15.03.2019

Video

Gesetzesbeschlüsse des Bundestages

Top 4Brexit-Steuerbegleitgesetz

Foto: EU-Fahne mit Aufschrift Brexit

© Foto: PanterMedia | alexlmx

  1. Beschluss

Beschluss

Länder stimmen Brexit-Steuerbegleitgesetz zu

Der Bundesrat hat am 15. März 2019 dem Brexit-Steuerbegleitgesetz zugestimmt, das der Bundestag am 21. Februar 2019 beschlossen hat. Das Gesetz soll dazu beitragen, den deutschen Finanzmarkt nach dem Austritt Großbritanniens aus der EU stabil und funktionsfähig zu halten.

Dabei zielt es in erster Linie darauf ab, unerwünschte Rechtsfolgen und Nachteile für Unternehmen im Finanzsektor zu vermeiden und steuerliche Rechtssicherheit zu schaffen.

Lockerung des Kündigungsschutzes

Außerdem lockert das Gesetz den Kündigungsschutz für so genannte Risikoträger bedeutender Banken. Damit soll eine Abwanderung von Instituten auf dem britischen Finanzmarkt nach Deutschland erleichtert werden.

Gilt für jeden Fall

Insgesamt werden 14 Gesetze und Verordnungen angepasst. Die Änderungen greifen sowohl bei einem "No-Deal"-Szenario, also dem ungeregelten Ausritt, als auch bei einem geregelten Austritt des Vereinigten Königreichs von Großbritannien und Nordirland aus der EU.

Inkrafttreten

Das Gesetz ist am 29. März 2019 in Kraft getreten.

Stand: 15.03.2019

Top 5Transplantationsgesetz

Foto: Stethoskop und Klebezettel mit Aufschrift Organspende auf einer Tastatur

© Foto: Panthermedia | Randolf Berold

  1. Beschluss

Beschluss

Bessere Betreuung bei Organspenden

Transplantationsbeauftragte in Kliniken können künftig besser agieren, um mögliche Organspenden intensiver zu betreuen: Der Bundesrat billigte am 15. März 2019 einen Bundestagsbeschluss, der die Zahl der Organspenden durch verbesserte Strukturen in den Entnahmekrankenhäusern erhöhen will.

Freistellung der Beauftragten

Danach können Transplantationsbeauftragte künftig von ihren sonstigen Aufgaben anteilig freigestellt werden. Die betroffenen Kliniken bekommen eine vollständige finanzielle Erstattung für den Ausfall.

Informationsrechte

Außerdem erhalten die Transplantationsbeauftragten Zugang zu den Intensivstationen und allen erforderlichen Informationen zur Auswertung des Spenderpotenzials. Sie sind hinzuzuziehen, wenn Patientinnen und Patienten nach ärztlicher Beurteilung als Organspender in Betracht kommen.

Angemessene Vergütung

Die Kliniken haben Anspruch auf pauschale Abgeltung der jeweiligen Leistungen, die sie zur Organentnahme sowie deren Vorbereitung und intensivmedizinischen Versorgung erbracht haben - zusätzlich zu einer Grundpauschale. Darüber hinaus bekommen sie einen Ausgleichszuschlag dafür, dass bei der Organspende ihre Infrastruktur in besonderem Maß in Anspruch genommen wird.

Bereitschaftsdienst

Damit die Kliniken jederzeit handlungsfähig sind, wird ein neurochirurgischer und neurologischer konsiliarärztlicher Rufbereitschaftsdienst eingerichtet. Er soll gewährleisten, dass regional und flächendeckend qualifizierte Ärztinnen und Ärzte für die Feststellung des so genannten Hirntodes zur Verfügung stehen.

Angehörigenbetreuung

Das Gesetz nimmt auch die Angehörigen von Spendern in den Blick: Sie können künftig mit den Organempfängern mithilfe einer geregelten Betreuung über anonymisierte Schreiben kommunizieren.

Verkündung und Inkrafttreten

Das Gesetz wurde am 28. März im Bundesgesetzblatt verkündet und ist seit 1. April 2019 in Kraft.

Stand: 01.04.2019

Top 7Abtreibungs-Werbeverbot

Foto: Beratungsgespräch beim Arzt

© panthermedia | alexraths

  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat billigt Neufassung von § 219a

Der Bundesrat hat die vom Bundestag beschlossene Änderung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche in § 219a Strafgesetzbuch am 15. März 2019 gebilligt.

Künftig zulässig: Die bloße Information über Abbrüche

Danach dürfen Arztinnen und Ärzte, Krankenhäuser und Einrichtungen künftig öffentlich darüber informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Auch der Hinweis auf weitere Informationen zu Schwangerschaftsabbrüchen von neutralen Stellen wie beispielsweise der Ärztekammer ist erlaubt. Weitere Informationen zu Methoden dürfen Ärzte aber nicht angeben. Ansonsten machen sie sich weiterhin nach § 219a Strafgesetzbuch strafbar.

Bundesärztekammer führt Listen

Zulässig sind Hinweise über angewandte Methoden jedoch auf einer zentralen Liste, die die Bundesärztekammer führen wird. Sie enthält auch die Namen derjenigen Ärztinnen und Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Die Liste wird monatlich aktualisiert und ist im Internet einsehbar.

Pille zwei Jahre länger kostenlos

Darüber hinaus sieht der Gesetzesbeschluss vor, dass Krankenkassen die Kosten für die Verhütungspille zwei Jahre länger und damit bis zum 22. Lebensjahr übernehmen. Das soll helfen, ungewollte Schwangerschaften zu vermeiden.

