BundesratKOMPAKT - Das Wichtigste zur Sitzung

Ausgewählte Tagesordnungspunkte der 979. Sitzung am 28.06.2019

Bundesrat billigt Migrationspaket und ein Dutzend weiterer Gesetze

Bundesrat billigt Migrationspaket und ein Dutzend weiterer Gesetze

Nach intensiver Debatte hat der Bundesrat am 28. Juni 2019 das Migrationspaket gebilligt. Damit können die vom Bundestag beschlossenen Änderungen im Abschieberecht, im Asylbewerberleistungsgesetz, bei der Fachkräftezuwanderung und der Ausbildungsduldung sowie der Ausländerbeschäftigungsförderung wie geplant in Kraft treten.

Grünes Licht gab es auch für Bundestagsbeschlüsse zur Sicherheit in der Arzneimittelversorgung, zur Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau, Bekämpfung illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit, Anpassung des Ausbildungsgelds an die BAföG-Sätze, Marktöffnung für Eisenbahnunternehmen, Stärkung der Einsatzbereitschaft der Bundeswehr, zum IT-Änderungsstaatsvertrag und zum Staatsangehörigkeitsrecht - die Änderungen hierzu hatte der Bundestag erst einen Tag zuvor beschlossen.

Vermittlungsverfahren zu den Kosten der Volkszählung

Lediglich das Zensusgesetz 2021 wurde von den Ländern aufgehalten: es muss im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat nachverhandelt werden - voraussichtlich im September.

Unterstützung bei Wolfsschäden

Mit eigenen Entwürfen setzt sich der Bundesrat dafür ein, Weidetierhalter in ausgewiesenen Wolfsgebieten finanziell zu unterstützen und Gerichtsvollziehern erweiterte Auskunftsrechte zu ermöglichen.

Verpflichtendes Tierwohllabel

Neu vorgestellt wurden Landesanträge zur Einführung eines verpflichtenden Tierwohllabels, zur EEG-Reform, Absicherung ehrenamtlicher Einsatzkräfte, Personalausstattung in Krankenhäusern, Harmonisierung der Lärmschutzregeln, Herkunftsschutz für Uhren aus Glashütte, zum Schutz europäischer Symbole vor Verunglimpfung sowie Vermeidung von Share Deals in der Landwirtschaft.

Mindestvergütung für Azubis

Stellung nahm der Bundesrat zu zahlreichen Gesetzentwürfen aus dem Bundeskabinett - unter anderem zur geplanten Reform der Hebammenausbildung, Mindestvergütung für Azubis, steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung, Stärkung des fairen Wettbewerbs, Erhöhung des Wohngeldes, Entfristung der Rehabilitierungsgesetze für Opfer von DDR-Unrecht - und zum geplanten Mindestalter von 15 Jahren für den Moped-Führerschein.

Gesetzesbeschlüsse des Bundestages

Top 1Ausbildungsgeld

Foto: Ausfüllen eines Antrags auf Ausbildungsförderung

© Foto: dpa | Markus Brandt

  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat billigt höhere Zuschüsse für Berufsausbildung

Ausbildungsgeld und Berufsausbildungsbeihilfe steigen ab August: Der Bundesrat hat die vom Bundestag beschlossene Erhöhung am 28. Juni 2019 gebilligt.

Ausbildungsgeld wird an BAföG-Bedarfssätze angeglichen

Die Zuschüsse gelten für Personen, die eine Ausbildung absolvieren, aber nicht mehr zu Hause wohnen und für Menschen mit Behinderung. Das Gesetz passt die jeweiligen Bedarfssätze und Freibeträge an die neuen BAföG-Sätze an - diese hatte der Bundesrat in seiner letzten Sitzung ebenfalls gebilligt (siehe Top 3 vom 07.06.2019). Künftig werden alle Personen in Schule, Studium und beruflicher Ausbildung weitgehend gleichgestellt. Das Ausbildungsgeld erhöht sich zum 1. August 2019 um fünf Prozent und zum 1. August 2020 um weitere zwei Prozent.

Weniger Bedarfsstufen - weniger Bürokratie

Die Zahl der Bedarfssätze reduziert sich von derzeit 24 auf 14. Auch die Zahl der einheitlichen Pauschalen für die Unterkunftskosten sinkt. Damit wird die Bedarfssatzstruktur des Ausbildungsgeldes vereinfacht und an die der Berufsausbildungsbeihilfe angeglichen – man unterscheidet nicht mehr nach Alter und Familienstand der Auszubildenden.

Werkstätten für Menschen mit Behinderung

Personen, die im Eingangsverfahren oder im Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen oder an vergleichbaren Maßnahmen anderer Träger teilnehmen, erhalten künftig ebenfalls mehr Geld. Die Steigerung von 80 Euro auf 117 Euro entspricht der Anhebung des Ausbildungsgeldes.

Um eine finanzielle Überforderung der Werkstätten zu vermeiden, passt der Bundestagsbeschluss den Grundbetrag in vier Stufen an: 80 Euro ab 1. August 2019, 89 Euro ab 1. Januar 2020, 99 Euro ab 1. Januar 2021, 109 Euro ab 1. Januar 2022. In einer Werkstatt, die wirtschaftlich leistungsfähig ist, kann allerdings auch ein höherer Grundbetrag gezahlt werden. Am 1. Januar 2023 ist dann der Betrag von 119 Euro monatlich erreicht, der für das Ausbildungsgeld schon ab dem 1. August 2020 vorgesehen ist.

Verkündung und Inkrafttreten

Das Gesetz wurde am 15. Juli 2019 im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt zum 1. August 2019 in Kraft.

Stand: 28.06.2019

Top 2Ausbildungsförderung

Foto: Eine Hand auf einem Deutschkurs für Asylbewerber

© Foto: dpa | Boris Roessler

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Länder ermöglichen leichteren Zugang zur Ausbildungsförderung

Für Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie Geduldete verbessert sich ab 1. August 2019 der Zugang zu Ausbildung und Beschäftigung. Der Bundesrat hat am 28. Juni 2019 das so genannte Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz gebilligt. Es erleichtert die Teilnahme an Integrations- und berufsbezogenen Sprachkursen sowie die Förderung einer Ausbildung.

Nicht mehr entscheidend: gute Bleibeperspektive

So dürfen künftig alle Asylbewerberinnen und Asylbewerber nach einem neunmonatigen Aufenthalt in Deutschland an einem Integrationskurs teilnehmen, bei Bedarf auch an einem berufsbezogenen Sprachkurs. Voraussetzung ist, dass sie bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitssuchend gemeldet sind. Bislang haben nur Personen mit guter Bleibeperspektive das Recht auf eine solche Förderung. Geduldete, die bisher ebenfalls kaum Zugang zur Sprachförderung hatten, können nach sechs Monaten in der Duldung an einem berufsbezogenen Deutschkurs teilnehmen.

Leichter in die Ausbildungsförderung

Außerdem erleichtert das Gesetz die Berufsausbildungsvorbereitung und Berufsausbildung: Sie soll weitgehend unabhängig von aufenthaltsrechtlichen Vorgaben sein. Voraussetzung bleibt allerdings, dass die Menschen in Deutschland arbeiten dürfen. Wenn sie sich gestattet oder geduldet hier aufhalten, ist die Berufsausbildungsvorbereitung weiterhin an Vorfristen geknüpft.

