BundesratKOMPAKT - Das Wichtigste zur Sitzung

Ausgewählte Tagesordnungspunkte der 980. Sitzung am 20.09.2019

Mammutsitzung im Bundesrat

91 Tagesordnungspunkte behandelte der Bundesrat in seiner Sitzung am 20. September 2019, 59 Reden wurden gehalten, 25 zu Protokoll gegeben. Rekordverdächtig auch die Zahl der Initiativen aus den Ländern: 37. Eines der beherrschenden Themen war der Klimaschutz - passend zum parallel tagenden Klimakabinett und weltweit ausgerufenen Klimastreik.

Gleich zu Beginn der Sitzung gab der Bundesrat vier Gesetzesbeschlüssen des Bundestages grünes Licht. Damit können Anpassungen des Datenschutzrechts an europäische Bestimmungen, die Weiterentwicklung des verpflichtenden Energieaudits von Unternehmen sowie Änderungen des Telekommunikationsgesetzes zum Glasfaserausbau wie geplant in Kraft treten.

Bundesrat möchte europäische Symbole besser schützen

Der Bundesrat beschloss auch zwei eigene Gesetzentwürfe: zum Schutz europäischer Symbole und zur Umsetzung der Barrierefreiheit im Bahnverkehr. Sie werden nun dem Bundestag zugeleitet. In einer Entschließung fordern die Länder die bessere Absicherung von ehrenamtlichen Rettungskräften. In den nächsten Wochen befasst sich die Bundesregierung mit den Anregungen.

Länder setzen eigene Akzente in der Klimadebatte

Zu den neu vorgestellten Klimainitiativen der Länder gehörten gleich mehrere Vorschläge zur Förderung der Erneuerbaren Energien, speziell Windenergie und Photovoltaik sowie zur Ausweitung des Emissionshandelssystems, zum Verbot von Plastiktüten, zur Förderung der energetischen Sanierung, zum privaten Einbau von Ladestellen und zur Elektrifizierung des Bahnverkehrs. Hierüber beraten in der kommenden Woche die Ausschüsse des Bundesrates.

Viel Beratungsstoff für die nächsten Wochen

Gleiches gilt für die Vorlagen zur Entkriminalisierung des Schwarzfahrens, für ein Rauchverbot im Auto, zur Absicherung der Notfallsanitäter, zum Einsatz von Glyphosat in Privatgärten, Einführung der Gewerbemietpreisbremse, Umlagefähigkeit der Grundsteuer und Verbesserung der Mietpreisbremse, zur so genannten Tamponsteuer, zum Upskirting, Online-Tierhandel und gegen die Lebensmittelverschwendung.

Grundsteuerreform im ersten Durchgang

Stellung nahm der Bundesrat zu zahlreichen Gesetzentwürfen der Bundesregierung, darunter die geplante Grundsteuerreform einschließlich Grundgesetzänderung. Besonders umfangreich kommentierte er die Pläne zur Förderung der Elektromobilität und Umsetzung der EU-Geldwäscherichtlinie.

Weitere Themen: Masernimpfung, DVG und Cybergrooming

Verbesserungsvorschläge äußerte er auch zu den Regierungsplänen für eine verpflichtende Masernimpfung, zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken, digitalen Gesundheitsversorgung, operationstechnischen und anästhesietechnischen Assistenzausbildung, zur Ausweitung des Cybergrooming, zu Änderungen im Waffenrecht und zur Entschädigung von Opfern terroristischer Gewalt.

Haushalt 2020 und mal wieder Brexit

Damit noch nicht genug: Auch der Brexit war am 20. September einmal mehr Thema im Bundesrat. Ebenso der Haushaltsentwurf 2020 mit der „schwarzen Null“, das geplante MDK-Reformgesetz sowie die Pläne der Bundesregierung, die Verfahrensrechte von Jugendlichen im Strafrecht zu verbessern und das Recht der notwendigen Verteidigung neu zu regeln.

Zustimmung zu zahlreichen Verordnungen

Abschließend stimmte der Bundesrat zahlreichen Verordnungen der Bundesregierung zu, teilweise unter der Bedingung von Änderungen. Dies betrifft unter anderem Neuregelungen zum Einsatz von Düngemitteln, zur Betäubung bei der Ferkelkastration und zur Verschreibungspflicht bestimmter Arzneimittel.

Alle Videos in der Mediathek

Die Videos der Redebeiträge und ein Gesamtmitschnitt der Plenarsitzung stehen in BundesratKOMPAKT und in der Mediathek zum Download bereit. Sämtliche Beschlüsse finden Sie in der Tagesordnung.

Personalien

Top 1Ausschussvorsitz

Foto: Bürgermeisterin der Freien Hansestadt Bremen Frau Dr. Maike Schaefer

© Foto: BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | Linda Neddermann

  1. Beschluss

Beschluss

Schaefer übernimmt Vorsitz im Verkehrsausschuss

Maike Schaefer, Bremer Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau, wurde am 20. September 2019 einstimmig vom Bundesrat zur neuen Vorsitzenden des Verkehrsausschusses gewählt.

Sie folgt auf Joachim Lohse, der nach der Bürgerschaftswahl aus dem Bremer Senat und damit aus dem Bundesrat ausgeschieden ist.

Stand: 20.09.2019

Top 73Neue Schriftführerin

Foto: Senatorin Dilek Kalayci © SPD Berlin

Senatorin Dilek Kalayci

© Foto: SPD Berlin

  1. Beschluss

Beschluss

Kalayci neue Schriftführerin des Bundesrates

Dilek Kalayci, Berliner Senatorin für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung, ist neue Schriftführerin des Bundesrates. Am 20. September 2019 wurde sie einstimmig von der Länderkammer gewählt. Sie folgt auf Ulrike Hiller, langjährige Bevollmächtigte der Freien Hansestadt Bremen, die nach dem Regierungswechsel aus dem Senat und damit aus der Länderkammer ausgeschieden ist.

Unterstützung für den Präsidenten

Die Schriftführer/Schriftführerinnen sitzen abwechselnd neben dem Präsidenten und unterstützen ihn bei der Sitzungsleitung. Insbesondere zählen sie die von den Ländern durch Handzeichen abgegebenen Stimmen bei den zahlreichen Abstimmungen im Plenum aus. Bei Grundgesetzänderung oder auf Antrag eines Landes rufen sie die einzelnen Länder in alphabetischer Reihenfolge auf und notieren das Abstimmungsverhalten.

Stand: 20.09.2019

Gesetzesbeschlüsse des Bundestages

Top 3Datenschutzrecht

Foto: Tafel mit der Aufschrift "Datenschutzgrundverordnung"

© Foto: PantherMedia | Datenschutz-Stockfoto

  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat stimmt Anpassungen an DSGVO zu

Der Bundesrat hat am 20. September 2019 zahlreichen Anpassungen nationaler Vorschriften an die seit Mai 2018 geltende Europäische Datenschutzgrundverordnung zugestimmt, die der Bundestag Ende Juni verabschiedet hatte. Damit kann das über 150 Artikel starke "Zweite Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU" dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet werden.

Rechtsgrundlagen für Datenverarbeitung

Es greift in 154 Fachgesetze ein und regelt den so genannten bereichsspezifischen Datenschutz. An vielen Stellen passt es Begriffsbestimmungen und Verweisungen, Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung und Regelungen zu den Betroffenenrechten an.

Entlastung für kleine Betriebe und Vereine

Kleine Betriebe und ehrenamtliche Vereine werden entlastet: Die Pflicht, einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten zu benennen, greift künftig erst ab einer Personenzahl von 20 - bisher waren es 10.

