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Beschluss

Sachsen gegen Strafmilderung bei Taten im Vollrausch

Sachsen möchte verhindern, dass Straftaten unter Alkohol- und Drogeneinfluss automatisch milder bestraft werden. Insbesondere bei schweren Gewalttaten widerspreche dies dem Rechtsempfinden der Bevölkerung und sende zudem ein verheerendes Signal an potentielle Straftäter. Am 7. Juni 2019 stellte das Land hierzu einen entsprechenden Gesetzesantrag im Plenum vor.

Bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe

Damit will das Land die derzeitige Strafmilderung bei selbstverschuldetem Rausch und die Begrenzung auf maximal fünf Jahre beim so genannten Vollrausch streichen. Dies beträfe Fälle, in denen Personen schwere Delikte begehen, sie aber aufgrund extrem hohen Alkohol-, Medikamenten- oder Rauschmittelkonsums als schuldunfähig gelten. Bisher können sie nur zu höchstens fünf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt werden. Diese geltende Rechtslage sieht Sachsen als unbefriedigend an und schlägt daher mehrere Änderungen im Strafgesetzbuch vor. Möglich wären danach Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren.

Ausschussberatungen

Nach der "ersten Lesung" im Plenum wurde der Gesetzesantrag in die Fachausschüsse überwiesen. Sobald sie ihre Beratungen abgeschlossen haben, kommt die Vorlage wieder auf die Tagesordnung. Der Bundesrat kann dann entscheiden, ob er den Entwurf beim Deutschen Bundestag einbringen will.

Stand: 07.06.2019

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