Arbeitslosengeld wird fortgezahlt

Eine weitere Veränderung zur bestehenden Rechtslage: Künftig kann das Arbeitslosengeld während eines Integrationskurses oder berufsbezogenen Sprachkurses fortgezahlt werden, wenn die Arbeitsagentur die Teilnahme für eine dauerhafte berufliche Eingliederung für erforderlich hält.

Verkündung und Inkrafttreten

Das Gesetz wurde am 15. Juli 2019 im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt am 1. August 2019 in Kraft.

Stand: 28.06.2019

Video

Top 3Asylbewerberleistungen

Foto: Flüchtling in Sammelunterkunft

© Foto: dpa | Tobias Hase

  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat erteilt Änderungen des Asylbewerberleistungsgesetzes Zustimmung

Die Grundleistungen für Asylbewerberinnen und Asylbewerber werden neu bemessen und weiterentwickelt: Der Bundesrat hat am 28. Juni 2019 entsprechenden Änderungen des Asylbewerberleistungsgesetzes zugestimmt.

Neufestsetzung der Bedarfssätze

Die beschlossene Neufestsetzung passt die Asylbewerberleistungen stärker an die Sozialhilfe bzw. die Grundsicherung für Arbeitssuchende an. Die Kosten für Strom und Wohnungsinstandhaltung werden aus den bisherigen Geldleistungen herausgerechnet, weil sie als Sachleistungen erbracht werden.

Neue Bedarfsgruppe für Sammelunterkünfte

Außerdem gibt es künftig eine eigene Bedarfsgruppe für Asylbewerberinnen und Asylbewerber in Sammelunterkünften. Ihre Leistungen fallen geringer aus. Wegen der sich in den Unterkünften ergebenden Synergieeffekte, heißt es zur Begründung.

Die neuen Leistungssätze

Nach der Neuberechnung sinkt der Geldbetrag für Alleinstehende von derzeit 354 auf 344 Euro. Für Paare in einer Wohnung reduziert er sich von 318 auf 310. Ebenfalls 310 Euro gibt es bei einer Unterbringung in Sammelunterkünften. Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren bekommen mit 275 Euro künftig einen Euro weniger. Erwachsene, die unter 25 Jahre sind und bei ihren Eltern leben, sollen ebenfalls 275 Euro erhalten.

Lückenlose Unterstützung

Darüber hinaus beendet der Gesetzesbeschluss die Lücke bei der Unterstützung studier- und ausbildungswilliger Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie Geduldeter: Der bisherige Leistungsausschluss nach § 22 SGB XII wird bei ihnen nicht mehr angewendet.

Der Freibetrag für Ehrenamtliche

Ebenfalls neu ist der Freibetrag für ehrenamtlich tätige Ausländerinnen und Ausländer. Sie dürfen bis zu 200 Euro der Ehrenamtspauschale anrechnungsfrei behalten - zusätzlich zu ihren Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

Zum Hintergrund

Entsprechend einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2012 müssen die Leistungen für Asylsuchende regelmäßig an die Einkommens- und Verbrauchsstichproben des Statistischen Bundesamtes angepasst werden. Laut Gesetzentwurf wurden die Leistungen zuletzt 2015 angehoben. Der Versuch einer grundlegenden Neuregelung scheiterte 2016 im Bundesrat. Seitdem gelten die alten Leistungssätze fort.

Unterzeichnung und Inkrafttreten

Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet. Es soll einen Monat nach Verkündung in Kraft treten

Stand: 28.06.2019

Top 5Finanzkontrolle Schwarzarbeit

Foto: Zoll kontrolliert auf Baustelle Schwarzarbeit

© Foto: dpa / Boris Roessler

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Mehr Befugnisse für Finanzkontrolle Schwarzarbeit

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit erhält weitere Befugnisse im Kampf gegen illegale Beschäftigung, Steuerhinterziehung und Sozialleistungsmissbrauch: der Bundesrat stimmte einem entsprechenden Gesetzesbeschluss des Bundestages am 28. Juni 2019 zu.

Menschenhandel und Scheinarbeit bekämpfen

Das Gesetz weitet die Befugnisse der Finanzkontrolle Schwarzarbeit aus, die beim Zoll angesiedelt ist. Sie soll Scheinarbeit oder vorgetäuschte Selbstständigkeit, Menschenhandel und Arbeitsausbeutung aufdecken - zudem missbräuchliches Anbieten von Schrottimmobilien oder Kindergeldmissbrauch.

Tagelöhnerbörsen im Fokus

Ermittler prüfen künftig auch solche Fälle von illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit, bei denen Dienst- oder Werkleistungen noch gar nicht erbracht wurden, sich aber bereits anbahnen - zum Beispiel auf so genannten Tagelöhnerbörsen. Sie verfolgen zudem Fälle von vorgetäuschten Dienst- oder Werkleistungen, die nur dazu dienen, unberechtigt Sozialleistungen zu erhalten.

Missbrauch beim Kindergeld unterbinden

Um Missbrauch von Kindergeld zu verhindern, erhält die Familienkasse eigene Prüfungskompetenzen. Neu nach Deutschland zugezogene EU-Bürgerinnen und Bürger sind in den ersten drei Monaten vom Leistungsbezug ausgeschlossen, sofern sie keine inländischen Einkünfte erzielen. Auch laufende Kindergeldzahlungen kann die Familienkasse in begründeten Zweifelsfällen künftig vorläufig einstellen.

Inkrafttreten

Das Gesetz tritt am 18. Juli 2019 in Kraft.

Stand: 18.07.2019

Video

Top 6Arzneimittelsicherheit

Foto: viele Tablettendosen in einem Paket

© Foto: GettyImages | Jamie Grill

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Länder stimmen Gesetz zur Arzneimittelversorgung zu

Der Bundesrat hat am 28. Juni 2019 dem Gesetz zur Sicherheit in der Arzneimittelversorgung zugestimmt, das der Bundestag am 6. Juni 2019 verabschiedet hatte. Es kann daher dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet werden und danach wie geplant in Kraft treten.

Reaktion auf Arzneimittelskandale

Das Gesetz reagiert auf Arzneimittelskandale der letzten Zeit. Als Folge erhält der Bund mehr Befugnisse bei Produktrückrufen und bei Hersteller-Kontrollen in Drittstaaten. Die Anforderungen an Herstellung und Abgabe von Krebsmedikamenten durch Apotheken werden verschärft. Heilpraktiker dürfen nur noch in Ausnahmefällen verschreibungspflichtige Arzneimittel selbst herstellen. Für Versicherte entfällt die Zuzahlung, wenn ein Medikament wegen Qualitätsmängeln zurückgerufen wird. Krankenkassen können in diesen Fällen einen Regressanspruch gegenüber dem Pharmaunternehmen einfordern.

Biosimilars und eRezept

Patienten erhalten künftig leichter so genannte Biosimilars, also biotechnologisch hergestellte Arzneimittel, deren Patent abgelaufen ist. Außerdem enthält das Gesetz einen Fahrplan zur Einführung des elektronischen Rezepts.

Änderungen im Bundestagsverfahren

Der Bundestag hat den ursprünglichen Regierungsentwurf in mehreren Punkten verändert. Bei Verdacht auf Arzneimittel- oder Wirkstofffälschungen oder bei Hinweis auf schwerwiegende Mängel von Arzneimitteln müssen Überwachungsbehörden künftig unangemeldete Inspektionen durchführen. Die Anwendung von Wirkstoffen für neuartige Therapien muss der zuständigen Bundesoberbehörde sofort nach Beginn angezeigt werden.