Inkrafttreten

Das Gesetz ist am 29. März 2019 in Kraft getreten.

Stand: 15.03.2019

Top 44Tabakkennzeichnung

Foto: viele Zigaretten nebeneinander

© Foto: GettyImages | (C) 2012 A. Busa Photography

  1. Beschluss

Beschluss

Abstimmung über Sicherheitslabel für Zigaretten abgesetzt

Der Bundesrat hat die eigentlich geplante Abstimmung über das Gesetz zur Kennzeichnung von Tabakerzeugnissen am 15. März 2019 erneut von der Tagesordnung abgesetzt. Es benötigt die Zustimmung der Länderkammer, um in Kraft treten zu können. Bereits am 15. Februar 2019 war die Vorlage kurzfristig von der Tagesordnung abgesetzt worden.

Auf Antrag eines Landes oder der Bundesregierung könnte das Gesetz in einer der nächsten Bundesratssitzungen behandelt werden.

Tabakschmuggel bekämpfen

Ziel des Gesetzes ist es, die Vorgaben der EU-Tabakproduktrichtlinie 2014 für ein europaweites elektronisches Rückverfolgbarkeitssystem umzusetzen, um den illegalen Handel zu bekämpfen: Tabakerzeugnisse sollen sich künftig in der gesamten EU rückverfolgen und auf Echtheit prüfen lassen. Sie müssen dazu mit einem individuellen Erkennungsmerkmal und einem fälschungssicheren Sicherheitsmerkmal gekennzeichnet sein. Das System soll den Behörden zeitnah Daten zu Lieferketten- und Transaktionsereignissen für Ermittlungs- und Durchsetzungszwecke zur Verfügung stellen.

Kurze Umsetzungszeit

Für Zigaretten und Tabak zum Selbstdrehen gelten die EU-Vorgaben ab 20. Mai 2019, für sonstige Tabakerzeugnisse erst ab 20. Mai 2024.

Forderung des Bundesrates nicht berücksichtigt

In seiner Stellungnahme zum zugrundeliegenden Gesetzentwurf der Bundesregierung hatte der Bundesrat im September letzten Jahres gebeten, die Aufgaben im Zusammenhang mit dem Rückverfolgbarkeitssystem den Zoll- und Finanzbehörden des Bundes zu übertragen, da diese auch schon für die Steuerzeichen zuständig sind. Bundesregierung und Bundestag haben dieses Anliegen jedoch abgelehnt - sie sehen die Zuständigkeit bei den Länderbehörden. Der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz des Bundesrates hatte dem Plenum im Februar deshalb die Anrufung des Vermittlungsausschusses empfohlen. Die grundgesetztliche Frist hierzu ist jedoch bereits verstrichen. Daher geht es in einer möglichen künftigen Abstimmung nur noch um die Frage der Zustimmung zum Gesetz.

Stand: 15.03.2019

Top 49Dieselfahrverbote

Foto: Auspuffrohr

© Foto: PantherMedia | fermate

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Bundesrat billigt Einschränkung von Diesel-Fahrverboten

Nur einen Tag nach dem Bundestag hat am 15. März 2019 auch der Bundesrat die Novelle des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zur Einschränkung von Diesel-Fahrverboten gebilligt.

Andere Maßnahmen reichen aus

Künftig können die Kommunen auf Verbote verzichten, wenn die Stickstoffdioxidbelastung 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft nicht überschreitet. In diesen Gebieten sei davon auszugehen, dass der EU-Grenzwert von 40 Mikrogramm bereits mit Maßnahmen wie Softwareupdates, Elektrifizierung des Verkehrs, Nachrüstung des ÖPNV und Hardwarenutzung von Kommunal- und Lieferfahrzeugen erreicht werde, heißt es in der Gesetzesbegründung. Daher seien Fahrverbote bei relativ geringen Überschreitungen nicht verhältnismäßig.

Euro 6 darf weiterfahren

Diesel der Schadstoffklassen Euro 6, bestimmte Euro- 4- und Euro-5-Fahrzeuge, besonders nachgerüstete Busse, schwere Kommunalfahrzeuge sowie Handwerker- und Lieferfahrzeuge sind von den Verkehrsverboten ausgenommen.

Ausnahmen für Müllentsorger

Der Bundestag ergänzte den Regierungsentwurf um weitere bundesweite Ausnahme für bestimmte schwere Fahrzeuge der privaten Entsorgungswirtschaft, z.B. für Verpackungsmüll aus der gelben Tonne.

Mehr Spielraum für Kommunen

Lokale Behörden dürfen überdies weitere Ausnahmen von den Fahrverboten erlassen, beschloss der Bundestag.

Verkündung und Inkrafttreten

Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet. Danach kann es im Bundesgesetzblatt verkündet werden und am Tag darauf in Kraft treten.

Stand: 15.03.2019

Video

Top 50Fahrverbotskontrollen

Foto: Dieselfahrverbotsschild

© Foto: dpa | Christoph Schmidt

  1. Beschluss

Beschluss

Gesetz zur Überwachung von Dieselfahrverboten gebilligt

Der Bundesrat hat am 15. März 2019 das vom Bundestag erst einen Tag zuvor beschlossene Gesetz gebilligt, welches Polizei und Ordnungsbehörden die Überwachung angeordneter Dieselfahrverbote erleichtern soll.

