Bundesrat will Gerichtsverfahren beschleunigen
Bürgerinnen und Bürger sollen ihre Ansprüche gegen die öffentliche Hand künftig schneller und effektiver durchsetzen können. Dies sieht ein Gesetzentwurf vor, den der Bundesrat am 17. Mai 2019 beschlossen hat.
Doppelprozesse vermeiden
Bislang müssen Betroffene, die im Streit gegen Behörden vor dem Verwaltungsgericht obsiegt haben, ihre Ersatzansprüche z.B. aus der Amtshaftung anschließend in einem zweiten Verfahren vor dem Zivilgericht einklagen. Solche Doppelprozesse möchte der Bundesrat künftig vermeiden und schlägt ein neues integriertes Verwaltungsgerichtsverfahren für öffentlich-rechtliche Ersatzansprüche vor.
Instanzenzug straffen
Um planungsrechtliche Verfahren zum Beispiel für den Straßenbau zu beschleunigen, soll die Zuständigkeit der Oberverwaltungsgerichte als Eingangsinstanz erweitert und ein so genanntes konzentriertes Verfahren eingeführt werden. In diesem könnten die Parteien frühzeitig den zeitlichen Ablauf des Verfahrens strukturieren.
Spezialisierung der Gerichte
Der Bundesrat fordert zudem die Möglichkeit, bei den Verwaltungsgerichten spezielle Wirtschafts- und Planungsspruchkörper einzurichten, die über besonderes Fachwissen in wirtschaftsrelevanten Verfahren verfügen.
Flexibler Personaleinsatz
Für eine Übergangszeit sollen Verwaltungsgerichte den Einsatz von abgeordneten Richtern oder Richtern auf Probe flexibler gestalten können, um auf besondere personelle Belastungen zu reagieren.
Bundesregierung und Bundestag am Zug
Der Gesetzentwurf wird über die Bundesregierung dem Bundestag zugeleitet. Dieser entscheidet, ob er den Vorschlag des Bundesrates aufgreifen will. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.
Stand: 17.05.2019