Die Einwilligung von Beschäftigten zur Datenverarbeitung wird vereinfacht: sie muss nicht mehr zwingend schriftlich erfolgen - künftig reicht auch eine E-Mail.

Vorschläge des Bundesrates aufgegriffen

Weitere Änderungen zum Bürokratieabbau beschloss der Bundestag unter anderem bei der Melderegisterauskunft, der Gewerbeanzeige und der Datenverarbeitung durch Industrie- und Handelskammern. Er griff damit auch Vorschläge des Bundesrates aus dessen Stellungnahme im ersten Durchgang auf.

Verkündung und Inkrafttreten

Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet. Es soll überwiegend am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.

Stand: 20.09.2019

Landesinitiativen

Top 7Europasymbole

Foto: Richterhammer und Europafahne im Hintergrund

© Foto: GettyImages | Arsenis Spyros

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Bundesrat möchte europäische Symbole besser schützen

Der Bundesrat setzt sich dafür ein, dass die europäischen Symbole wie Flagge und Hymne besser vor Verunglimpfung geschützt werden. Er hat hierzu am 20. September 2019 einen Gesetzentwurf beschlossen.

Eigener Straftatbestand

Darin schlägt er einen neuen Straftatbestand vor, der für das Verunglimpfen der europäischen Flagge oder Hymne eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe vorsieht. Wer eine öffentlich angebrachte europäische Flagge entfernt, zerstört, beschädigt oder unbrauchbar bzw. unkenntlich macht, muss nach dem Gesetzentwurf ebenfalls mit Strafe rechnen.

Lücke im Strafrecht

Die Länder begründen ihre Initiative mit einer Lücke im Strafgesetzbuch. Dieses schützt nur Symbole ausländischer Staaten und der Bundesrepublik Deutschland vor Verunglimpfung: über Paragraf 104 bzw. 90 a Strafgesetzbuch. Mit dem vorgeschlagenen Paragraf 90 c würde sichergestellt, dass die Strafverfolgungsbehörden auch dann einschreiten können, wenn sich das Verächtlichmachen gegen die europäischen Grundwerte richtet.

Bundesregierung und Bundestag am Zug

Der Gesetzentwurf wird nun über die Bundesregierung dem Bundestag zugeleitet. Dieser entscheidet, ob er den Vorschlag des Bundesrates aufgreifen will. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.

Stand: 20.09.2019

Video

Top 8Ladestellen

Foto:Aufladen eines E-Autos

© Foto: dpa | Roland Weihrauch

  1. Beschluss

Beschluss

Leichterer Einbau von Ladestellen

Zur Förderung der Elektromobilität möchten Baden-Württemberg, Bayern und Niedersachsen den privaten Einbau von Ladestellen für Elektrofahrzeuge erleichtern. Mit einem Gesetzesantrag schlagen sie Änderungen im Mietrecht und im Wohnungseigentumsgesetz vor. Die Initiative wurde am 20. September 2019 im Bundesrat vorgestellt und anschließend in die Ausschüsse überwiesen,

Eigener Anspruch gegenüber dem Vermieter

Danach soll jeder Mieter einen Anspruch darauf haben, dass an seinem Stellplatz eine Ladestation eingebaut wird. Der Vermieter kann die Erlaubnis nur ausnahmsweise verweigern: Wenn er sich selbst verpflichtet, eine entsprechende Lademöglichkeit zu schaffen oder wenn sein Interesse am unveränderten Erhalt des Gebäudes überwiegt.

Einfache Mehrheit der Miteigentümer soll ausreichen

Um auch Wohnungseigentümern den Einbau von Ladestationen zu erleichtern, soll nach Ansicht der drei Länder künftig ein einfacher Mehrheitsbeschluss der Miteigentümer ausreichen. Bislang müssen nach dem Wohnungseigentumsgesetz alle Miteigentümer diesem Umbau am Gemeinschaftseigentum zustimmen.

Ähnlicher Vorstoß

Der Bundesrat befasst sich nicht zum ersten Mal mit dem Thema: Im Dezember 2017 hat er einen ähnlichen Gesetzentwurf beschlossen und dem Bundestag zugeleitet (BR-Drs. 730/17). Darin geht es zusätzlich noch um die Förderung des altersgerechten Wohnens. Der Bundestag hat den Vorschlag bislang noch nicht beraten.

Wie es weitergeht

Die Ausschüsse beraten den Gesetzesantrag der drei Länder in der letzten Septemberwoche. Sobald sie ihre Empfehlungen für das Plenum erarbeitet haben, kommt der Antrag zur Abstimmung auf die Plenartagesordnung.

Stand: 20.09.2019

Top 10Barrierefreiheit

Foto: Rollstuhlfahrer am Bahnsteig

© Foto: dpa | Fredrik von Erichsen

  1. Beschluss

Beschluss

Für mehr Barrierefreiheit auf Bahnhöfen

Der Bundesrat setzt sich für mehr Barrierefreiheit auf Bahnhöfen ein. Mit einem am 20. September 2019 beschlossenen Gesetzentwurf möchte er die einheitlich vorgeschriebene Einstiegshöhe der Bahnsteige auflockern.

Einstiegshöhe angleichen

Nach der derzeit geltenden Regelung müssen alle Bahnsteige bundesweit 76 cm hoch sein. Diese Höhe passt jedoch nicht zu allen Fahrzeugtypen und erschwert deshalb häufig den barrierefreien Einstieg, argumentieren die Länder. Nach ihrem Gesetzesvorschlag wäre neben den 76 cm auch eine Einstiegshöhe von 55 cm zulässig.

Bundesregierung und Bundestag am Zug

Der Gesetzentwurf wird nun über die Bundesregierung dem Bundestag zugeleitet. Dieser entscheidet, ob er den Vorschlag des Bundesrates aufgreifen will. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.

Stand: 20.09.2019

Top 12Ehrenamt

Foto: an einer Garderobe Jacken und Helme der Freiwilligen Feuerwehr

© Foto: dpa / Patrick Pleul

  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat will ehrenamtliche Einsatzkräfte besser absichern

Der Bundesrat fordert, ehrenamtliche Einsatzkräfte sowie ihre Hinterbliebenen im Brand- und Katastrophenschutz besser abzusichern.

Versicherungsschutz auch für Hinterbliebene

Mit der am 20. September 2019 gefassten Entschließung bittet der Bundesrat die Bundesregierung, die gesetzlichen Rahmenbedingungen für den Versicherungsschutz bei Todesfällen so zu erweitern, dass nicht verheiratete Hinterbliebene freiwilliger Helfer Eheleuten gleichgestellt werden.

Nach derzeitiger Rechtslage haben nicht-eheliche Hinterbliebene bei tödlichen Unfällen ehrenamtlicher Einsatzkräfte keinen Anspruch auf Entschädigung aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Dies müsse geändert werden, fordern die Länder.

Bundesregierung am Zug

Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, ob sie das Anliegen des Bundesrates aufgreift und eine Gesetzesänderung auf den Weg bringt. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.

Stand: 20.09.2019

Top 13Tierwohllabel

Foto: Tierwohllabel

© Foto: dpa | Ralf Hirschberger

  1. Beschluss

Beschluss

Keine Mehrheit für verpflichtendes Tierwohllabel

Die von Niedersachsen eingebrachte Initiative für ein verpflichtendes Tierwohllabel hat bei der Abstimmung im Bundesrat am 20. September 2019 nicht die erforderliche Mehrheit erhalten.