Automatisierte Datenerhebung zulässig

Danach können Behörden künftig relevante Daten wie Fahrzeugkennzeichen, Schadstoffklassen oder Bilder der Fahrer automatisiert erheben, speichern und verwenden. Ermöglicht wird dies durch die Aufnahme eines Paragrafen 63 c in das Straßenverkehrsgesetz. Um festzustellen, ob für ein Fahrzeug ein Fahrverbot gilt, dürfen die Behörden auf das Zentrale Fahrzeugregister zurückgreifen, in dem Halter- und Fahrzeugdaten gespeichert sind.

Gesetzesbeschluss im Sinne der Länder geändert

Der Bundestag hat den ursprünglichen Regierungsentwurf in einigen Aspekten geändert: Danach sind nur stichprobenartige Überprüfungen mit mobilen Geräten erlaubt. Ausdrücklich unzulässig sind verdeckte Datenerhebungen und Videoaufzeichnungen. Damit reagierte der Bundestag auf Kritik des Bundesrates: dieser hatte den Gesetzentwurf im ersten Durchgang wegen datenschutzrechtlicher Bedenken ausdrücklich abgelehnt. Kritisch sahen die Länder insbesondere die geplante flächendeckende Überwachung sowie die anlasslose Datenerhebung aller Fahrer und die langen Löschungsfristen. Auch in diesen Punkten hat der Bundestag nachgebessert: So müssen die Daten im Falle des berechtigten Fahrens in einer Fahrverbotszone nunmehr unverzüglich und in allen anderen Fällen bereits nach zwei Wochen gelöscht werden. Der Regierungsentwurf sah ursprünglich eine Löschfrist von sechs Monaten vor.

Verkündung und Inkrafttreten

Das Gesetz wurde am 11. April 2019 im Bundesgesetzblatt verkündet. Es tritt ab 12. April 2019 in Kraft.

Stand: 11.04.2019

Landesinitiativen

Top 9Bleiberecht

Foto: junger Mann mit Migrationshintergrund am Arbeitsplatz

© Foto: PantherMedia | Wavebreakmedia

  1. Beschluss

Beschluss

Keine Mehrheit für Ausweitung des Bleiberechts

Der Bundesrat hat am 15. März 2019 eine Initiative von Schleswig-Holsteins und Bremen, das Bleiberecht für gut integrierte Flüchtlinge auszuweiten, nicht beschlossen. Der Entschließungsantrag, der auf eine Ergänzung von § 25 b Aufenthaltsgesetz abzielt, erhielt bei der Abstimmung im Plenum nicht die erforderliche absolute Mehrheit.

Neue Perspektive für über 21 Jährige

Mit seiner Initiative wollte Schleswig-Holstein und Bremen eine Bleibeperspektive für diejenigen Flüchtlinge schaffen, die bereits vier Jahre in Deutschland leben, hier erfolgreich eine Schule besucht oder einen Berufsabschluss erworben haben und über 21 Jahre alt sind. Sie bildeten einen Großteil der unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten.

Geltende Regelung unzureichend

Ein Bleiberecht nach der geltenden Regelung in § 25 a Aufenthaltsgesetz sei ihnen in der Regel verwehrt, da es bereits vor dem 21. Lebensjahr beantragt werden muss, begründeten die beiden Länder ihren Vorstoß. Die Jugendlichen müssten oft eine mehrjährige Frist abwarten, um dann über § 25 b Aufenthaltsgesetz, der einen mindestens achtjährigen Aufenthalt verlangt, ein Bleiberecht zu erhalten. Möglich sei das in der Regel nur über Kettenduldungen und die damit einhergehenden Probleme. Mit der gesetzgeberischen Intention, gut integrierten jungen Menschen eine gesicherte Aufenthaltsperspektive zu bieten, sei die gegenwärtige Situation nach Ansicht von der Initiatoren nicht vereinbar.

Stand: 15.03.2019

Top 10Darknet

Foto: Suchbegriff Darknet

© Foto: PantherMedia | Pixinooo

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Bundesrat fordert härtere Strafen für das Anbieten illegaler Dienste im Darknet

Der Bundesrat hat am 15. März 2019 einen Gesetzesentwurf beschlossen, der es den Ermittlungsbehörden erleichtern soll, gegen Betreiber illegaler Handelsplattformen im Darknet strafrechtlich vorzugehen.

Bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe

Vorgesehen ist die Einführung eines eigenen Straftatbestandes § 126 a im Strafgesetzbuch. Danach wäre das Anbieten von Leistungen im Darknet strafbar, wenn diese wiederum Straftaten wie das Verbreiten von Rauschgift, Sprengstoff oder Kinderpornografie ermöglichen. Die vorgeschlagenen Regelungen enthalten außerdem einen Auslandsbezug: Portalbetreiber könnten auch bestraft werden, wenn sie ihre Leistungen zwar im Ausland anbieten, diese aber im Inland rechtswidrige Straftaten ermöglichen. Bei einer Strafbarkeit nach § 126 a Strafgesetzbuch soll ein Freiheitsentzug von bis zu drei Jahren drohen.

Erweiterte Auskunftsrechte

Zugleich beabsichtigen die Länder mit ihrer Initiative, die Ermittlungsbefugnisse zu erweitern, um den Strafverfolgungsbehörden die Identifizierung der Tatverdächtigen zu erleichtern. So soll es den Strafverfolgungsbehörden ausdrücklich möglich sein, von Postdienstleistern Auskünfte über noch nicht ein- sowie bereits ausgelieferte Sendungen zu verlangen. Mangels Rechtsgrundlage ist das derzeit nicht zulässig.