Aut-idem Austausch nur bei Biotech

Die Regelung zum sogenannten Aut-idem-Austausch bei biologischen Arzneimitteln begrenzt der Bundestagsbeschluss auf biotechnologisch hergestellte Arzneimittel. Aufgrund ihrer besonderen Anforderungen, vor allem hinsichtlich Lagerung und Transport, sind diese und antineoplastische Arzneimittel zur parenteralen Anwendung künftig von der Verpflichtung zur Abgabe preisgünstiger importierter Arzneimittel ausgenommen.

Transparente Preisbildung für Präparate gegen Gerinnungsstörung

Ergänzungen hat der Bundestag auch bei der Behandlung von Hämophilie beschlossen, unter anderem zur transparenten Preisbildung von Präparaten gegen Gerinnungsstörungen, zur Qualitätssicherung der Hämophiliezentren und zur Meldepflicht an das Deutsche Hämophilieregister - inklusive Regelungen zum Datenschutz.

Warnung vor negativen Folgen

In einer begleitenden Entschließung äußert der Bundesrat sich zur Versorgung der Hämophilen in Deutschland. Er warnt vor einer Schwächung der Zentrumsversorgung durch das Gesetz, weil die enge Bindung zwischen Zentrum und Patient durchbrochen werde.

Verkündung und Inkrafttreten

Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet. Es soll überwiegend am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.
Die Entschließung zum Thema Hämophilie geht an die Bundesregierung. Feste Fristen, wann diese sich mit dem Anliegen des Bundesrates befassen soll, gibt es allerdings nicht.

Stand: 28.06.2019

Video

Top 8Zensus 2021

Foto: Kugelschreiber mit Aufschrift Zensus

© Foto: dpa / Arno Burgi

  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat schickt Zensusgesetz in den Vermittlungsausschuss

Das vom Bundestag beschlossene Gesetz zur Volkszählung 2021 muss im Vermittlungsausschuss nachverhandelt werden: Am 28. Juni 2019 beschlossen die Länder, das gemeinsame Gremium von Bundestag und Bundesrat anzurufen, um das Gesetz überarbeiten zu lassen.

Kritik an hohen Kosten für die Länder

Neben einigen fachlichen Änderungen, die die Umsetzung des Zensus in der Praxis erleichtern sollen, fordert der Bundesrat eine Finanzzuweisung von mindestens 415 Millionen Euro vom Bund an die Länder. Denn diese sind für die Datenerhebung vor Ort zuständig - mit erheblichem Kostenaufwand: nach derzeitigen Schätzungen kosten allein die Vorbereitungen des Zensus über 826 Millionen Euro, die Durchführung noch einmal 680 Millionen Euro.

Stellungnahme des Bundesrates nicht berücksichtigt

Daher hatte der Bundesrat in der Vergangenheit mehrfach eine Kostenbeteiligung des Bundes angemahnt - zuletzt in seiner Stellungnahme zum Regierungsentwurf des Zensusgesetzes (Drs. 100/19). Der Bundestag hat bei der Verabschiedung des Gesetzes die Forderung jedoch nicht berücksichtigt. Nun müssen sich Bund und Länder im Vermittlungsausschuss mit der Kostenfrage befassen. Dieser berät am 6. November 2019 über das Gesetz.

Was das Zensusgesetz regelt

Das Gesetz schafft die Rechtsgrundlage für die Durchführung der Volkszählung. Geplant sind Bevölkerungszählung, Gebäude- und Wohnungszählung, Haushaltebefragungen auf Stichprobenbasis sowie Erhebungen an Anschriften mit Sonderbereichen.

Registergestützte Erhebung

Wie schon der Zensus 2011 ist auch der Zensus 2021 als registergestützte Erhebung konzipiert. Dabei werden in erster Linie bereits vorhandene Verwaltungsdaten genutzt und nur dann ergänzende Erhebungen durchgeführt, wenn Verwaltungsdaten für bestimmte Merkmale nicht vorhanden oder aus statistischer Sicht nicht für die Auswertung geeignet sind, heißt es in der Gesetzesbegründung. Neben Übermittlungen behördlicher Daten, insbesondere Melderegisterdaten und bestimmter Datensätze oberster Bundesbehörden, sind auch ergänzende primärstatistische Befragungen der Bevölkerung vorgesehen.

Änderungen im Bundestagsverfahren

Der Bundestag hat den Merkmalkatalog Gebäude und Wohnungszählung um die Merkmale Energieträger für Gebäude, Leerstandsgründe, Leerstandsdauer und Nettokaltmiete für Wohnungen erweitert und eine Stichprobenregelung zu länderspezifischen Gemeindezusammenschlüssen in das Gesetz aufgenommen.

Stand: 31.10.2019

Top 9Geordnete-Rückkehr-Gesetz

Foto: Abgelehnter Asylantrag

© Foto: GettyImages | Lothar Drechsel

  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat lässt Geordnete-Rückkehr-Gesetz passieren

Der Bundesrat hat am 28. Juni 2019 das vom Bundestag beschlossene Geordnete-Rückkehr-Gesetz gebilligt. Es soll abgelehnten Asylbewerbern und Asylbewerberinnen erschweren, ihre Abschiebung zu verhindern.

Abschiebehaft wird ausgeweitet

Hierfür wird unter anderem die Abschiebehaft ausgeweitet. Um ein Untertauchen zu verhindern, ist es künftig leichter möglich, ausreisepflichtige Personen in Sicherungshaft zu nehmen. Außerdem erleichtert das Gesetz den Ausreisegewahrsam.
Neu eingeführt wird die Mitwirkungshaft: Hierüber könnten Betroffene für 14 Tage in Haft genommen werden, wenn sie einer Anordnung für einen Termin an der Botschaft des vermutlichen Herkunftsstaates oder einer ärztlichen Untersuchung der Reisefähigkeit nicht nachgekommen sind.

Unterbringung künftig auch in normalen Gefängnissen

Ebenfalls neu: Künftig können ausreisepflichtige Ausländerinnen und Ausländer für die Abschiebehaft auch in regulären Justizvollzugsanstalten untergebracht werden statt wie bisher ausschließlich in gesonderten Abschiebehafteinrichtungen. Auf diese Weise soll sich die Zahl der Haftplätze von aktuell 487 nahezu verdoppeln.

Neuer Duldungsstatus

Außerdem wird ein neuer Duldungsstatus für Personen mit ungeklärter Identität eingeführt. Er soll greifen, wenn es eine ausreisepflichtige Person selbst zu verantworten hat, dass sie nicht abgeschoben werden kann, beispielsweise aufgrund eines fehlenden Passes. An den Duldungsstatus sind eine Wohnsitzauflage und ein Beschäftigungsverbot geknüpft.

Strafrechtliche Konsequenzen

Darüber hinaus stuft das Gesetz Informationen zum konkreten Ablauf einer Abschiebung strafrechtlich als Geheimnis ein. Amtsträger oder für den öffentlichen Dienst Verpflichtete können sich demnach strafbar machen, wenn sie diese Informationen verbreiten. Wegen Anstiftung oder Beihilfe zu der Tat könnten dann auch Flüchtlingshelferinnen und Helfer oder Beschäftigte von Beratungsstellen belangt werden.