Niedersachsen: Verbraucher wollen Infos

Niedersachsen wollte die Bundesregierung über seinen Entschließungsantrag auffordern, ein verpflichtendes Label einzuführen. Es sollte als Vollkennzeichnung sowohl Tierwohlkriterien als auch die Herkunft von Fleisch- und Wurstwaren umfassen. Dies liege im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher, die sich Auskunft über die Haltungsbedingungen, den Transport und die Schlachtung von Tieren wünschten, argumentierte das Land.

Freiwilliges Label nicht zielführend

Ein freiwilliges Label, wie es von der Bundesregierung geplant ist, hält Niedersachsen für nicht zielführend. Zu dem entsprechenden Gesetzentwurf aus dem Bundeskabinett kann der Bundesrat am 8. November 2019 Stellung nehmen.

Stand: 20.09.2019

Top 15Tamponsteuer

Foto: Periodenprodukte in Clipart

© PantherMedia| runLenarun

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Thüringen und Bremen starten Initiative zur Senkung der Umsatzsteuer

Thüringen und Bremen setzen sich dafür ein, die ermäßigten Umsatzsteuersätze grundlegend zu überarbeiten und plädieren in diesem Zusammenhang für einen reduzierten Steuersatz auf Menstruationsartikel. Der Entschließungsantrag der beiden Länder wurde am 20. September 2019 im Plenum vorgestellt und anschließend in die Ausschüsse überwiesen.

Reduzierter Steuersatz auf Monatshygiene-Produkte

Gerade die aktuelle Diskussion um eine Online-Petition zur Steuersenkung auf Monatshygiene-Produkte mache deutlich, dass die ermäßigten Steuersätze teilweise nicht mehr zeitgemäß bzw. für die Gesellschaft nicht nachvollziehbar sind. Außerdem habe auch das Europäische Parlament die Mitgliedstaaten aufgefordert, die so genannte Pflege- und Tamponsteuer abzuschaffen, unterstreichen Thüringen und Bremen.

Entlastung der Familien

Bei der Überprüfung der Ermäßigungstatbestände muss es nach Ansicht der beiden Länder vor allem darum gehen, Familien stärker zu entlasten. Handlungsbedarf sehen sie insbesondere bei der Besteuerung der Verpflegung in Schulen, Kitas und vergleichbaren sozialen Einrichtungen. So würden die Speisen hier nur teilweise ermäßigt besteuert.

Schlüssiges Konzept erforderlich

Ebenfalls unstimmig finden Thüringen und Bremen die Besteuerung der Medizinprodukte. Auch hier würden vergleichbare Produkte nicht gleich behandelt: Während bei Brillen der volle Mehrwertsteuersatz zu zahlen sei, gelte bei Hörgeräten der ermäßigte Satz. Es sei ein insgesamt ausgewogenes und schlüssiges Konzept erforderlich, heißt es in dem Antrag.

Wie es weitergeht

Die Fachausschüsse des Bundesrates befassen sich in der letzten Septemberwoche mit dem Entschließungsantrag. Sobald sie ihre Beratungen abgeschlossen haben, erscheint die Vorlage zur Beschlussfassung erneut auf der Plenartagesordnung.

Stand: 20.09.2019

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Top 16Pflegepersonal

Foto: drei Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Krankenhauskleidung

© Foto: GettyImages | noipornpan

  1. Beschluss

Beschluss

Keine Mehrheit für Initiative zur Personalsituation in der Pflege

Die gemeinsame Initiative von Bremen, Thüringen, Berlin und Brandenburg zur Verbesserung der Personalsituation in der Pflege hat bei der Abstimmung des Bundesrates am 20. September 2019 keine Mehrheit erhalten.

Es sollte auch um die Qualität gehen

Mit dem Entschließungsantrag wollten die vier Länder erreichen, dass bei der Bemessung des Personalstandards auch die Qualität der Versorgung berücksichtigt und nicht nur auf Personaluntergrenzen abgestellt wird. Es dürfe bei der Personalbemessung nicht nur um Risikominderung gehen, unterstrichen die Antragsteller. Die Bundesregierung wollten sie deshalb auffordern, ein Bemessungsinstrument zu entwickeln, das sich am Bedarf orientiert und pflegewissenschaftlich fundiert ist.

Stand: 20.09.2019

Top 17Gewerbemietpreisbremse

Foto: Zu vermietendes Gewerbe

© Foto: dpa | Silas Stein

  1. Beschluss
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Beschluss

Berlin fordert Gewerbemietpreisbremse

Angesichts des sprunghaften Anstiegs von Gewerbemieten in den letzten Jahren schlägt Berlin die Einführung einer Gewerbemietpreisbremse vor. Die Initiative wurde am 20. September 2019 im Plenum vorgestellt und anschließend in die Ausschüsse überwiesen.

Verdrängung stoppen

Berlin verweist auf die exorbitanten Preissteigerungen in einer Vielzahl von Groß- und Mittelstädten. Preissteigerungen um mehr als 40 Prozent seien in dem Zeitraum von 2009 bis 2013 keine Seltenheit. Berlin verzeichne in den Hauptlagen sogar einen Anstieg von 266 Prozent für größere Ladeflächen bzw. 200 Prozent für kleinere Ladeflächen. Diese Entwicklung führe dazu, dass kleinere und mittlere Unternehmen in den Innenstädten nicht mehr Fuß fassen könnten. Gleiches gelte für soziale Einrichtungen wie Kindergärten.

Länder sollen Gebiete ausweisen

Die Bundesregierung solle deshalb prüfen, ob dem Preisanstieg mit einer Gewerbemietpreisbremse begegnet werden kann. Dabei müsse es den Bundesländern obliegen, Gebiete mit angespannten Gewerberaummärkten zu definieren, in denen die Regelung über die Mietpreisbremse dann gilt.

Ähnliches schon 2018 gefordert

Die Forderung nach konkreten Maßnahmen gegen die Verdrängung von kleinen Gewerbebetrieben aus den Innenstädten ist nicht neu: Bereits 2018 hatte der Bundesrat die Bundesregierung aufgefordert, zu überlegen, wie diesem Strukturwandel entgegen gewirkt werden kann.

Wie es weitergeht

Die Ausschüsse befassen sich in der letzten Septemberwoche mit dem Entschließungsantrag. Sobald sie ihre Beratungen abgeschlossen haben, erscheint er zur Beschlussfassung erneut auf der Plenartagesordnung

Stand: 20.09.2019

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Top 18Klimaschutz

Foto: Ordner "Klimaschutz"

© Foto: PantherMedia | Chris Schäfer

  1. Beschluss

Beschluss

Vertagt: Thüringer Initiative zum Klimaschutz

Auf Wunsch Thüringens hat der Bundesrat hat den Entschließungsantrag des Landes zur Aufnahme des Klimaschutzes als Staatsziel ins Grundgesetz am 20. September 2019 kurzfristig von der Tagesordnung abgesetzt. Er soll in der Oktobersitzung wieder auf Tagesordnung kommen.

Klimaschutzziele: Mehr Priorität erforderlich

Mit der verfassungsrechtlichen Verankerung des Klimaschutzes möchte Thüringen dem Thema mehr politische Priorität einräumen. Ansonsten könnten die Herausforderung des Klimawandels nicht bewältigt werden, heißt es in dem Antrag. Die Auswirkungen von Dürre und Hitze machten beispielhaft deutlich, wie wichtig eine zielgerechte Klimaschutz-Politik sei. Das Erreichen internationaler und nationaler Klimaschutzziele sei unabdingbar, unterstreicht Thüringen in seiner Initiative.