Geltende Rechtslage unzureichend

Der Bundesrat begründet seinen Gesetzesvorstoß damit, dass die geltende Rechtslage keine ausreichende strafrechtliche Handhabe gegen derartige Angebote im Darknet bietet. Da die Betreiber lediglich die technische Infrastruktur zur Verfügung stellen, könnten sie aktuell allenfalls über eine Beihilfehandlung belangt werden. Diese sei in der Regel aber schwer nachzuweisen. Tatsächlich erhielten illegale Onlinehandelsplattformen in der Strafverfolgung jedoch zunehmend Bedeutung. Das Bundeskriminalamt rechne mit dem Ausbau des Geschäftsmodells, betonen die Länder. Auch EUROPOL sehe in den Plattformen eine Schnittstelle von Cybercrime und weiteren Formen von teilweise auch organisierter Kriminalität.

Verkündung und Inkrafttreten

Das Gesetz wurde am 19. August 2021 im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt am 1. Oktober 2021 in Kraft.

Stand: 18.08.2021

Video

Top 13Arbeitszeitgesetz

Foto: Blick auf die Smartwatch während der Arbeit

© Foto: GettyImages | Yakobchuk Olena

  1. Beschluss

Beschluss

Initiative für flexiblere Arbeitszeiten ohne Mehrheit

Eine Bundesratsinitiative Nordrhein-Westfalens zur Flexibilisierung der Arbeitszeiten erhielt bei der Abstimmung am 15. März 2019 im Plenum nicht die erforderliche absolute Mehrheit.

Der Vorschlag Nordrhein-Westfalens

Über die Initiative wollte Nordrhein-Westfalen die Bundesregierung auffordern, das Arbeitszeitgesetz an die EU-Arbeitszeitrichtlinie anzupassen und damit auf die zunehmende Digitalisierung der Arbeitswelt zu reagieren. Konkret sollte den Tarifpartnern ermöglicht werden, anstelle einer täglichen Arbeitszeit eine wöchentliche Höchstarbeitszeit zu vereinbaren. Auch die Regelungen zur Ruhezeit wollte Nordrhein-Westfalen an die europäische Vorgabe anpassen lassen: nach dieser können die vorgeschriebenen 11 Stunden verkürzt werden, wenn die betroffenen Arbeitnehmer gleichwertige Ausgleichsruhezeiten erhalten.

Stand: 15.03.2019

Top 14Paketdienste

Foto: Paketzusteller mit vielen Paketen in den Händen

© Foto: GettyImages | Alistair Berg

  1. Beschluss

Beschluss

Niedersachsen und Bremen wenden sich gegen Missstände in der Paketbranche

Niedersachsen und Bremen haben über den Bundesrat eine Initiative gestartet, um die Arbeitsbedingungen in der Paketbranche zu verbessern. Ein entsprechender Entschließungsantrag wurde am 15. März 2019 im Plenum vorgestellt.

Lösung: Nachunternehmerhaftung

Er zielt darauf ab, in der Zustellbranche die so genannte Nachunternehmerhaftung für Sozialversicherungsbeiträge einzuführen. Bei einer Lieferkette wäre dann der eigentliche Auftraggeber dafür zuständig, dass Subunternehmer die Beiträge entrichten.

Nicht mehr aus der Verantwortung ziehen

Derzeit werde die Grauzone zum Ende der Kette immer schwerer zu fassen und zu durchschauen, begründen Niedersachsen und Bremen ihren Vorstoß. Beim Bekanntwerden von Rechtsverstößen zögen sich die von den Versandhandelsunternehmen direkt beauftragten Logistik-Unternehmen durch Kündigung des Subunternehmens aus der Verantwortung. Mit der Nachunternehmerhaftung wäre ein solches Verhalten nicht möglich, unterstreichen Niedersachsen und Bremen und verweisen dabei auf die Fleischwirtschaft, in der das Prinzip bereits gilt.

Gegen Ausbeutung: Arbeitszeiten dokumentieren

Darüber hinaus kritisieren die Länder die Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz in der Branche. Arbeitgeber müssten deshalb verpflichtet werden, Beginn, Dauer und Ende der Arbeitszeit der Paketzusteller zu dokumentieren.

Wie es weitergeht

Nach der Vorstellung im Plenum wurde die Vorlage in die Ausschüsse überwiesen. Sobald sie ihre Beratungen abgeschlossen haben, erscheint die Initiative erneut auf der Tagesordnung des Bundesrates. Dann geht es um Frage, ob das Plenum die Entschließung fassen will.

Stand: 15.03.2019

Top 15Schlachthof

Foto: Rind hinter Gittern

© Foto: GettyImages | Kypros

  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat für Videoüberwachung in Schlachtbetrieben

Der Bundesrat drängt auf den Einsatz von Kameras auf Schlachthöfen, um die Einhaltung des Tierschutzes besser zu kontrollieren. Ein entsprechender Entschließungsantrag von Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen erhielt am 15. März 2019 die erforderliche absolute Mehrheit.

Schlachthofbetreiber verpflichten

Danach soll die Bundesregierung Schlachthofbetreiber rechtlich verpflichten, Kameras zu installieren. Datenschutzrechtliche Aspekte und die Rechte der von der Überwachung betroffenen Personen müssten bei der Regelung selbstverständlich berücksichtigt werden, unterstreichen die Länder.

