Top 40Düngeverordnung

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Beschluss

Rheinland-Pfalz: Länder bei Novelle der Düngeverordnung beteiligen

Die aktuelle Debatte um eine mögliche Novelle der Düngeverordnung beschäftigte am 12. April 2019 auch den Bundesrat - Rheinland-Pfalz stellte einen Entschließungsantrag mit Forderungen an die Bundesregierung vor: Sie solle die Länder frühzeitig bei der erneuten Reform des Düngerechts einbeziehen. Denn die geplanten Änderungen beträfen umfassend die Belange aller landwirtschaftlichen Betriebe.

Öko-Landbau stärken

Bei den Gesprächen in Brüssel zur Vermeidung von Strafzahlungen in einem EU-Vertragsverletzungsverfahren solle die Bundesregierung insbesondere das Potenzial ökologischer Betriebe berücksichtigen. Diese trügen durch geringeren Gebrauch von Nitrat- und Pflanzenschutzmitteln bereits zum Schutz von Grund- und Oberflächenwasser bei. Wichtig sei, dass sich die Änderungen in der Praxis nicht kontraproduktiv auswirkten.

20-Prozent-Reduktion zu pauschal

Die von der Bundesregierung vorgeschlagene pauschalierte Reduzierung des Stickstoffdüngebedarfs um 20 Prozent in belasteten Gebieten kritisiert Rheinland-Pfalz als zu wenig differenziert - insbesondere für solche Betriebe, die bereits auf niedrigem Stickstoffniveau arbeiten und organische Dünger mit geringerer Nährstoffverfügbarkeit verwenden. Auch die geplante Verpflichtung zum Zwischenfruchtanbau bedürfe der Überprüfung. Die Begrenzung der EU-Nitratrichtlinie auf maximal 170 kg Nitrat pro Hektar und Jahr müsse sich auf den Einsatz von Dünger tierischen Ursprungs beziehen, fordert das Land.

Grundwasserbelastung zu hoch

Nach wie vor ist die Nitratbelastung im Grundwasser zu hoch, betont Rheinland-Pfalz. Zur Vermeidung von Überdüngung und zur Umsetzung des EuGH-Urteils vom Juni letzten Jahres müsse das Düngemanagement weiter verbessert werden.

Noch keine Entscheidung in der Sache

Der Entschließungsantrag wurde nach der Vorstellung im Plenum in die Fachausschüsse überwiesen. Diese beraten Ende April darüber. Sobald sie ihre Empfehlungen an das Plenum abgegeben haben, entscheidet der Bundesrat über den Vorschlag von Rheinland-Pfalz.

Stand: 12.04.2019

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