Noch nicht abschließend beraten

Die Ausschussberatungen zu der Initiative sind noch nicht abgeschlossen, sie war im November 2018 in sämtlichen Ausschüssen vertagt worden.

Stand: 20.09.2019

Top 20Plastikmüll

Foto: Plastikmüllberg

© Getty Images | Rosley Majid

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Bayern fordert bundesweites Verbot für Einweg-Plastiktüten

Bayern setzt sich für ein bundesweites Verbot von Plastiktüten und die Reduzierung von Einwegverpackungen ein. Am 20. September 2019 stellte das Land hierzu einen Entschließungsantrag im Plenum vor.

Bundesregierung soll Verbot regeln

Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, die europäische Richtlinie 2019/904/EU schnellstmöglich umzusetzen und dabei ein Verbot für das Inverkehrbringen von Einwegtragetaschen aus Kunststoff vorzusehen.

Müllberge und Mikroplastik

Zur Begründung verweist Bayern darauf, dass trotz freiwilliger Abgabeentgelte im Handel die Zahlen nach wie vor hoch seien: über 2 Milliarden Plastiktüten wurden 2018 in Deutschland verbraucht - pro Kopf 24 Stück. Die meisten Tüten würden nicht fachgerecht recycelt, sondern landeten in der Verbrennungsanlage oder in der Natur, wo sie langsam zu schädlichem Mikroplastik zerfallen. Inzwischen gebe es aber eine Reihe von Alternativen für Kunststofftüten, so dass der Handel umsteigen könnte.

Händler in die Pflicht nehmen

Bayern möchte zudem die Produktverantwortung für Coffee-to-go-Becher und Imbissschalen beim Außer-Haus-Verzehr ausweiten: Da diese häufig nicht fachgerecht in der Gelben Tonne, sondern einfach im nächstgelegenen Abfalleimer landen, sollten Unternehmen für die Entsorgung im öffentlichen Raum ein angemessenes Entgelt an die Kommunen zahlen.

Ausschussberatungen Ende September

Nach der "ersten Lesung" im Plenum wurde der Entschließungsantrag in die Fachausschüsse überwiesen. Diese befassen sich in der nächsten Woche damit. Sobald sie ihre Beratungen abgeschlossen haben, kommt der Vorschlag zur Abstimmung auf die Plenartagesordnung.

Stand: 20.09.2019

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Top 21Schienenverkehr

Foto: Zwei Gleisschienen

© Foto: PantherMedia | gjp1991

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Elektrifizierung des Schienenverkehrs: Schleswig-Holstein macht Druck

Schleswig-Holstein plädiert für eine zügige Umsetzung des vom Bundesverkehrsministerium angekündigten Programms "Bund für Elektrifizierung". In einem Entschließungsantrag macht das Land deutlich, dass es dabei vor allem um eine direkte Unterstützung des Regionalverkehrs gehen muss. Die Initiative wurde am 20. September 2019 im Bundesrat vorgestellt und anschließend in die Ausschüsse überwiesen.

Förderung zu 100 Prozent über den Bund

Darin unterstreicht Schleswig-Holstein, dass es ein unabhängiges Förderprogramm erwartet, welches nicht in bestehende Programme eingebunden ist. Eine finanzielle Beteiligung der Länder an dem Programm, beispielsweise über das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz, lehnt Schleswig-Holstein ab. Derartige Maßnahmen zur Emissions- und Kostenreduzierung im Schienenverkehr dürften nicht von der Finanzstärke der Bundesländer abhängig sein, betont das Land in seinem Antrag. Maßgeblich müsse vielmehr auch der niedrige Elektrifizierungsgrad bestimmter Bundesländer sein. Zudem sei der Bund kraft Grundgesetz für die Gewährleistung der Schienenwege verantwortlich und müsse deshalb auch zu 100 Prozent für das Förderprogramm aufkommen.

Zum Hintergrund

Seit April dieses Jahres setzt eine bundesstaatliche Finanzierung von Förderprogrammen über das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz voraus, dass sich die jeweiligen Länder an den Kosten beteiligen. Hintergrund ist die Grundgesetzänderung zu Finanzhilfen des Bundes, auf die sich Bund und Länder im Rahmen eines Vermittlungsverfahrens im Februar 2019 geeinigt hatten.

Als nächstes beraten die Ausschüsse

Die Ausschüsse befassen sich in der letzten Septemberwoche mit dem Entschließungsantrag. Sobald sie ihre Beratungen abgeschlossen haben, erscheint er zur Beschlussfassung erneut auf der Plenartagesordnung.

Stand: 20.09.2019

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Top 74Notfallsanitäter

Foto: Notfallsanitäter im Dienst

© Foto: dpa | Judith Haeusler

  1. Beschluss

Beschluss

Bayern und Rheinland-Pfalz: mehr Sicherheit für Notfallsanitäter

Bayern und Rheinland-Pfalz starten über den Bundesrat eine Initiative, um rechtliche Klarheit für Notfallsanitäter zu schaffen, die lebensrettende Maßnahmen durchführen. Der Gesetzesantrag wurde am 20. September 2019 im Plenum vorgestellt und anschließend in die Ausschüsse überwiesen.

Ausnahme vom Heilkundevorbehalt

Darin schlagen die beiden Länder eine Änderung des Notfallsanitätergesetzes vor, die es Notfallsanitätern erlaubt, mit invasiven Maßnahmen das Leben eines Menschen zu retten, ohne dass ein Arzt dabei ist. Wegen des so genannten Heilkundevorbehalts dürfen bislang nur Ärzte solche lebensrettenden Maßnahmen vornehmen. Leisten Notfallsanitäter entsprechende Hilfe, riskieren sie, sich wegen des Arztvorbehalts strafbar zu machen.

Rechtliche Klarheit

Aufgrund ihrer Ausbildung verfügen Notfallsanitäter jedoch über die Kompetenz, in Notlagen schnell zu helfen. Unter strafrechtlichen Gesichtspunkten sind sie hierzu auch verpflichtet. Diesen Widerspruch möchten Bayern und Rheinland-Pfalz mit ihrer Initiative nun auflösen und damit Rechtssicherheit für Notfallsanitäter schaffen.

Ausschüsse beraten demnächst

Die Ausschüsse befassen sich in der nächsten Woche mit dem Entschließungsantrag. Sobald sie ihre Beratungen abgeschlossen haben, erscheint er zur Beschlussfassung erneut auf der Plenartagesordnung.

Stand: 20.09.2019

Top 75Rauchverbot

Foto: Qualmende Zigarette und ein Kind im Auto

© Foto: GettyImages | Richard Clark

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Mehrere Länder fordern Rauchverbot im Auto

Nordrhein-Westfalen, Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Bremen fordern ein Rauchverbot im Auto, wenn Schwangere und Kinder dabei sind. Sie haben hierfür einen Gesetzesantrag in den Bundesrat eingebracht, der am 20. September 2019 im Bundesrat vorgestellt und anschließend in die Ausschüsse überwiesen wurde.

Bei Verstoß droht Bußgeld: bis zu 3000 Euro

Darin schlagen die Länder eine Änderung im Bundesnichtraucherschutzgesetz vor, die das Rauchen in geschlossenen Fahrzeugen in solchen Fällen ausdrücklich untersagt. Im Falle eines Verstoßes soll ein Bußgeld von 500 bis 3000 Euro drohen.