Weitere Verschärfungen

Weitere Verschärfungen betreffen Flüchtlinge, die bereits in einem anderen EU-Land anerkannt wurden und dann nach Deutschland kommen: Statt Sozial-, erhalten sie nur noch Überbrückungsleistungen. Leistungseinschränkungen treffen auch Personen, die im Asylverfahren gegen ihre allgemeinen Mitwirkungspflichten verstoßen oder eigene Finanzmittel verschweigen. Zudem sollen straffällige Asylsuchende leichter ausgewiesen werden können.

Bundestag ging noch weiter

Der Bundestag hatte den ursprünglichen Gesetzesentwurf der Bundesregierung am 7. Juni 2019 nach einer kontroversen Debatte beschlossen. Dabei sind weitere Verschärfungen hinzugekommen: Behörden haben künftig das Recht, die Wohnung Ausreisepflichtiger zu betreten, um sie leichter fassen zu können. Personen können in Ausreisegewahrsam genommen werden, wenn sie die Frist zur Ausreise um mehr als 30 Tage überschritten haben. Asylbewerberinnen und Asylbewerber ohne Kinder können künftig bis zu eineinhalb Jahren statt bislang sechs Monaten in Erstaufnahmeeinrichtungen untergebracht werden.

Unterzeichnung und Inkrafttreten

Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet. Es soll am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.

Stand: 28.06.2019

Top 12Fachkräfteeinwanderung

Foto: Einarbeitung von zwei jungen Zuwanderinnen

© Foto: GettyImages | Peter Cade

  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat billigt Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Ausländische Fachkräfte werden es künftig leichter haben, nach Deutschland zu kommen. Der Bundesrat hat am 28. Juni 2019 das Fachkräfteeinwanderungsgesetz gebilligt. Es richtet sich an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus Nicht-EU-Staaten, die hier arbeiten möchten.

Wer einen Vertrag hat, kann kommen

Nach dem Gesetz darf jede Person in Deutschland arbeiten, die einen Arbeitsvertrag und eine anerkannte Qualifikation vorweisen kann. Die Beschränkung auf so genannte Engpassberufe, die besonders vom Fachkräftemangel betroffen sind, entfällt. Auch auf die bislang verpflichtende Vorrangprüfung, ob nicht auch Deutsche oder EU-Bürgerinnen und EU-Bürger für die Stelle in Frage kommen, wird grundsätzlich verzichtet. Ausnahme: Es gibt Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt.

Arbeitssuche

Probeweise wird ermöglicht, dass Menschen mit Berufsausbildung bis zu sechs Monate in Deutschland bleiben können, um sich eine Stelle zu suchen. Sozialleistungen erhalten sie in dieser Zeit nicht. Außerdem müssen sie nachweisen, dass ihr Lebensunterhalt während des Aufenthaltes gesichert ist. Die Regelung ist auf fünf Jahre befristet. Außerdem verbessert das Gesetz die Möglichkeiten, sich in Deutschland mit dem Ziel weiter zu qualifizieren, den Abschluss anerkennen zu lassen.

Änderungen des Bundestages

Der Bundestag hat den ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung am 7. Juni 2019 beschlossen und dabei in einigen Aspekten geändert. Verschärft hat er die Anforderungen an ausländische Personen ab 45 Jahren, die nun für einen Aufenthalt zur Beschäftigung ein Mindestgehalt oder eine angemessene Altersversorgung nachweisen müssen.

Ländern etwas entgegnen gekommen

Erleichtert hat der Bundestag die Voraussetzungen für Ausländerinnen und Ausländer, die in Deutschland einen Ausbildungsplatz suchen. Betroffene müssen nun nicht mehr einen Schulabschluss vorweisen, der zum Studium in Deutschland berechtigt. Ausreichend ist, dass der Abschluss ein Studium im Heimatland ermöglicht.

Mit der Änderung ist der Bundestag dem Bundesrat entgegen gekommen, der die Voraussetzungen zur Ausbildungsplatzsuche als zu hoch kritisiert hatte. Eine weitere Lockerung geht ebenfalls auf eine Forderung der Länder zurück und betrifft die Arbeitgeberseite: Anstelle von zwei hat sie künftig vier Wochen Zeit, der Ausländerbehörde mitzuteilen, wenn ein Beschäftigungsverhältnis vorzeitig beendet wurde.

Unterzeichnung und Inkrafttreten

Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet. Es soll überwiegend sieben Monate nach Verkündung in Kraft treten.

Stand: 28.06.2019

Top 13Beschäftigungsduldung

Foto: Papierdokument über den Aufenthaltsstatus

© Foto: dpa | Patrick Pleul

  1. Beschluss

Beschluss

Bessere Perspektiven für gut integrierte Ausländer

Geduldete Ausländerinnen und Ausländer erhalten eine langfristige und rechtssichere Aufenthaltsperspektive in Deutschland. Der Bundesrat hat am 28. Juni 2019 das Gesetz über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung gebilligt. Es lockert die bereits existierenden Regeln für die Ausbildungsduldung und führt mit der Beschäftigungsduldung einen neuen Status ein.

Die Ausbildungsduldung

Die Ausbildungsduldung gilt danach künftig auch bei anerkannten Helfer- und Assistenzausbildungen - zumindest dann, wenn es sich um Engpassberufe handelt. Außerdem wird sichergestellt, dass Geduldete bundesweit eine zweijährige Aufenthaltserlaubnis erhalten, wenn sie nach Abschluss der Ausbildung direkt weiterbeschäftigt werden.

Die Beschäftigungsduldung

Die Beschäftigungsduldung richtet sich an Geduldete, die ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten und gut integriert sind. Die genauen Voraussetzungen für den Erhalt des Status sind der Besitz einer so genannten Vorduldung von 12 Monaten, eine gesicherte Identität, ein seit 18 Monaten bestehendes Arbeitsverhältnis mit einer wöchentlichen Stundenzahl von mindestens 35 Stunden, ein gesicherter Lebensunterhalt sowie hinreichende Sprachkenntnisse.

Neu: Stichtagsregelung

Der Bundestag hat den ursprünglichen Regierungsentwurf mit seinem Beschluss vom 7. Juni 2019 nur geringfügig verändert. Aufgenommen hat er eine Stichtagsregelung: Danach profitieren von dem Gesetz nur integrierte Geduldete, die vor dem 1. August 2018 eingereist sind.

Bundesrat hält die Hürden nach wie vor für zu hoch

Völlig unberücksichtigt ließ der Bundestag die von den Ländern im ersten Durchgang geforderten Lockerungen und Erleichterungen bei der Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung. Der Bundesrat bedauert dies in einer begleitenden Entschließung ausdrücklich. Wegen der hohen Hürden sei zu befürchten, dass vielen Menschen der Zugang zur Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung verwehrt bliebe.

Gegebenenfalls neues Gesetz erforderlich

Die Bundesregierung fordert er auf, sorgfältig zu beobachten, in welchem Umfang die neuen Duldungstatbestände in Anspruch genommen werden. Gegebenenfalls müsse sie ein Gesetz vorlegen, das den Zugang zur Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung entsprechend der Vorschläge der Länder verbessert. Genau prüfen solle die Bundesregierung auch, ob der mit dem Geordneten-Rückkehr-Gesetz beschlossene neue Duldungsstatus bei ungeklärter Identität, Auswirkungen auf die Integration von geflüchteten Menschen in den Arbeitsmarkt hat.