Behörden sollen Zugang bekommen

Bei ihren Überlegungen sollte die Bundesregierung alle geeigneten technischen Möglichkeiten wie 3-D-Visualisierung oder die automatische Auswertung mit künstlicher Intelligenz einbeziehen. Den Behörden sei der uneingeschränkte Zugriff auf die Überwachung einzuräumen. Für den Fall, dass die Überwachung mit europäischen Vorgaben nicht vereinbar ist, appelliert der Bundesrat an die Bundesregierung, sich für eine entsprechende Überarbeitung des EU-Rechts einzusetzen.

Weitere Maßnahmen gefordert

Außerdem ist es nach Ansicht der Länder erforderlich, die Betäubungsmethoden tierschutzgerecht weiterzuentwickeln und auf eine Abkehr von Akkordarbeit hinzuwirken. Zeitdruck sei häufig die Ursache für Tierschutzverletzungen, begründen sie ihre Forderung.

Bundesregierung am Zug

Die Entschließung wird nun der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, ob sie das Anliegen der Länder aufgreifen will. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.

Stand: 15.03.2019

Top 16Tierschutzkontrolle

Foto: Entsorgung von Tierinnereien in einer Tierkörperbeseitigungsanlage

© Foto: dpa | Tobias Kleinschmidt

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Niedersachsen für Tierschutzkontrollen in Tierkörperbeseitigungsanlagen

Niedersachsen setzt sich dafür ein, dass in Tierkörperbeseitigungsanlagen regelmäßige Tierschutzkontrollen durchgeführt werden. Die Bundesregierung solle das Tierschutzrecht entsprechend weiterentwickeln, heißt es in einem Entschließungsantrag, der am 15. März 2019 im Bundesrat vorgestellt wurde.

Herkunft zurückverfolgen

Die Überprüfung der Tierkadaver gebe Aufschluss über etwaige Tierschutzverstöße in der Tierhaltung, begründet Niedersachsen seinen Vorschlag. Um die Verstöße ahnden zu können, sei außerdem gesetzlich sicherzustellen, dass sich die Herkunft der Tiere zurückverfolgen lässt, fordert das Land weiter.

Vereinbarkeit mit europäischen Vorgaben

Für den Fall, dass europäische Vorgaben solche routinemäßige Kontrollen nicht zulassen, solle sich die Bundesregierung bei der EU-Kommission dafür einsetzen, dass das EU-Recht entsprechend überarbeitet wird.

Wie es weitergeht

Nach der Vorstellung im Plenum wurde der Entschließungsantrag in die Ausschüsse überwiesen. Sobald sie ihre Beratungen abgeschlossen haben, erscheint die Initiative erneut auf der Plenartagesordnung. Es geht dann um die Frage, ob sie die erforderliche absolute Mehrheit bekommt.

Stand: 15.03.2019

Video

Top 17Pflegeversicherung

Foto: Formular mit der Aufschrift Pflegeversicherung

© Foto: PantherMedia | Boris Zerwann

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Vier Länder fordern Weiterentwicklung der Pflegeversicherung

Schleswig-Holstein, Berlin, Hamburg und Bremen haben am 15. März 2019 im Bundesrat einen gemeinsamen Entschließungsantrag zur grundlegenden Neuordnung der Pflegeversicherung vorgestellt.

Eigenanteil deckeln

Kern der Initiative ist die Deckelung des Eigenanteils von Pflegebedürftigen und damit eine Umkehr vom bisherigen Leistungsprinzip, wonach die Leistungen der Versicherungen begrenzt sind. Damit würde die Pflegeversicherung laut Antragsteller zu einer echten Teilkaskoversicherung werden. Diese Kurskorrektur soll verhindern, dass der Eigenanteil angesichts absehbarer und notwendiger Mehrkosten für Pflegepersonal und Ausbildung weiter steigt. Die Obergrenze mache den Eigenanteil für die Versicherten stattdessen verlässlich und berechenbar, heißt es im Entschließungsantrag. Als Höchstbetrag für den Eigenanteil schlagen die Initiatoren den bundesdurchschnittlichen Eigenanteil im Pflegeheim vor. Er liegt derzeit bei 618 Euro.

Finanzierung

Zur Finanzierung des Reformkonzeptes soll der Bund einen dynamisierten Zuschuss einrichten. Außerdem sieht die Initiative vor, die medizinische Behandlungspflege in Heimen von der Krankenversicherung finanzieren zu lassen. Damit wäre die medizinische Behandlung in der Pflege nicht mehr Teil der gesamten Pflegekosten und würde eine weitere finanzielle Entlastung für die Pflegebedürftigen bedeuten. Dafür soll die geriatrische Rehabilitation in der Pflegeversicherung angesiedelt werden, weil diese Pflegebedürftigkeit präventiv vorbeugt.

Ambulante Pflege

Im Sinne einer Gleichbehandlung soll die Höchstgrenze für Eigenanteile nicht nur für die stationäre Pflege, sondern auch für die ambulante Pflege gelten. Andernfalls gäbe es einen finanziellen Anreiz für eine im Einzelfall nicht erforderliche Unterbringung im Pflegeheim.

Wie es weitergeht

Ende März befassen sich die Fachausschüsse mit dem Entschließungsantrag. Sobald diese ihre Empfehlungen erarbeitet haben, entscheidet das Plenum, ob es die Entschließung fassen will.