Rund eine Millionen Kinder betroffen

Zur Begründung ihrer Initiative verweisen die Länder auf die gesundheitsgefährdende Wirkung des Passivrauchens. Weltweit würden jährlich 166.000 Kinder an den Folgen des Passivrauchens sterben, heißt es in dem Antrag. Gerade in Fahrzeugkabinen seien Minderjährige und ungeborene Kinder den Gefahren einer gesundheitlichen Schädigung besonders ausgesetzt: Nirgends sei die Passivrauchkonzentration so hoch wie als Mitfahrer. Nach Schätzung des Deutschen Krebsforschungszentrums sei derzeit rund eine Million Minderjähriger in Deutschland Tabakrauch im Auto ausgesetzt.

Ausschüsse beraten demnächst

Die Ausschüsse beraten in der kommenden Woche über den Gesetzesantrag. Sobald sie ihre Empfehlungen für das Plenum erarbeitet haben, kommt der Antrag zur Beschlussfassung wieder auf die Plenartagesordnung.

Stand: 20.09.2019

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Top 76Mieterschutz

Foto: Mietwohnungen mit begruenten Balkonen

© Foto: PantherMedia | Matej Kasteli

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Hamburg und Brandenburg fordern Reform des Mietrechts

Die 2015 eingeführte Mietpreisbremse reicht aus Sicht von Hamburg und Brandenburg nicht aus, um den starken Anstieg der Mieten in Ballungszentren aufzuhalten und überhöhte Mietpreise zu bekämpfen. Die Länder schlagen daher ein Maßnahmenpaket zur Reform des geltenden Mietrechts vor. Es wurde am 20. September 2019 in die Fachausschüsse überwiesen.

Rückzahlungsansprüche ausweiten

Vermieterinnen und Vermieter, die überhöhte Mieten verlangen, sollen diese künftig nicht erst ab einer entsprechenden Rüge zurückzahlen müssen, sondern rückwirkend von Beginn des Vertragsverhältnisses an. Hamburg und Brandenburg möchten damit ökonomische Fehlanreize für Personen beseitigen, die sich nicht an die Mietpreisbremse halten.

Schärfere Kappungsgrenze

Die sogenannte Kappungsgrenze für Mieterhöhungen in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten soll von derzeit 15 auf 10 Prozent sinken.

Kündigungsschutz ausweiten

Ausweiten möchte die Länder dagegen die Schonfristregelung bei Kündigung wegen einmaligen Zahlungsverzugs: Sofern der Mietrückstand rechtzeitig ausgeglichen wird, soll die Kündigung unwirksam sein - egal, ob es sich um eine außerordentliche oder ordentliche Kündigung handelt.

Umsetzung der Mietpreisbremse bis 2025

Rechtsverordnungen, die die Länder zur Umsetzung der Mietpreisbremse erlassen, sollen nicht schon Ende 2020 auslaufen, sondern bis 2025 verlängerbar sein.

Ausschüsse beraten Ende September

Nach der Vorstellung in der Plenarsitzung wurde der Gesetzesantrag in die Ausschüsse überwiesen. Diese beraten in der letzten Septemberwoche. Sobald sie ihre Empfehlungen für das Plenum erarbeitet haben, kommt der Antrag zur Abstimmung wieder auf die Plenartagesordnung.

Stand: 20.09.2019

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Top 78Schwarzfahren

Foto: Fahrkartenkontrollgerät

© Foto: dpa | Uli Deck

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Thüringen und Berlin möchten Schwarzfahren entkriminalisieren

Thüringen und Berlin möchten das Schwarzfahren entkriminalisieren und haben deshalb einen Gesetzesantrag in den Bundesrat eingebracht, der das Ohne-Ticket-Fahren zur Ordnungswidrigkeit herabstuft. Die Initiative wurde am 20. September 2019 im Plenum vorgestellt und anschließend in die Ausschüsse überwiesen.

Strafverfolgung verschärft soziale Ungleichheiten

Gegen die strafrechtliche Verfolgung des Fahrens ohne Fahrschein sprechen aus Sicht der beiden Länder mehrere Gründe. So verschärfe die Strafverfolgung soziale Probleme und Ungleichheiten, da sie sich in vielen Fällen gegen sozial und gesellschaftlich benachteiligte Personen richte: Diese könnten sich einen Fahrschein einfach oft nicht leisten. Dieses soziale Ungleichgewicht setze sich häufig bei der Strafvollstreckung fort: nämlich dann, wenn Schwarzfahrer die Geldstrafen nicht bezahlen können und deshalb eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen müssen.

Aufwand in keinem Verhältnis zum Nutzen

Außerdem verweisen Thüringen und Berlin auf die erheblichen Ressourcen, die die Strafverfolgung des Schwarzfahrens bindet. So weise die Polizeiliche Kriminalstatistik allein für das Jahr 2018 rund 210.000 Fälle der „Beförderungserschleichung“ aus. Die damit verbundenen Kosten und personellen Ressourcen stünden in keinem Verhältnis zum gesellschaftlichen Nutzen.

Nicht im Einklang mit strafrechtlichen Prinzipien

Darüber hinaus ließe sich die strafrechtliche Sanktionierung des Schwarzfahrens nicht mit dem „ultima ratio“-Prinzip vereinen, wonach das Strafrecht als schärfstes Mittel erst zuletzt zur Anwendung kommen darf. Ein niedrigschwelligeres Steuerungsinstrument sehen die Länder beispielsweise in Zugangskontrollen - auf die die Verkehrsbetriebe jedoch bisher weitgehend verzichteten.

Wie Verkehrsverstöße zu behandeln

Fahren ohne Fahrschein sei ein Massendelikt mit einem im Einzelfall sehr geringen Schaden. Da der Staat auch Verkehrsverstöße weitegehend nur über Ordnungswidrigkeiten ahndet, dürfe beim Fahren ohne Fahrschein nichts anderes gelten, betonen Thüringen und Berlin.

Ausschussberatungen in der nächsten Woche

Die Ausschüsse beraten in der kommenden Woche über den Gesetzesantrag. Sobald sie ihre Empfehlungen für das Plenum erarbeitet haben, kommt der Antrag zur Abstimmung auf die Plenartagesordnung.

Stand: 20.09.2019

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Top 80cErneuerbare Energien

Foto: Erzeugung von Erneuerbaren Energien durch Solarzellen und Windräder

© Foto: GettyImages | LIULIMING

  1. Beschluss

Beschluss

Schleswig-Holstein fordert neue Impulse für die Erneuerbaren Energien

Schleswig-Holstein fordert umgehend Maßnahmen, um die Erneuerbaren Energien weiter auszubauen. Ansonsten könnten die klimapolitischen Ziele nicht erreicht werden, heißt es in einem Entschließungsantrag, den das Land am 20. September 2019 im Bundesrat vorgestellt hat.

Schnellere Genehmigungsverfahren und Abschaffung der Deckelung

Konkreten Handlungsbedarf sieht Schleswig-Holstein bei den Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen: Sie müssten schneller und einfacher werden. Außerdem verlangt es, die Netzausbaugebiete abzuschaffen, da sie den Ausbau der Windenergie behinderten. Entscheidend sei weiter, dass die Deckelung des Ausbaus der Erneuerbaren im Photovoltaikbereich beendet werde. Diese Forderung erheben auch Rheinland-Pfalz und Bayern, die hierzu jeweils eigene Initiativen in den Bundesrat eingebracht haben (BR-Drs. 426/19 und BR-Drs. 432/19).

Verunsicherung der Branche beenden

Schleswig-Holstein verweist in seiner Initiative auf die derzeit bestehende Verunsicherung in der Branche: So würden sowohl in der Industrie als auch im ländlichen Bereich Arbeitsplätze abgebaut. Es sei deshalb unbedingt erforderlich, verlässliche Rahmenbedingungen zu schaffen, um den Einbruch bei den Erneuerbaren Energien zu beenden.

