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Foto: Eine Hand auf einem Deutschkurs für Asylbewerber

© Foto: dpa | Boris Roessler

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Beschluss

Länder ermöglichen leichteren Zugang zur Ausbildungsförderung

Für Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie Geduldete verbessert sich ab 1. August 2019 der Zugang zu Ausbildung und Beschäftigung. Der Bundesrat hat am 28. Juni 2019 das so genannte Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz gebilligt. Es erleichtert die Teilnahme an Integrations- und berufsbezogenen Sprachkursen sowie die Förderung einer Ausbildung.

Nicht mehr entscheidend: gute Bleibeperspektive

So dürfen künftig alle Asylbewerberinnen und Asylbewerber nach einem neunmonatigen Aufenthalt in Deutschland an einem Integrationskurs teilnehmen, bei Bedarf auch an einem berufsbezogenen Sprachkurs. Voraussetzung ist, dass sie bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitssuchend gemeldet sind. Bislang haben nur Personen mit guter Bleibeperspektive das Recht auf eine solche Förderung. Geduldete, die bisher ebenfalls kaum Zugang zur Sprachförderung hatten, können nach sechs Monaten in der Duldung an einem berufsbezogenen Deutschkurs teilnehmen.

Leichter in die Ausbildungsförderung

Außerdem erleichtert das Gesetz die Berufsausbildungsvorbereitung und Berufsausbildung: Sie soll weitgehend unabhängig von aufenthaltsrechtlichen Vorgaben sein. Voraussetzung bleibt allerdings, dass die Menschen in Deutschland arbeiten dürfen. Wenn sie sich gestattet oder geduldet hier aufhalten, ist die Berufsausbildungsvorbereitung weiterhin an Vorfristen geknüpft.

Arbeitslosengeld wird fortgezahlt

Eine weitere Veränderung zur bestehenden Rechtslage: Künftig kann das Arbeitslosengeld während eines Integrationskurses oder berufsbezogenen Sprachkurses fortgezahlt werden, wenn die Arbeitsagentur die Teilnahme für eine dauerhafte berufliche Eingliederung für erforderlich hält.

Verkündung und Inkrafttreten

Das Gesetz wurde am 15. Juli 2019 im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt am 1. August 2019 in Kraft.

Stand: 28.06.2019

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