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Foto: Richterhammer und Europafahne im Hintergrund

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Beschluss

Sachsen möchte europäische Symbole besser schützen

Sachsen setzt sich dafür ein, dass die europäischen Symbole wie Flagge und Hymne besser vor Verunglimpfung geschützt werden. Es hat hierzu dem Bundesrat einen Gesetzesantrag vorgelegt, der am 28. Juni 2019 im Bundesrat vorgestellt wurde.

Eigener Straftatbestand

Darin schlägt das Land einen neuen Straftatbestand vor, der für das Verunglimpfen der europäischen Flagge oder Hymne eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe vorsieht. Gleiches soll gelten, wenn jemand eine öffentlich gezeigte europäische Flagge entfernt, zerstört, beschädigt oder unbrauchbar bzw. unkenntlich macht.

Lücke im Strafrecht

Zur Begründung verweist Sachsen auf eine Lücke im Strafgesetzbuch. Danach seien nur Symbole von ausländischen Staaten und die der Bundesrepublik Deutschland geschützt: Über § 104 bzw. § 90 a Strafgesetzbuch. Mit dem vorgeschlagenen § 90 c würden die europäischen Symbole durch eine eigene Vorschrift geschützt.

Zum Hintergrund

In Sachsen kam es im Zusammenhang mit den Europa-Wahlen im Mai diesen Jahres zu rechten Aufmärschen, bei denen EU-Flaggen zertrampelt und an einen Galgen gehängt wurden. Die Polizei schritt nicht ein, da sie hierin keine Straftat sah.

Wie es mit der Initiative weitergeht

Nach der Vorstellung im Plenum wurde die Vorlage in die Ausschüsse überwiesen. Sie kommen im September zusammen. Sobald sie ihre Beratungen abgeschlossen haben, wird der Entschließungsantrag zur Abstimmung auf die Plenartagesordnung gesetzt.

Stand: 28.06.2019

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