Wie es weitergeht

Nach der Vorstellung im Plenum wurde die Initiative in die Ausschüsse überwiesen. Diese befassen sich in der kommenden Woche damit - ebenso mit den anderen beiden Landesinitiativen zu dem Thema. Sobald sie ihre Empfehlungen für das Plenum erarbeitet haben, kommt der Entschließungsantrag zur Beschlussfassung wieder auf die Plenartagesordnung.

Stand: 20.09.2019

Top 82Tierschutz

Foto: Hund hinter Gittern

© Foto: GettyImages | Sergio Alejandro Mendoza Hochmann

  1. Beschluss

Beschluss

Für mehr Tierschutz beim Online-Handel

Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein möchten den Tierschutz beim Online-Handel mit Wirbeltieren verbessern und fordern deshalb klare gesetzliche Regeln. Dabei nehmen sie vor allem private Anbieter in den Blick. Anders als gewerbliche Anbieter müssen sie über keine Anbieterkennzeichnung verfügen, weshalb auf sie keine Rückschlüsse möglich sind.

Verpflichtende Anbieterkennzeichnung für Private

Die beiden Länder möchten deshalb erreichen, dass Betreiberinnen und Betreiber von Onlineportalen auch von nicht-gewerblichen Anbietern eine Anbieterkennzeichnung einfordern müssen. Außerdem sollen sie verpflichtet werden, Anbieter auf ihre Tierschutzpflichten hinzuweisen. Für Anbieter in Printmedien soll die verpflichtende Anbieterkennzeichnung ebenfalls eingeführt werden.

Einheitliche Zertifizierung der Portale

Zudem halten Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein eine bundeseinheitliche Zertifizierung von Onlineportalen für erforderlich, mit deren Hilfe der Handel unter tierschutzrechtlichen Gesichtspunkten kontrolliert werden kann.

Zentrale Stelle zur Überwachung

Darüber hinaus soll es eine zentrale Stelle geben, die den Internethandel systematisch nach illegalen Händlern untersucht. Einbezogen werden sollen dabei auch Angebote, die Anbieter über Server in anderen EU-Staaten oder Drittländern in den deutschen Markt streuen.

Wirksame Sanktionsmöglichkeiten

Weiter fordert die Entschließung wirksame Sanktionsmöglichkeiten bei Verstößen von Onlineportalen, Printmedien und Anbietern. Zur Begründung erklären die Länder, dass tierschutzrelevante Missstände im Online-Handel ein beträchtliches Ausmaß haben, aber nur zufällig bekannt werden.

Wie es weitergeht

Der Entschließungsantrag wurde am 20. September 2019 im Bundesrat vorgestellt und anschließend in den Agrar- und Verbraucherschutzausschuss überwiesen. Er berät in der kommenden Woche darüber. Sobald er seine Empfehlungen für das Plenum erarbeitet hat, kommt der Antrag zur Abstimmung wieder auf die Plenartagesordnung.

Stand: 20.09.2019

Top 83Lebensmittelverschwendung

Foto: Lebensmittel in einer Mülltonne

© Foto: GettyImage | VICTOR DE SCHWANBERG/SCIENCE PHOTO LIBRARY

  1. Beschluss
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Beschluss

Spenden statt wegwerfen

Hamburg, Bremen und Thüringen setzen sich mit einer Bundesratsinitiative dafür ein, die Verschwendung von Lebensmitteln zu bekämpfen. Sie wollen den Handel stärker in die Pflicht nehmen - zum Beispiel durch eine gesetzliche Verpflichtung, übrig gebliebene Lebensmittel an gemeinnützige Organisationen zu spenden.

Die drei Länder wollen die Bundesregierung auffordern, dem Bundesrat zeitnah eine entsprechende Gesetzesänderung vorzulegen.

Freiwilliges System reicht nicht aus

Das derzeit auf Freiwilligkeit basierende Spendensystem reiche nicht aus, um bis 2030 die Lebensmittelverluste zu halbieren - so wie es der Koalitionsvertrag und die Agenda der Vereinten Nationen eigentlich vorsehen. Über 18 Millionen Tonnen Nahrungsmittel würden jährlich in Deutschland weggeworfen - davon wären bereits jetzt 10 Millionen Tonnen vermeidbar, heißt es in der Begründung zum Entschließungsantrag, der am 20. September 2019 im Plenum vorgestellt wurde.

Fertigprodukte leicht zu spenden

Gerade im Handel sei der Anteil an vermeidbaren Verlusten besonders hoch, obwohl konsumfertige Lebensmittelprodukte mit vertretbarem Aufwand gespendet werden könnten. Insbesondere Betriebe ab einer bestimmten Größe sollten daher nach Ansicht der drei Länder ihren Beitrag zum Reduzierungsziel leisten.

Europäische Länder als Vorbild

Erfahrungen aus Frankreich, Italien, Tschechien mit gesetzlichen Verpflichtungen zeigten, dass deutlich mehr Lebensmittel an Hilfsorganisationen gespendet würden.

Vorstellung und Ausschussüberweisung

Nach der „ersten Lesung“ im Plenum wurde der Entschließungsantrag in die Ausschüsse überwiesen. Diese befassen sich in der nächsten Woche damit. Sobald sie ihre Beratungen abgeschlossen haben, kommt die Vorlage zur Abstimmung wieder auf die Plenartagesordnung.

Stand: 20.09.2019

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Top 84Gebäudesanierung

Foto: Sanierung eines Gebäudes

© Foto: dpa | Armin Weigel

  1. Beschluss
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Beschluss

Energetische Gebäudesanierung: Bayern fordert Konzept

Bayern macht Druck bei der energetischen Gebäudesanierung. Mit einem Entschließungsantrag möchte es die Bundesregierung auffordern, gemeinsam mit den Ländern ein Konzept für die steuerliche Förderung der energetischen Modernisierung zu erarbeiten.

Zur Unterstützung der Eigenheimbesitzer

Dabei soll es insbesondere um die Unterstützung von Eigenheimbesitzern gehen. Sie können die Kosten für energetische Modernisierungen bislang nicht geltend machen. Außerdem möchte Bayern, dass die steuerlichen Rahmenbedingungen solcher Modernisierungsmaßnahmen verbessert werden, die im Zuge des Gebäudeerwerbs oder im Rahmen von Generalsanierungen erfolgen.

Gebäudesanierungen sollen freiwillig bleiben

Der Grundsatz der Freiwilligkeit energetischer Gebäudesanierungen muss aber zwingend erhalten bleiben, unterstreicht Bayern in dem Antrag. Ob Maßnahmen gefördert werden, sollte deshalb vor allem davon abhängig sein, ob sie auch wirtschaftlich sind.

Klimaschutzgesetz allein reicht nicht

Zur Begründung dieser vorgeschlagenen Maßnahmen verweist Bayern auf das erhebliche Energieeinsparpotenzial im Gebäudesektor. So seien Gebäude in Deutschland für rund ein Drittel der Treibhausgasemissionen verantwortlich. Die aktuelle Sanierungsrate reiche jedoch bei weitem nicht aus, um rechtzeitig die notwendigen CO2-Minderungen umzusetzen. Das geplante Klimaschutzgesetz lege zwar verbindliche Leitlinien beim Klimaschutz fest, CO2 würde damit aber auch noch nicht eingespart.

Zum Verfahren

Der Entschließungsantrag wurde am 20. September 2019 im Plenum vorgestellt. In der kommenden Woche beraten die Ausschüsse darüber. Sobald sie ihre Empfehlungen für das Plenum erarbeitet haben, kommt der Antrag zur Beschlussfassung erneut auf die Plenartagesordnung.