Inkrafttreten

Es tritt am 1. Januar 2020 in Kraft.

Die begleitende Entschließung geht an die Bundesregierung. Sie prüft, ob sie die Forderungen der Länder aufgreift. Feste Fristen gibt es hierzu nicht.

Stand: 15.07.2019

Top 50Mietwohnungsneubau

Foto: Neubaugebiet

© panthermedia | Arne Dedert

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Zustimmung zu Sonderabschreibungen beim Mietwohnungsneubau

Private Investoren erhalten Klarheit: Der Bundesrat hat am 28. Juni 2019 den Sonderabschreibungen beim Mietwohnungsneubau zugestimmt. Der Bundestag hatte die Neuregelungen bereits im Dezember 2018 verabschiedet. Der Bundesrat hatte den Gesetzesbeschluss damals von der Tagesordnung abgesetzt.

Insgesamt 28 Prozent abzuschreiben

Das Gesetz ermöglicht privaten Investoren, befristet für vier Jahre fünf Prozent der Anschaffungs- und Herstellungskosten einer neuen Wohnung bei der Steuer geltend zu machen - zusätzlich zur bereits geltenden linearen Sonderabschreibung über zwei Prozent. Damit können in den ersten vier Jahren insgesamt 28 Prozent der Anschaffungs- und Herstellungskosten einer neuen Mietwohnung steuerlich abgeschrieben werden.

Ziel: Bezahlbaren Wohnraum schaffen

Voraussetzung für die Sonderabschreibung ist, dass die Anschaffungs- oder Herstellungskosten 3.000 Euro je Quadratmeter Wohnfläche nicht übersteigen. Hierdurch soll der Bau bezahlbarer Mietwohnungen angeregt werden.

Voraussetzung: dauerhaft bewohnt

Um sicherzustellen, dass die neuen Wohnungen nicht als Ferienwohnungen (unter-)vermietet werden, hat der Bundestag in seinem Gesetzesbeschluss klargestellt, dass die Wohnungen dauerhaft bewohnt sein müssen.

Vorgesehen sind darüber hinaus auch Steuerbegünstigungen für Investitionen in bestehende Gebäude. Auch sie greifen nur, wenn sie zu neuem Wohnraum führen.

Inkrafttreten

Das Gesetz tritt am 9. August 2019 in Kraft.

Stand: 08.08.2019

Video

Top 61Staatsangehörigkeitsrecht

Foto: Deutscher Reisepass

© Foto: dpa | Rolf Vennenbernd

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Bundesrat ermöglicht Entzug der Staatsangehörigkeit bei IS-Kämpfern

Deutsche Terrormiliz-Kämpfer können künftig ihre deutsche Staatsangehörigkeit verlieren: Der Bundesrat hat am 28. Juni 2019 den Weg für eine entsprechende Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts frei gemacht. Der Bundestag hatte sie erst einen Tag zuvor beschlossen.

An Voraussetzungen geknüpft

Voraussetzung für den Entzug der deutschen Staatsangehörigkeit ist, dass sich die Betroffenen konkret an Kampfhandlungen einer terroristischen Vereinigung im Ausland beteiligen. Außerdem müssen sie im Besitz einer weiteren Staatsangehörigkeit sein und ihre Identität zweifelsfrei festgestellt sein. So genannte Rückkehrer, die in der Vergangenheit als IS-Kämpfer agiert haben, sind von der Neuregelung nicht erfasst. Eine rückwirkende Regelung wäre unzulässig.

Keine Einbürgerung bei Mehr- und Vielehe

Zusätzlich in den ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung aufgenommen hat der Bundestag eine Bestimmung, wonach die Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse Voraussetzung für die gesetzliche Einbürgerung ist. Die Regelung zielt insbesondere darauf ab, Personen, die in einer Mehr- oder Vielehe leben, die Einbürgerung zu versagen. Darüber hinaus verlängerte der Bundestag die Frist für die Rücknahme von rechtswidrigen Einbürgerungen von fünf auf zehn Jahre.

Inkrafttreten

Das Gesetz tritt am 9. August 2019 Kraft.

Stand: 08.08.2019

Video

Landesinitiativen

Top 20aCybercrime

Foto: Person hinter dem Wort Cybercrime

© Foto: PantherMedia | Leo Wolfert

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Keine Mehrheit für Vorschlag zur Bekämpfung von Cyberkriminalität

Ein Gesetzesantrag von Bayern zur Bekämpfung von Cybercrime wurde am 28. Juni 2019 im Plenum abgestimmt, erhielt jedoch nicht die erforderliche absolute Mehrheit.

Zum gleichen Thema lag ein Antrag von Nordrhein-Westfalen vor - auch er fand keine Mehrheit (vgl. TOP 20b).

Was Bayern vorgeschlagen hatte

Bayern hatte höhere Strafen und weitere Ermittlungskompetenzen für die Strafverfolgungsbehörden gefordert, um Delikte aus dem Bereich der Cyberkriminalität besser bekämpfen zu können.

Datenmissbrauch durch Digitalisierung

Bayern begründete seinen Vorstoß mit den vielfältigen Missbrauchsmöglichkeiten, die die fortschreitende Digitalisierung berge. Die Cyberkriminalität erreiche ein Ausmaß, das die Privatsphäre und das Sicherheitsgefühl der Menschen massiv beeinträchtige. Hacker-Angriffe auf Computersysteme bewirkten zunehmend wirtschaftliche Schäden durch Produktionsausfälle oder Zugriff auf Geschäftsgeheimnisse.

Daten weniger geschützt als Gegenstände

Das derzeitige Recht schütze Daten nicht ausreichend vor Missbrauch. Computerdelikte seien im Vergleich zu Eigentumsdelikten zu schwach strafbewehrt. Es handele sich aber nicht um Bagatellkriminalität, daher müssten die Strafen erhöht werden.

Serverüberwachung und Online-Durchsuchung

Um den Strafverfolgungsbehörden effektivere digitale Ermittlungen zu ermöglichen, forderte Bayern, Cyberdelikte in den Katalog der Telekommunikationsüberwachung aufzunehmen. Damit wären bei Vorliegen eines Anfangsverdachts Online-Durchsuchungen und Serverüberwachungen erlaubt.

Stand: 28.06.2019

Video

Top 20bComputerkriminalität

Foto: Verzweifelter Mann vor Notebook auf dem Ramsomware steht

© Foto: GettyImages | nevarpp

  1. Beschluss

Beschluss

Kein Gesetzentwurf zur Computerkriminalität

Der Bundesrat hat am 28. Juni 2019 über einen Gesetzesantrag von Nordrhein-Westfalen beraten, der härtere Strafen für Datenklau und Cyberattacken forderte.

In der Plenarabstimmung fand sich jedoch keine ausreichende Mehrheit für den Antrag. Er wurde daher nicht beim Deutschen Bundestag eingebracht.

Was Nordrhein-Westfalen vorgetragen hatte

Nordrhein-Westfalen hatte seine Initiative mit massiven Datenleaks der letzten Jahre begründet. Hierdurch seien viele Millionen Datensätze, Passwörter und Fotos unbefugt abgegriffen worden. Zudem warnte es vor Cyberattacken durch so genannte Ransomware: Verschlüsselungstrojaner, die die IT-Infrastruktur von Unternehmen und Krankenhäusern schädigten. Produktionsausfälle, Verlust von Geschäftsgeheimnissen und die Wiederherstellung der Daten verursachten erhebliche Kosten.

