Initiative zur Neuordnung der Pflegeversicherung abgesetzt
Der gemeinsame Entschließungsantrag von Schleswig-Holstein, Berlin, Hamburg und Bremen für eine grundlegende Neuordnung der Pflegeversicherung wurde am 12. April 2019 kurzfristig von der Tagesordnung abgesetzt.
Eigenanteil deckeln
Mit dem Entschließungsantrag möchten die vier Länder die Bundesregierung auffordern, einen Gesetzentwurf zu erarbeiten, der den Eigenanteil von Pflegebedürftigen deckelt. Dies würde eine Umkehr vom bisherigen Leistungsprinzip bedeuten, wonach die Leistungen der Versicherungen begrenzt sind. Diese Kurskorrektur soll verhindern, dass der Eigenanteil angesichts absehbarer und notwendiger Mehrkosten für Pflegepersonal und Ausbildung weiter steigt. Die Obergrenze mache den Eigenanteil für die Versicherten stattdessen verlässlich und berechenbar, heißt es im Entschließungsantrag. Als Höchstbetrag für den Eigenanteil schlagen die Initiatoren den bundesdurchschnittlichen Eigenanteil im Pflegeheim vor. Er soll gesetzlich eingefroren werden. Derzeit liegt er bei 618 Euro.
Finanzierung
Zur Finanzierung des Reformkonzeptes soll der Bund einen dynamisierten Zuschuss einrichten. Außerdem sieht die Initiative vor, die medizinische Behandlungspflege in Heimen von der Krankenversicherung finanzieren zu lassen. Damit wäre die medizinische Behandlung in der Pflege nicht mehr Teil der gesamten Pflegekosten und würde eine weitere finanzielle Entlastung für die Pflegebedürftigen bedeuten. Im Gegenzug dafür könnte die geriatrische Rehabilitation nach Ansicht der Länder in der Pflegeversicherung angesiedelt werden, weil diese Pflegebedürftigkeit präventiv vorbeugt.
Ambulante Pflege
Im Sinne einer Gleichbehandlung soll die Höchstgrenze für Eigenanteile nicht nur für die stationäre Pflege, sondern auch für die ambulante Pflege gelten. Andernfalls gäbe es einen finanziellen Anreiz für eine im Einzelfall nicht erforderliche Unterbringung im Pflegeheim.
Wie es weitergehen kann
Der Entschließungsantrag kann auf Antrag eines Landes erneut auf die Plenartagesordnung einer der nächsten Bundesratssitzung gesetzt werden.
Stand: 12.04.2019