Stand: 20.09.2019

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Top 85Upskirting

Foto: Handy fotografiert unterm Rock

© Foto: PantherMedie | petertt

  1. Beschluss

Beschluss

Upskirting soll strafbar sein

Rheinland-Pfalz und Bremen möchten das so genannte Upskirting unter Strafe stellen lassen: dabei wird vor allem Mädchen und Frauen mit unauffälligen Smartphonekameras heimlich unter den Rock oder das Kleid fotografiert bzw. gefilmt - zum Beispiel auf Rolltreppen, Gehwegen oder Treppenhäusern. Am 20. September 2019 wurde der Entschließungsantrag im Bundesrat vorgestellt und in die Fachausschüsse überwiesen.

Bundesregierung soll tätig werden

Die beiden Länder möchten die Bundesregierung bitten, gesetzlich sicherzustellen, dass unbefugte Aufnahmen der üblicherweise von Kleidung bedeckten Intim- und Sexualbereiche einer Person in der Öffentlichkeit vollumfänglich strafbar sind.

Strafbarkeitslücke

Bislang sind weder unbefugte Aufnahmen noch deren Verbreitung strafbar, wenn sich die Betroffenen im öffentlichen Raum bewegen. Sie stellen aber einen erheblichen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht dar, heißt es in dem Entschließungsantrag.

Zwei parallele Initiativen

Auch Bayern, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Saarland fordern in einem eigenen Vorschlag die Strafbarkeit von Upskirting (Drs. 443/19 [PDF, 749KB]). Ihr Gesetzantrag wurde ebenfalls am 20. September 2019 im Plenum vorgestellt.

Vorstellung und Ausschussüberweisung

Mit beiden Anträgen werden sich die Fachausschüsse Ende September. Sobald sie ihre Beratungen beendet haben, kommen die Vorlagen zur Abstimmung wieder auf die Plenartagesordnung.

Stand: 20.09.2019

Top 86CO2-Emissionen

Foto: Auspuff

© Foto: dpa | Ina Fassbender

  1. Beschluss
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Beschluss

NRW möchte europäisches Emissionshandelssystem ausweiten

Nordrhein-Westfalen plädiert dafür, den Straßenverkehrs- und Gebäudesektor langfristig in das europäische Emissionshandelssystem (EU-ETS) aufzunehmen. Das Land hat hierzu am 20. September 2019 einen Entschließungsantrag im Bundesrat vorgestellt.

Klimaziele erreichen

Mit einer solchen Ausweitung des mengengesteuerten Handelssystems für CO2-Emissionen könnte Deutschland nach Ansicht von Nordrhein-Westfalen seine internationalen Klimaziele erreichen. Bislang sind die Sektoren Gebäude und Verkehr vom EU-ETS ausgenommen und Deutschland drohe, die in Paris beschlossenen Ziele zu verfehlen.

Nationales System als Übergangslösung

Als kurzfristige Übergangslösung fordert das Land ein nationales Emissionshandelssystem, das sich an dem europäischen orientiert. Die Bundesregierung solle jedoch schon jetzt die erforderlichen Schritte unternehmen, um ein umfassendes Emissionssystem auf europäischer Ebene voranzutreiben.

Weitere flankierende Maßnahmen

Zugleich unterstreicht Nordrhein-Westfalen die Notwendigkeit flankierender Maßnahmen. So müssten Anreize geschaffen werden, um CO2-sparende Technologien und klimafreundliche Mobilitätsangebote auszubauen. Um die Nutzung von regenerativem Strom zu fördern, sei es außerdem sachgerecht, die EEU-Umlage und Stromsteuer zu senken.

CO2-Bepreisung nur aufkommensneutral

Darüber hinaus unterstreicht Nordrhein-Westfalen in dem Antrag, dass eine CO2-Bepreisung aufkommensneutral erfolgen sollte, um ihre soziale Akzeptanz zu sichern. Erhobene Mittel müssten deshalb vollständig für geeignete Kompensationsmaßnahmen verwendet werden, um betroffene Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen zu entlasten.

Wie es weitergeht

Die Ausschüsse beraten in der kommenden Woche über den Entschließungsantrag. Sobald sie ihre Empfehlungen hierzu erarbeitet haben, erscheint die Initiative zur Abstimmung erneut auf der Plenartagesordnung.

Stand: 20.09.2019

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Gesetzentwürfe der Bundesregierung

Top 25aGrundgesetzänderung

Foto: Schriftzug Grundsteuer

© Foto: PantherMedia | Chris Schäfer

  1. Beschluss
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Beschluss

Bundesrat: keine Einwände gegen Grundgesetzänderung zur Grundsteuerreform

Der Bundesrat hat sich am 20. September 2019 erstmals mit der von der Bundesregierung vorgeschlagenen Grundgesetzänderung zur Reform der Grundsteuer befasst: er hat keine Einwände.

Grundsteuer künftig Befugnis des Bundes

Mit der geplanten Verfassungsänderung soll die Grundsteuer eindeutig der Befugnis des Bundes zugeordnet werden. Hierzu bekommt der Bund in Artikel 105 Grundgesetz uneingeschränkt die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz.

Öffnungsklausel für die Länder

Zugleich sollen die Länder die Möglichkeit erhalten, die Grundsteuer abweichend von dem geplanten wertabhängigen Modell (vgl. (TOP 25 b) zu berechnen: Ihnen gibt Artikel 72 Absatz 3 künftig eine umfassende abweichende Regelungskompetenz.

Wie es weitergeht

Als nächstes wird die Grundgesetzänderung in 2. und 3. Lesung im Bundestag beraten: Die erste Lesung hat dort bereits am 27. Juni 2019 stattgefunden. Wenn der Bundestag die Verfassungsänderung verabschiedet hat, entscheidet der Bundesrat über seine endgültige Zustimmung. Für die abschließenden Entscheidungen in Bundestag und Bundesrat ist jeweils eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich.

Stand: 20.09.2019

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Top 25bGrundsteuerreform

Foto: Holzhaus steht auf Geldscheinen

© dpa | Patrick Pleul

  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat sieht noch Verbesserungsbedarf an Details der Grundsteuerreform

Der Bundesrat begrüßt den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Grundsteuerreform. Hierdurch sei sichergestellt, dass die Städte und Gemeinden bei der Grundsteuer keine Einnahmeausfälle erlitten, erklärt er in seiner am 20. September beschlossenen Stellungnahme.

Stichtag verschieben

Bei einzelnen Regelungen sieht der Bundesrat teilweise noch Verbesserungsbedarf. So spricht er sich dafür aus, den Hauptfeststellungszeitpunkt für die Bodenrichtwerte um ein Jahr auf den 1. Januar 2021 vorzuziehen. Ein späterer Stichtag beeinträchtige die Umsetzung der Neuregelungen durch die Finanzverwaltungen der Länder. Außerdem plädiert er dafür, dass die Grundsteuerwerte in einem 8-Jahres-Turnus festgestellt werden. Der Gesetzentwurf bestimmt einen siebenjährigen Turnus.

Für eine höhere Wertfortschreibungsgrenze

Weiter fordern die Länder deutlich höhere Wertfortschreibungsgrenzen für die gesetzliche Übergangsphase der neuen Grundsteuer, um zu verhindern, dass eine Vielzahl von Steuermessbescheiden und Grundsteuerbescheiden angepasst werden muss.