Die Cyberkriminalität habe inzwischen ein Ausmaß erreicht, das nicht nur das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung massiv bedrohe, sondern auch die Grundlagen von Demokratie, Staat und Wirtschaft gefährden könne. Die Kehrseite der Digitalisierung: Daten und Datenverarbeitungssysteme seien immer häufiger im Fokus von organisierten kriminellen Strukturen.

Strafverschärfung und Serverüberwachung

Die bestehenden Strafvorschriften reichen nach Ansicht des Landes nicht mehr aus, um der Komplexität der Computerkriminalität gerecht zu werden. In seinem Gesetzesantrag schlug es daher spezifische Qualifikationstatbestände und Regelbeispiele mit höheren Strafen bis zu zehn Jahren vor, die dem Unrechtsgehalt besser Rechnung tragen sollten.

Damit die Strafverfolgungsbehörden gegen digitale Taten effektiv ermitteln können, sollten sie bei schwerwiegenden Verdachtsfällen von Cybercrime auch Server überwachen können. Hierzu sollte der Katalog für Telekommunikationsüberwachung auf Computer- und Datendelikte erweitert werden.

Stand: 28.06.2019

Top 20cComputerstrafrecht

Foto: Binärdaten mit Schloss

© Foto: GettyImages | Yuichiro Chino

  1. Beschluss

Beschluss

Abgesetzt: Entschließung zu Reform des Computerstrafrechts

Der Bundesrat hat am 28. Juni 2019 einen Entschließungsantrag aus Hamburg, der eine systematische und grundlegende Überarbeitung des strafrechtlichen Daten- und Informationsschutzes forderte, kurzfristig von der Tagesordnung abgesetzt.

Reformkommission

Hamburg will über den Bundesrat die Bundesregierung auffordern, eine Reformkommission Computerstrafrecht einzuberufen, die sich aus Experten und Expertinnen für Strafrecht, Verfassungs- und Zivilrecht, Informatik, Datenschutz und Datenethik zusammensetzt. Deren Vorschläge soll die Bundesregierung in einen Gesetzentwurf einbringen und dem Bundesrat vorlegen - noch in dieser Legislaturperiode.

Punktuelle Änderungen reichen nicht

Cyberkriminalität bedrohe die Informationsgesellschaft in erheblichem Maße, warnt Hamburg. Gezielte Angriffe auf die IT-Infrastruktur von Unternehmen und öffentlichen Stellen, aber auch massenhafte Online-Veröffentlichungen sensibler privater Daten von Politikern, Prominenten und Journalisten stellten die Gesellschaft vor gravierende Herausforderungen. Punktuelle Gesetzesänderungen, wie sie in mehreren Gesetzentwürfen auf Landes- und Bundesebene vorlägen, reichten nicht aus, um der Komplexität des Themas gerecht zu werden.

Wie es weitergehen könnte

Um die Initiative erneut auf die Tagesordnung des Plenums zu setzen, müsste ein Land einen entsprechenden Antrag stellen.

Stand: 28.06.2019

Top 21Strafprozesse

Foto: Justizia und Richterhammer im Hintergrund

© Foto: GettyImages | Classen Rafael / EyeEm

  1. Beschluss

Beschluss

Abgesetzt: Vorschlag für beschleunigte Strafprozesse

Ein Gesetzesantrag von Nordrhein-Westfalen zum beschleunigten Verfahren im Strafprozess wurde am 28. Juni 2019 kurzfristig von der Tagesordnung abgesetzt. Er könnte auf Antrag in einer späteren Sitzung wieder aufgerufen werden.

Ziel: Zeiträume verkürzen

Nordrhein-Westfalen setzt sich mit der Bundesratsinitiative dafür ein, Strafprozesse häufiger im so genannten beschleunigten Verfahren durchzuführen. Ziel ist es, den Zeitraum zwischen Tat und Hauptverhandlung zu verkürzen: Täter sollen möglichst unmittelbar nach der Tat mit den strafrechtlichen Folgen ihres Handelns konfrontiert werden.

Mehr Flexibilität für Gerichte

Beschleunigte Verfahren sind bei einfachen Sachverhalten oder klarer Beweislage möglich, wenn lediglich Geld- oder geringe Freiheitsstrafen in Rede stehen. NRW schlägt einige Änderungen im Strafprozessrecht vor, um das beschleunigte Verfahren flexibler und praxistauglicher auszugestalten.

Zwei Wochen Hauptverhandlungshaft

So sollen Verdächtige bis zu zwei Wochen nach Festnahme in Haft genommen werden, wenn klar ist, dass der Prozess im besonders beschleunigten Verfahren in dieser Zeit durchführbar ist. Bisher ist nur maximal eine Woche Hauptverhandlungshaft möglich. Dies hat sich nach Ansicht von Nordrhein-Westfalen in der Praxis als zu kurz erwiesen - gerade bei Festnahmen vor Wochenenden und Feiertagen oder wenn Dolmetscher erforderlich sind.

Abschreckende Wirkung

Das Land erhofft sich eine generalpräventive Wirkung, wenn die Gerichte mehr öffentliche Strafverfahren zeitnah nach der Verhaftung durchführen - und nicht das schriftliche Strafbefehlsverfahren wählen. Die Sanktion soll der Tat unmittelbar "auf dem Fuße" folgen und dadurch mehr Wirkung auf den Täter entfalten.

Stand: 28.06.2019

Top 22Rauschtaten

Foto: Buch StGB und Handschellen

© Foto: PantherMedia | bildundweb

  1. Beschluss

Beschluss

Abgesetzt: Strafschärfung für Taten unter Alkoholeinfluss

Der Bundesrat hat am 28. Juni 2019 einen Vorschlag von Sachsen zu den so genannten Rauschtaten kurzfristig von der Tagesordnung abgesetzt.

Sachsen will verhindern, dass Straftaten unter Alkohol- und Drogeneinfluss automatisch milder bestraft werden. Insbesondere bei schweren Gewalttaten widerspreche dies dem Rechtsempfinden der Bevölkerung und sende zudem ein verheerendes Signal an potentielle Straftäter, betont das Land in seinem Gesetzesantrag.

Bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe

Sachsen fordert deshalb, die derzeitige Strafmilderung bei selbstverschuldetem Rausch und die Begrenzung auf maximal fünf Jahre beim so genannten Vollrausch zu streichen. Von der Strafschärfung wären Personen betroffen gewesen, die schwere Delikte begehen, aber aufgrund extrem hohen Alkohol-, Medikamenten- oder Rauschmittelkonsums als schuldunfähig gelten. Bisher können sie nur zu höchstens fünf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt werden. Diese geltende Rechtslage sieht Sachsen als unbefriedigend an und schlägt daher mehrere Änderungen im Strafgesetzbuch vor. Möglich wären danach Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren gewesen.

Wie es weitergehen könnte

Um die Initiative erneut auf die Tagesordnung des Plenums zu setzen, müsste ein Land einen entsprechenden Antrag stellen.

