Kein Gesetzentwurf zur Computerkriminalität
Der Bundesrat hat am 28. Juni 2019 über einen Gesetzesantrag von Nordrhein-Westfalen beraten, der härtere Strafen für Datenklau und Cyberattacken forderte.
In der Plenarabstimmung fand sich jedoch keine ausreichende Mehrheit für den Antrag. Er wurde daher nicht beim Deutschen Bundestag eingebracht.
Was Nordrhein-Westfalen vorgetragen hatte
Nordrhein-Westfalen hatte seine Initiative mit massiven Datenleaks der letzten Jahre begründet. Hierdurch seien viele Millionen Datensätze, Passwörter und Fotos unbefugt abgegriffen worden. Zudem warnte es vor Cyberattacken durch so genannte Ransomware: Verschlüsselungstrojaner, die die IT-Infrastruktur von Unternehmen und Krankenhäusern schädigten. Produktionsausfälle, Verlust von Geschäftsgeheimnissen und die Wiederherstellung der Daten verursachten erhebliche Kosten.
Die Cyberkriminalität habe inzwischen ein Ausmaß erreicht, das nicht nur das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung massiv bedrohe, sondern auch die Grundlagen von Demokratie, Staat und Wirtschaft gefährden könne. Die Kehrseite der Digitalisierung: Daten und Datenverarbeitungssysteme seien immer häufiger im Fokus von organisierten kriminellen Strukturen.
Strafverschärfung und Serverüberwachung
Die bestehenden Strafvorschriften reichen nach Ansicht des Landes nicht mehr aus, um der Komplexität der Computerkriminalität gerecht zu werden. In seinem Gesetzesantrag schlug es daher spezifische Qualifikationstatbestände und Regelbeispiele mit höheren Strafen bis zu zehn Jahren vor, die dem Unrechtsgehalt besser Rechnung tragen sollten.
Damit die Strafverfolgungsbehörden gegen digitale Taten effektiv ermitteln können, sollten sie bei schwerwiegenden Verdachtsfällen von Cybercrime auch Server überwachen können. Hierzu sollte der Katalog für Telekommunikationsüberwachung auf Computer- und Datendelikte erweitert werden.
Stand: 28.06.2019