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  1. Beschluss

Beschluss

Hamburg für umfassende Reform des Computerstrafrechts

Hamburg setzt sich für eine systematische und grundlegende Überarbeitung des strafrechtlichen Daten- und Informationsschutzes ein. Dieser soll den technischen und rechtlichen Herausforderungen der Informationsgesellschaft nachhaltiger und umfassender Rechnung tragen. Am 7. Juni 2019 stellte Hamburg seinen Entschließungsantrag im Plenum vor.

Reformkommission soll Vorschläge erarbeiten

Die Bundesregierung wird darin aufgefordert, eine Reformkommission Computerstrafrecht einzuberufen, die sich aus Experten und Expertinnen für Strafrecht, Verfassungs- und Zivilrecht, Informatik, Datenschutz und Datenethik zusammensetzt. Deren Vorschläge soll die Bundesregierung in einen Gesetzentwurf bringen und dem Bundesrat vorlegen - noch in dieser Legislaturperiode.

Punktuelle Änderungen reichen nicht

Cyberkriminalität bedrohe die Informationsgesellschaft in erheblichem Maße, warnt Hamburg. Gezielte Angriffe auf die IT-Infrastruktur von Unternehmen und öffentlichen Stellen, aber auch massenhafte Online-Veröffentlichungen sensibler privater Daten von Politikern, Prominenten und Journalisten stellten die Gesellschaft vor gravierende Herausforderungen. Punktuelle Gesetzesänderungen, wie sie in mehreren Gesetzentwürfen auf Landes- und Bundesebene vorlägen, reichten nicht aus, um der Komplexität des Themas gerecht zu werden.

Beratung in den Fachausschüssen folgt

Nach der Debatte im Plenum wurde der Entschließungsantrag in die Fachausschüsse überwiesen. Sobald deren Votum vorliegt, kommt die Vorlage zur Beschlussfassung wieder auf die Tagesordnung des Bundesrates.

Stand: 07.06.2019

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