Stand: 28.06.2019

Top 23aWolf

Foto: Schafe auf der Weide, ein Verbotsschild Wolf im Vordergrund

© Foto: GettyImages / Animaflora

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Finanzielle Unterstützung für Weidetierhalter

Die zusätzliche Belastung, die Weidetierhaltern durch den notwendigen Herdenschutz vor Angriffen durch Wölfe entsteht, erfordert nach Ansicht des Bundesrates eine finanzielle Kompensation durch den Bund. In einer am 28. Juni 2019 beschlossenen Entschließung spricht er sich dafür aus, dass Weidetierhalter baldmöglichst eine Förderung von 30 Euro je Mutterschaf/Ziege erhalten sollen.

Finanzierung: ausschließlich aus EU-Mitteln

Das Geld soll aus der ersten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik kommen - sie wird ausschließlich aus EU-Mitteln finanziert. So wäre die Prämie unabhängig von einer Kofinanzierung durch die Länder.

Entscheidung liegt bei Bundesregierung

Die Entschließung wurde am 28. Juni 2019 der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, ob sie das Anliegen der Länder aufgreifen will. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.

Stand: 28.06.2019

Video

Top 25Ehrenamt

Foto: an einer Garderobe Jacken und Helme der Freiwilligen Feuerwehr

© Foto: dpa / Patrick Pleul

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Bessere Absicherung für ehrenamtliche Einsatzkräfte

Brandenburg und Hessen fordern, ehrenamtliche Einsatzkräfte im Brand- und Katastrophenschutz besser abzusichern - eingeschlossen die Hinterbliebenenversorgung der gesetzlichen Unfallversicherung. Die Länder haben am 28. Juni 2019 einen entsprechenden Entschließungsantrag im Plenum vorgestellt. Er wurde zur weiteren Beratung in die Fachausschüsse verwiesen.

Versicherungsschutz auch für Hinterbliebene

Mit der Entschließung soll der Bundesrat die Bundesregierung auffordern, die gesetzlichen Rahmenbedingungen für den Versicherungsschutz bei Todesfällen auch auf nicht eheliche Hinterbliebene zu erweitern.

Nach derzeitiger Rechtslage haben sie bei tödlichen Unfällen ehrenamtlicher Einsatzkräfte keinen Anspruch auf Entschädigung aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Dies müsse geändert werden, fordern Hessen und Brandenburg.

Ausschüsse beraten im September

Die Fachausschüsse beraten im September über den Vorschlag. Sobald sie ihre Empfehlungen für den Bundesrat erarbeitet haben, kommt die Vorlage zur Abstimmung wieder auf die Plenar-Tagesordnung.

Stand: 28.06.2019

Video

Top 26CO2-Bepreisung

Foto: CO2-Austoß eines Stromkraftwerks

© Foto: GettyImages | Alexandros Maragos

  1. Beschluss

Beschluss

Abgesetzt: Initiative zur klimafreundlichen Reform der Energieumlagen

Der Bundesrat hat einen Entschließungsantrag Schleswig-Holsteins zur klimafreundlichen Reform der Abgaben und Umlagen im Energiebereich sowie Einführung einer CO2-Bepreisung am 28. Juni 2019 kurzfristig von der Tagesordnung abgesetzt.

Benachteiligung der Erneuerbaren Energien beenden

Mit der Initiative möchte Schleswig-Holstein die Bundesregierung auffordern, klima- und innovationspolitische Fehlanreize bei der Bepreisung von Strom zu beenden. Im Vergleich zu fossilen Heiz- und Kraftstoffen sei regenerativ erzeugter Strom durch das bestehende System der staatlich induzierten Preisbestandteile benachteiligt. Wettbewerbsverzerrungen müssten beendet und ein fairer Wettbewerb der Technologien auch über die Sektorgrenzen hinaus ermöglicht werden, unterstreicht das Land. Die Bepreisung von CO2 könne hier Abhilfe schaffen. Erforderlich seien einheitliche CO2-Preise in allen Sektoren, heißt es in der Entschließung.

EEG-Umlage absenken

Auch bei der EEG-Umlage sieht Schleswig-Holstein Änderungsbedarf: Sie soll bei Erneuerbaren Energien mindestens gesenkt werden oder ganz entfallen. Die Reform dürfe nicht dazu führen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher höher belastet werden, unterstreicht das Land - die soziale Verträglichkeit müsse gewahrt werden.

Ausschussberatungen noch nicht ganz abgeschlossen

Die Beratungen der Ausschüsse sind noch nicht vollständig abgeschlossen: Noch offen ist, wie sich der Wirtschaftsausschuss zu der Initiative positioniert. Er hatte seine Beratungen im Februar 2019 und nochmals im Juni vertagt. Die anderen Fachausschüsse unterstützen die Vorlage.

Stand: 28.06.2019

Top 51Förderlücke

Foto: junge Asylbewerber bei der Arbeit

© Foto: dpa | Kay Nietfeld

  1. Beschluss

Beschluss

Abgesetzt: Länderinitiative zur lückenlosen Ausbildungsförderung von Flüchtlingen

Der gemeinsame Gesetzesantrag von Hamburg, Bremen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz zur lückenlosen Förderung von Flüchtlingen während der Ausbildung wurde am 28. Juni 2019 kurzfristig von der Plenartagesordnung abgesetzt.

Förderleistungen nach SGB III und BAföG ermöglichen

Mit ihrer Initiative wollten die Antragsteller erreichen, dass der bisher nach 15 Monaten einsetzende Leistungsausschluss für Förderleistungen nach SGB III oder BAföG aufgehoben wird. Er führe dazu, dass Geflüchtete ihren Lebensunterhalt während der Ausbildung nicht mehr sicherstellen können: Sie müssten ihre Ausbildung abbrechen oder würden sie erst gar nicht beginnen. Dies schade einer erfolgreichen Integration in Gesellschaft und Arbeitsmarkt und laufe der notwendigen Fachkräftesicherung zuwider, begründeten die Länder ihren Antrag.

Stand: 28.06.2019

Top 52Europasymbole

Foto: Richterhammer und Europafahne im Hintergrund

© Foto: GettyImages | Arsenis Spyros

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Sachsen möchte europäische Symbole besser schützen

Sachsen setzt sich dafür ein, dass die europäischen Symbole wie Flagge und Hymne besser vor Verunglimpfung geschützt werden. Es hat hierzu dem Bundesrat einen Gesetzesantrag vorgelegt, der am 28. Juni 2019 im Bundesrat vorgestellt wurde.

Eigener Straftatbestand

Darin schlägt das Land einen neuen Straftatbestand vor, der für das Verunglimpfen der europäischen Flagge oder Hymne eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe vorsieht. Gleiches soll gelten, wenn jemand eine öffentlich gezeigte europäische Flagge entfernt, zerstört, beschädigt oder unbrauchbar bzw. unkenntlich macht.

Lücke im Strafrecht

Zur Begründung verweist Sachsen auf eine Lücke im Strafgesetzbuch. Danach seien nur Symbole von ausländischen Staaten und die der Bundesrepublik Deutschland geschützt: Über § 104 bzw. § 90 a Strafgesetzbuch. Mit dem vorgeschlagenen § 90 c würden die europäischen Symbole durch eine eigene Vorschrift geschützt.