Stand: 15.03.2019

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Top 18aMikroplastik

Foto: mehrere bunte Mikroplastikpartikel

© Foto: dpa | ines-g2-exporter

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Bundesrat will Umweltschäden durch Mikroplastik vermindern

Der Bundesrat sorgt sich um die Umweltverschmutzung durch Mikro- und Nanoplastik - und deren schädlichen Auswirkungen auf Mensch, Tier und Natur. Mit einer am 15. März 2019 gefassten Entschließung bittet er die Bundesregierung um Prüfung, welche Maßnahmen sinnvoll sind, damit weniger Mikroplastikpartikel und schwer abbaubare Polymere in Gewässer und Böden gelangen.

Große Gefahr für Ökosysteme

Mikro- und Nanoplastik stellen eine große Gefahr für Binnengewässer und Meeresökosysteme, für Fische und über die Nahrungskette letztlich auch für Menschen dar, warnt der Bundesrat. Mitursächlich dafür sei der Einsatz von Kunststoffmikropartikel in Beauty- und Pflegeprodukten, aber auch der Abrieb von Reifen, Textilien oder Kunstrasen. Abwässer von Straßen müssten zum Beispiel mit hohem Aufwand vorbehandelt werden, bevor sie ins Gewässer eingeleitet werden können.

Hersteller in der Pflicht

Die Verminderung von Mikroplastik ist aus Sicht des Bundesrates vordringlich eine Frage des Produktdesigns. Er sieht daher die Hersteller in besonderer Verantwortung, auf den Zusatz von Mikroplastik zu verzichten - in vielen Fällen sei er ohnehin nicht erforderlich.

Notfalls ein europäisches Verbot

Die Bemühungen der Bundesregierung, den Einsatz von flüssigen und festen Kunststoffzusätzen in Kosmetika und Pflegeprodukten schnellstmöglich durch eine freiwillige Selbstverpflichtung der Hersteller zu beenden, unterstützt der Bundesrat ausdrücklich. Sollte dies jedoch bis zum Jahr 2020 nicht gelingen, müsse die Bundesregierung auf europäischer Ebene auf ein Verbot hinwirken.

Nationale Einschränkungen

Aber auch nationale Verbote oder Produktbeschränkungen aus Gründen des Gewässer-, Meeres- und Gesundheitsschutzes möchte der Bundesrat von der Bundesregierung prüfen lassen.

Zwei Initiativen vereint

Die Entschließung beruht auf zwei parallel eingebrachten Anträgen aus Bayern (Drucksache 22/19) einerseits, Hamburg, Thüringen, Berlin und Bremen andererseits (siehe TOP18b, Drs. 73/19), die auf Empfehlung des Agrarausschusses zu einem gemeinsamen Text kombiniert wurden.

Er wird nun der Bundesregierung zugeleitet. Diese entscheidet, ob sie das Anliegen der Länder aufgreifen will. Feste Fristen hierfür gibt es nicht.

Stand: 15.03.2019

Video

Top 18bMikroplastik II

Foto: mehrere bunte Mikroplastikpartikel

© Foto: dpa | ines-g2-exporter

  1. Beschluss

Beschluss

Gegen Umweltverschmutzung durch Kunststoffpartikel

Die Initiative von Hamburg, Thüringen, Berlin und Bremen gegen Umweltverschmutzung durch Mikroplastik wurde vom Plenum in einer neuen Fassung beschlossen. Diese greift zugleich einen Antrag Bayerns zum gleichen Thema auf, der parallel dazu beraten worden war - sh. TOP 18a, Drs. 22/19.

Stand: 15.03.2019

Top 19Mobilfunkversorgung

Foto: Mobilfunkmast

© Foto: GettyImages | scotto72

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Länder drängen auf flächendeckende Mobilfunkversorgung

Der Bundesrat setzt sich für ein leistungsstarkes bundesweites Mobilfunknetz ein. In einer am 15. März 2019 gefassten Entschließung fordert er die Bundesregierung auf, eine Gesamtstrategie zum Glasfaserausbau zu entwickeln, die an die Versorgung der Fläche und nicht der Haushalte anknüpft.

Bund verfassungsrechtlich in der Pflicht

Der Bund sei verfassungsrechtlich verpflichtet, bundesweit eine moderne Mobilfunkversorgung sicherzustellen, unterstreichen die Länder ihre Forderung. Sie sei entscheidend für die Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse. Vom Bund werde deshalb erwartet, dass er alle gesetzlichen und finanziellen Aktivitäten prüft, um eine vollständige Flächenversorgung sicherzustellen, die auch die so genannten weißen Flecken schließt. Gegebenenfalls sei über gesonderte Mobilfunkförderprogramme nachzudenken.

Mehr Sanktionsmöglichkeiten für die Bundesnetzagentur

Außerdem sprechen sich die Länder dafür aus, Verstöße der Mobilfunknetzbetreiber gegen Versorgungsauflagen effektiv zu sanktionieren und der Bundesnetzagentur weitere Sanktionsmöglichkeiten an die Hand zu geben.

Digitalisierung nicht zu Lasten des Rundfunks

Darüber hinaus betont der Bundesrat, dass die Digitalisierung nicht zu Lasten des Rundfunks gehen darf. In der Vergangenheit hätte dieser bereits erhebliche Teile seines Frequenzspektrums an den Mobilfunk verloren. Würden ihm noch mehr entzogen, so wäre das gerade erst eingeführte hochauflösende terrestrische Fernsehen in seinem Bestand gefährdet. Bei der langfristigen Frequenzplanung seien Einrichtungen, die dem Gemeinwohl dienen und in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft sind, unbedingt ausreichend zu berücksichtigen.

