Top 41Konversionstherapie

Foto: Gleichgeschlechtliches Paar

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Beschluss

Länderinitiative zum Verbot von Konversionstherapien

Hessen, Berlin, Bremen, Saarland, Schleswig-Holstein, Brandenburg und Rheinland-Pfalz fordern ein Verbot von Konversionstherapien, mit denen Homosexuelle zur Heterosexualität gebracht werden sollen. Die Länder haben hierzu einen gemeinsamen Entschließungsantrag in den Bundesrat eingebracht, der am 12. April 2019 im Plenum vorgestellt wurde.

Homosexualität ist keine Krankheit

Homosexualität sei keine Krankheit und deshalb auch nicht behandlungsbedürftig, begründen die Länder ihren Vorstoß und verweisen dabei auf gleichlautende Einschätzungen der Weltgesundheitsorganisation WHO, des Weltärztebundes und des Deutschen Ärztetages. Zugleich warnen sie vor schwerwiegenden psychischen Erkrankungen, die sich durch Konversionstherapien entwickeln können.

Bundesregierung soll Sanktionen prüfen

Neben einem Verbot dieser Therapien solle die Bundesregierung strafrechtliche Sanktionen und mögliche Schadensersatzansprüche der Betroffenen prüfen. Zudem sollten entsprechenden Organisationen von so genannten Homoheilern öffentliche Gelder gestrichen werden. Sichergestellt werden müsste auch, dass Konversionstherapien keine medizinische Vergütung erhalten. Weiter solle die Bundesregierung prüfen, wie insbesondere Minderjährige, aber auch trans- und intergeschlechtliche Personen vor derartigen Angeboten geschützt werden können.

Sexuelle Entwicklung vermehrt stärken

Darüber hinaus sind die antragstellenden Länder der Ansicht, dass mehr Anstrengungen zur Stärkung der eigenen sexuellen Entwicklung von Homosexuellen erforderlich sind. Hierfür bräuchte es gemeinsame Initiativen von Kammern und Fachgesellschaften. Zudem müsste die Finanzierung entsprechender Beratungs- und Therapieangebote gewährleistet sein.

Wie es weitergeht

Nach der Vorstellung im Plenum wurde der Entschließungsantrag in die Fachausschüsse überwiesen. Sobald diese ihre Beratungen abgeschlossen haben, stimmt der Bundesrat darüber ab, ob er die Entschließung fassen möchte.

Stand: 12.04.2019

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