Zum Hintergrund

In Sachsen kam es im Zusammenhang mit den Europa-Wahlen im Mai diesen Jahres zu rechten Aufmärschen, bei denen EU-Flaggen zertrampelt und an einen Galgen gehängt wurden. Die Polizei schritt nicht ein, da sie hierin keine Straftat sah.

Wie es mit der Initiative weitergeht

Nach der Vorstellung im Plenum wurde die Vorlage in die Ausschüsse überwiesen. Sie kommen im September zusammen. Sobald sie ihre Beratungen abgeschlossen haben, wird der Entschließungsantrag zur Abstimmung auf die Plenartagesordnung gesetzt.

Stand: 28.06.2019

Video

Top 53Tierwohllabel

Foto: Tierwohllabel

© Foto: dpa | Ralf Hirschberger

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Niedersachsen für verpflichtendes Tierwohllabel

Niedersachsen fordert ein verpflichtendes Tierwohllabel. Über eine Bundesratsinitiative möchte es die Bundesregierung auffordern, ein solches Label möglichst bald einzuführen. Der Entschließungsantrag wurde am 28. Juni 2019 im Plenum vorgestellt.

Es geht um Tierwohlkriterien und Herkunft

Mit dem Label soll eine Vollkennzeichnung erfolgen, die sowohl Tierwohlkriterien als auch die Herkunft von Fleisch und -Wurstwaren umfasst. Dies liege im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher, die sich Auskunft über die Haltungsbedingungen, den Transport und die Schlachtung von Tieren wünschten, argumentiert Niedersachen.

Freiwilliges Label nicht zielführend

Ein freiwilliges Label ist nach Ansicht des Landes nicht zielführend und auch nicht geeignet, Märkte außerhalb des Lebensmitteleinzelhandels zu erreichen, also beispielsweise Gastronomie in Großküchen.

Finanzielle Unterstützung

Damit das Label eine möglichst große Wirkung zeigt, appelliert Niedersaschen an die Bundesregierung, die Tierhaltungskennzeichen des Lebensmitteleinzelhandels und die zukünftige staatliche Kennzeichnung gut aufeinander abzustimmen. Für erforderlich hält das Land außerdem eine flankierende finanzielle Unterstützung der Zeichennehmer, um ihren Mehraufwand zu kompensieren.

Wie es weitergeht

Nach der Vorstellung im Plenum wurde die Vorlage in die Ausschüsse überwiesen. Sie beraten im September. Sobald sie ihre Empfehlungen für das Plenum erarbeitet haben, kommt der Entschließungsantrag zur Abstimmung wieder auf die Plenartagesordnung.

Stand: 28.06.2019

Video

Top 55Pflegepersonal

Foto: drei Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Krankenhauskleidung

© Foto: GettyImages | noipornpan

  1. Beschluss

Beschluss

Thüringen und Bremen möchten Personalausstattung in Krankenhäusern weiter verbessern

Nach Ansicht von Bremen und Thüringen reichen die bisherigen Maßnahmen zur Verbesserung der Personalausstattung in Krankenhäusern nicht aus. In einem gemeinsamen Entschließungsantrag sprechen sich beide Länder dafür aus, die Bemessung des Pflegepersonals verbindlich zu regeln und dabei die Qualität der Versorgung sicherzustellen. Die Initiative wurde am 28. Juni 2019 im Bundesrat vorgestellt.

Hebammen berücksichtigen

Bei den Personalquotienten sollten nach Ansicht der Länder auch die Hebammen berücksichtigt werden. Dies hatte der Bundesrat bereits im Zuge seiner Stellungnahme zum Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (BR-Drs. 376/18 (B)) gefordert.

Es darf nicht nur um Risikominderung gehen

Zwar schreibt das im Januar dieses Jahres in Kraft getretene Gesetz vor, dass in den Krankenhäusern bis 2021 stufenweise Personalstandards eingeführt werden. Die Kritik Bremens und Thüringen richtet sich jedoch dagegen, dass dabei nur auf eine Personaluntergrenze abgestellt wird. Es dürfe nicht nur um Risikominderung gehen, unterstreichen sie.

Quoten müssen sich an Bedarf und Qualität orientieren

An die Bundesregierung appellieren sie deshalb, ein Pflegepersonalbemessungsinstrument zu entwickeln, dass sich am Bedarf orientiert und pflegewissenschaftlich fundiert ist. Hierfür hatte sich auch die Konzertierte Aktion Pflege der Bundesregierung ausgesprochen, die in Zusammenarbeit mit Experten aus den Bundesländern konkrete Maßnahmen zur Bekämpfung des Pflegemangels entwickelt hat. Das Bundesgesundheitsministerium solle ein solches Instrument aktiv beauftragen, fordern Bremen und Thüringen.

Wie es weitergeht

Nach der Vorstellung im Plenum wurde die Vorlage in die Ausschüsse überwiesen. Sie beraten im September. Sobald sie ihre Empfehlungen für das Plenum erarbeitet haben, kommt der Entschließungsantrag zur Abstimmung wieder auf die Plenartagesordnung.

Stand: 28.06.2019

Top 57Gebäudeenergiegesetz

Foto: Finger malt Gebäude darin Energieeffiziens

© Foto: GettyImages | BrianAJackson

  1. Beschluss

Beschluss

Vorschlag zum Gebäudeenergiegesetz ohne Mehrheit

Nordrhein-Westfalen hat am 28. Juni 2019 einen Entschließungsantrag zum Gebäudeenergiegesetz zur Abstimmung gestellt. Er erhielt im Plenum allerdings nicht die erforderliche Mehrheit von 35 Stimmen. Der Bundesrat hat die Entschließung daher nicht gefasst.

Was Nordrhein-Westfalen vorgeschlagen hatte

Nordrhein-Westfalen hatte vorgeschlagen, dass neben den energetischen Anforderungen auch die für die Bevölkerung so wichtigen Aspekte bezahlbarer Wohnraum und Vermeidung steigender Mietpreise explizit in das geplante bundesweite Gebäudeenergiegesetz aufgenommen werden. Die Bundesregierung wollte es mit der Initiative auffordern, den entsprechenden Gesetzentwurf zeitnah vorzulegen.

Zum Hintergrund

Der Koalitionsvertrag sieht vor, das Ordnungsrecht im Baubereich zu vereinfachen: Die bisherige Energieeinsparverordnung und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz sollen in einem neuen Gebäudeenergiegesetz gebündelt werden. Die aktuellen energetischen Anforderungen für Bestand und Neubau gelten dabei allerdings fort. Nordrhein-Westfalen wollte daher mit seiner Initiative einen weiteren Kostenauftrieb für Mietpreise vermeiden.

Stand: 28.06.2019

Glossary

Hinweis zum Datenschutz

Sie können hier entscheiden, ob Sie neben technisch notwendigen Cookies erlauben, dass wir statistische Informationen vollständig anonymisiert mit der Webanalyse-Software Matomo erfassen und analysieren. Statistische Informationen erleichtern uns die Bereitstellung und Optimierung unseres Webauftritts.

Die statistischen Cookies sind standardmäßig deaktiviert. Wenn Sie mit der Erfassung und Analyse statistischer Informationen einverstanden sind, aktivieren Sie bitte das Häkchen in der Checkbox „Statistik“ und klicken oder tippen Sie auf den Button „Auswahl bestätigen“. Anschließend wird in Ihrem Browser ein eindeutiger Webanalyse-Cookie abgelegt.

Weitere Informationen zum Thema Datenschutz erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.