Bundesregierung am Zug

Die Entschließung wird nun der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, ob sie das Anliegen der Länder aufgreifen will. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.

Stand: 15.03.2019

Video

Top 20Gefahrgut-Transport

Foto: Containerschiff auf See

© Foto: GettyImages | Siwabud Veerapaisarn

  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat fordert schärfere Regeln für Gefahrgut-Containerschiffe

Der Bundesrat zieht Konsequenzen aus der Havarie des Frachters MSC Zoe zu Beginn des Jahres: Mit einer am 15. März 2019 gefassten Entschließung fordert er die Bundesregierung auf, sich für weitreichendere Regelungen beim Transport von Gefahrgut auf Großcontainerschiffen einzusetzen, um den Meeres- und Küstenschutz zu verbessern.

Schifffahrtsrouten-Regelungen überprüfen

Um konkrete wirksame Maßnahmen zu definieren, ist nach Ansicht der Länder der Bericht des Bundesamtes für Seeunfallunfalluntersuchen abzuwarten, der Aufschluss über die genauen Ursachen des Unfalls liefert. Bereits jetzt könne aber international eine Verschärfung von Schifffahrtsrouten-Regelungen geprüft werden, um küstennahe Havarien von Großcontainerschiffen zu vermeiden. So müssen beispielsweise schon heute Tankschiffe und Gastankschiffe bestimmter Größenordnungen küstenferneres Verkehrstrennungsgebiet mit größerer Wassertiefe befahren.

Container besser sichern

Darüber hinaus fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, geeignete Verfahren zu definieren, um die Container besser zu sichern und im Havariefall schneller zu orten.

Bundesregierung am Zug

Die Entschließung wird nun der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, ob sie das Anliegen der Länder aufgreifen will. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.

Stand: 15.03.2019

Top 45Breitbandausbau

Foto: Großaufnahme eines Glasfaserkabels im Querschnitt

© Foto: dpa | Jens Büttner

  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat verlangt mehr Förderung für Breitbandausbau

Der Bundesrat setzt sich dafür ein, den Breitbandausbau in den Regionen zu verbessern. Mit einer Entschließung fordert er die Bundesregierung auf, die Quoten im Bundesförderprogramm Breitband deutlich zu erhöhen und die derzeitige Deckelung beim Förderhöchstbetrag in allen Bereichen aufheben.

Breitbandziele gefährdet

Nur so könnten alle geplanten Projekte tatsächlich realisiert und das Gigabitziel der Bundesregierung erreicht werden. Nach Ansicht des Bundesrates reichen die bisherigen Förderprogramme aufgrund steigender Kosten für den Glasfaserausbau hierfür nicht aus. Dies habe negative Folgen für die wirtschaftliche, strukturelle und gesellschaftliche Entwicklung betroffener Regionen, unterstreicht er. Gerade in den "grauen Flecken" bedürfe es einer effektiven Förderung.

Kofinanzierung der Kommunen

Lediglich den absoluten Förderhöchstbetrag anzuheben, halten die Länder für nicht ausreichend. Denn problematisch sei insbesondere auch der Eigenanteil von 50 Prozent, der den kommunalen Trägern obliege: Angesichts der immer teurer werdenden Ausbauprojekte sei er in vielen Fällen nicht finanzierbar. Die starre absolute Fördergrenze von 30 Millionen Euro erschwere zudem den Zuschnitt großflächiger und wirtschaftlicher zu erschließender Ausbaugebiete.

Bundesregierung am Zug

Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Diese entscheidet, ob sie das Anliegen des Bundesrates aufgreift. Feste Fristen gelten hierfür nicht.

Stand: 15.03.2019

Gesetzentwürfe der Bundesregierung

Top 23Arzneimittelsicherheit

Foto: viele Tablettendosen in einem Paket

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Beschluss

Bundesrat fordert Abschaffung der Importquote für Arzneimittel

Der Bundesrat fordert, die Importquote für Arzneimittel abzuschaffen. Dies geht aus einer Stellungnahme vom 15. März 2019 hervor, in der sich die Länder ausführlich mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Sicherheit in der Arzneimittelversorgung auseinandersetzen.

Quote überholt und gefährlich

Die derzeit geltende Importquote verpflichtet deutsche Apotheker, günstigere Medikamente aus dem Auslandsvertrieb zu nutzen, um die Krankenkassen zu entlasten. Der Bundesrat kritisiert diese Quote als bürokratische Doppelregulierung ohne großes Einsparpotenzial. Durch neuere preisregulierende Gesetze und aktuelle Rabattvereinbarungen habe sie erheblich an Bedeutung verloren. Der Importzwang berge zudem die Gefahr nicht mehr nachvollziehbarer Handelswege.

Kein Alleingang bei Zahnärzte-Approbation

Deutliche Kritik übt die Stellungnahme auch am Plan der Bundesregierung, die Approbationsordnung für Zahnmedizin künftig ohne Beteiligung des Bundesrates ändern zu können. Die Länder erinnern daran, dass in erster Linie sie für die Ausbildung und staatliche Prüfung der Zahnärztinnen und Zahnärzte zuständig sind. Die geplante Abschaffung des Zustimmungserfordernisses stelle einen eklatanten Eingriff in die Verwaltungshoheit der Länder dar und müsse daher gestrichen werden.

Härtere Strafen für Medikamentenfälschung

Neben zahlreichen fachlichen und rechtstechnischen Anregungen zur Verbesserung des Entwurfs fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, zeitnah schärfere Straftatbestände und bessere Strafverfolgungsmöglichkeiten zur Bekämpfung von Arzneimittelfälschungen auf den Weg zu bringen. Sie sollten sich am Betäubungsmittelstrafrecht orientieren.

Konsequenz aus Arzneimittelskandalen

Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf reagiert die Bundesregierung auf mehrere Arzneimittelskandale der letzten Zeit - beispielsweise Lunapharm, Valsartan, Bottrop und Brüggen-Bracht. Der Bund soll deshalb mehr Befugnisse bei Produktrückrufen und bei Hersteller-Kontrollen in Drittstaaten erhalten. Beabsichtigt ist auch, die Anforderungen an Herstellung und Abgabe von Krebsmedikamenten durch Apotheken zu verschärfen. Heilpraktiker sollen nur noch in Ausnahmefällen verschreibungspflichtige Arzneimittel selbst herstellen dürfen. Für Versicherte lässt der Gesetzentwurf die Zuzahlung entfallen, wenn ein Medikament wegen Qualitätsmängeln zurückgerufen wird. Krankenkassen sollen in diesen Fällen einen Regressanspruch gegenüber dem Pharmaunternehmen haben.

Biosimilars und eRezept

Ein weiterer Aspekt des Vorhabens: Patienten sollen leichter so genannte Biosimilars erhalten, also biotechnologisch hergestellte Arzneimittel, deren Patent abgelaufen ist. Außerdem enthält der Gesetzentwurf einen Fahrplan zur Einführung des elektronischen Rezepts.

Bundestag entscheidet

Die Stellungnahme des Bundesrates geht zunächst an die Bundesregierung. Diese verfasst dazu eine Gegenäußerung und legt dann alle Dokumente dem Bundestag zur Entscheidung vor. Nach der Verabschiedung des Gesetzes befasst sich der Bundesrat dann noch einmal abschließend mit dem Bundestagsbeschluss.

Stand: 15.03.2019

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Top 25BAföG

Foto: Studentinnen und Studenten im Saal einer Universität

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Beschluss

BaföG-Reform: Bundesrat fordert Verbesserungen

Nach Ansicht des Bundesrates ist die von der Bundesregierung geplante Reform des BAföG noch verbesserungswürdig. In seiner am 15. März 2019 beschlossenen Stellungnahme fordert er unter anderem, die Höhe der BAföG-Leistungen automatisch an die tatsächliche Preis- und Einkommensentwicklung zu koppeln.

BAföG weiter öffnen

Außerdem spricht er sich dafür aus, das BAföG für Teilzeitausbildungen und für alle Modelle der Studienorientierung zu öffnen. Die geltende Altersgrenze halten die Länder angesichts der Vielfalt der Bildungsbiographien und unter dem Gesichtspunkt des lebenslangen Lernens für nicht gerechtfertigt und bitten darum, sie aufzuheben.

Förderungen in bestimmten Fällen verlängern

Darüber hinaus schlagen sie vor, eine längere BAföG-Förderung zu ermöglichen, wenn sich die Ausbildung infolge einer Behinderung, der Pflege von Angehörigen oder einer Schwangerschaft verzögert.

Reform soll BAföG-Sätze anheben

Wesentlicher Bestandteil der beabsichtigten Reform ist die Anhebung der Bedarfssätze bis 2020 in zwei Schritten um insgesamt 7 Prozent: 5 Prozent im Jahr 2019 und nochmals 2 Prozent im Jahr 2020. Der Förderungshöchstsatz steigt von derzeit 735 monatlich auf 861 Euro im Jahr 2020.

Höhere Freibeträge

Um insbesondere die Mittelschicht zu entlasten, sollen auch die Einkommensfreibeträge angehoben werden: Um 7 Prozent im ersten Schritt 2019, 3 Prozent in 2020 und nochmals 6 Prozent in 2021. Auch der Freibetrag für eigenes Vermögen von Auszubildenden soll steigen.

Zusatzbeiträge der Krankenkassen berücksichtigt

Auch beim BAföG-Zuschlag zur Krankenversicherung gibt es Verbesserungen: Er berücksichtigt künftig den durchschnittlichen kassenindividuellen Zusatzbeitrag, der seit 2015 von den gesetzlichen Krankenkassen auch von Studentinnen und Studenten erhoben wird.

Verschuldensängste verringern

Außerdem sollen BAföG-Empfängern die Verschuldungsängste genommen werden. Hierfür sieht der Gesetzentwurf eine neue Regelung zur Darlehensdeckelung vor: Danach wird die Restschuld erlassen, wenn jemand den Darlehensanteil seines BAföG binnen 20 Jahren trotz nachweisbaren Bemühens nicht tilgen kann.

Wie es weitergeht

Die Stellungnahme des Bundesrates wird nun zunächst an die Bundesregierung weitergeleitet. Sobald sie sich dazu geäußert hat, leitet sie den Gesetzentwurf einschließlich der Stellungnahme des Bundesrates und ihrer Gegenäußerung an den Bundestag zur weiteren Beratung und Entscheidung.

Stand: 15.03.2019

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