Für ein einfacheres Bewertungssystem

An verschiedenen Stellen machen sie zudem Vereinfachungen geltend. So bei der Bewertung unbebauter Grundstücke: Hier sollte ihrer Ansicht nach ausdrücklich der Zonenwert maßgeblich sein. Bei der Bewertung von Ein- und Zweifamilienhäusern fordern sie, auf die Berücksichtigung des Umrechnungskoeffizienten zu verzichten. Auch die Ermittlung des kapitalisierten Reinertrags von Grundstücken möchten sie vereinfachen, indem bei der Bestimmung des Gebäudealters Veränderungen der wirtschaftlichen Gesamtnutzungsdauer unberücksichtigt bleiben.

Finanzielle Unterstützung des Bundes

Damit die Reform zeitgerecht umgesetzt werden kann, hält der Bundesrat eine finanzielle Unterstützung der Länder durch den Bund für erforderlich. Dies sollte auch für solche Länder gelten, die von der Öffnungsklausel Gebrauch machen und sich für ein wertunabhängiges Berechnungsmodell entscheiden.

Die Grundzüge der Reform

Vorrangiges Ziel der von der Bundesregierung vorgeschlagenen Änderungen ist die Reform der Grundstücksbewertung, da die derzeit geltende Einheitsbewertung vom Bundesverfassungsgericht 2018 für verfassungswidrig erklärt wurde. Die konkrete Ausgestaltung der Reform war politisch lange umstritten. Dabei ging es vor allem um die Frage, ob die neuen Grundstückswerte nach einem wertabhängigen oder wertunabhängigen Modell ermittelt werden sollen. Der Entwurf zur Änderung des Grundsteuer- und Bewertungsrecht lässt nun beides zu. Dabei schreibt er grundsätzlich ein wertabhängiges Berechnungsmodell vor. Hierbei soll nicht allein auf den Bodenwert zurückgegriffen, sondern auch Erträge wie Mieteinahmen berücksichtigt werden.

Öffnungsklausel ermöglicht wertunabhängiges Modell

Die Öffnungsklausel soll es Bundesländern ermöglichen, die Grundsteuer nach anderen - auch wertunabhängigen Modellen - zu berechnen. Entstehen hierdurch Steuermindereinnahmen dürfen sie allerdings nicht im Länderfinanzausgleich geltend gemacht werden.

Grundsätzliche Struktur bleibt erhalten

Die grundsätzliche Struktur der Grundsteuer bleibt mit dem Gesetzentwurf erhalten. Sie wird weiter in einem dreistufigen Verfahren berechnet: Bewertung der Grundstücke, Multiplikation der Grundstückswerte mit einer Steuermesszahl und einem Hebesatz der Kommune.

Es besteht Zeitdruck

Bei dem Reformvorhaben besteht Zeitdruck: Es muss bis Ende des Jahres beschlossen sein. Dann hätte der Bund fünf Jahre Zeit, um die notwendigen Daten zu erheben. Ebenso lange dürfen auch die bestehenden Regelungen noch gelten. Ab 2025 soll die Grundsteuer dann erstmals nach den neuen Grundstückswerten erhoben werden.

Wie es weitergeht

Die Stellungnahme des Bundesrates wird nun an die Bundesregierung weitergeleitet. Sobald sie sich dazu geäußert hat, leitet sie sie einschließlich ihrer Gegenäußerung an den Bundestag weiter. Dieser hat bereits am 27. Juni 2019 in erster Lesung mit seinen Beratungen begonnen.

Stand: 20.09.2019

Top 33Jahressteuergesetz

Foto: Ordner mit Aufschrift Steuerrecht

© Foto: PantherMedia | Boris Zerwann

  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat für weitere Vereinfachungen im Steuerrecht

Der Bundesrat sieht umfangreichen Verbesserungsbedarf an den Regierungsplänen zur Förderung der Elektromobilität und weiteren Änderungen im Steuerrecht. In seiner Stellungnahme zum so genannten Jahressteuergesetz formuliert über 90 Änderungswünsche.

Weniger Bürokratie

Viele Vorschläge aus den Ländern dienen der Verwaltungsvereinfachung bei der Anwendung steuerlicher Vorschriften. Sie sollen zu einer spürbaren Entbürokratisierung beitragen.

Mehr Förderung fürs Ehrenamt

Gleichzeitig möchte der Bundesrat mit seinen Anregungen das ehrenamtliche Engagement durch steuerliche Vergünstigungen stärker fördern. Weitere Änderungswünsche zur Erbschafts- und Schenkungssteuer sollen Ungleichbehandlungen korrigieren und die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs bei der Steuergesetzgebung berücksichtigen.

Was die Bundesregierung plant

Die Bundesregierung hatte dem Bundesrat einen Gesetzentwurf mit zahlreichen Änderungen im Steuerrecht vorgelegt. Einen der Schwerpunkte bilden Maßnahmen zur Förderung der Elektromobilität, zur verstärkten Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel sowie des Fahrradverkehrs. Die Bundesregierung verspricht sich davon einen wesentlichen Beitrag zur Erhöhung der Umweltverträglichkeit des Personen- und Güterverkehrs sowie zur Reduzierung der CO2-Emissionen.

Der Entwurf enthält zudem Änderungen in den verschiedensten Bereichen des Steuerrechts, die der Anpassung an EU-Recht und die Digitalisierung sowie der Verfahrensvereinfachung dienen.

Förderung von Jobtickets

Neben einer Sonderabschreibung für rein elektrische Lieferfahrzeuge sieht der Entwurf vor, die Dienstwagenbesteuerung für Elektro- oder Hybridfahrzeuge weiterhin nur mit 0,5 Prozent des Listenpreises zu bewerten. Das kostenfreie Aufladen eines Elektromobils beim Arbeitgeber soll bis 2030 steuerfrei bleiben, ebenso die private Nutzung von betrieblichen Fahrrädern. Für Pendler relevant: das Jobticket wird künftig pauschal mit 25 Prozent besteuert und nicht mehr auf die Entfernungspauschale angerechnet.

E-Books künftig günstiger

Für E-Books und E-Paper soll ein ermäßigter Umsatzsteuersatz gelten. Die steuerfreien Verpflegungspauschalen bei Dienstreisen und Weiterbildungen steigen, ebenso der Pauschbetrag für Berufskraftfahrer.

Außerdem plant die Bundesregierung Verfahrensvereinfachungen im Einkommensteuerrecht und Maßnahmen zur Bekämpfung von so genannten Steuergestaltungen, also z.B. Share Deals.

Bundestag entscheidet

Die Stellungnahme des Bundesrates geht nun an die Bundesregierung, die dazu in den nächsten Wochen ihre Gegenäußerung verfasst. Anschließend entscheidet der Bundestag, welche der zahlreichen Änderungsvorschläge der Länder er übernimmt. Spätestens drei Wochen, nachdem der Bundestag das Gesetz verabschiedet und dem Bundesrat noch einmal zur abschließenden Beratung zugeleitet hat, stimmt dieser über das Gesetz ab. Es bedarf seiner Zustimmung.

Stand: 20.09.2019

Top 35Masernimpfung

Foto: Spritze gegen Masern

© Foto: PantherMedia | Astrid Gast

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Masernschutzgesetz: Länder fordern Änderungen

Der Bundesrat bewertet den Vorstoß der Bundesregierung für ein Masernschutzgesetz grundsätzlich positiv. Es sei gut, dass mit der geplanten Impflicht der Infektionsschutz in Gemeinschaftseinrichtungen verbessert werde, heißt es in seiner am 20. September 2019 beschlossenen Stellungnahme.

Verantwortung richtig regeln

Einzelne Regelungen lehnt der Bundesrat aber ab. So muss seiner Ansicht nach die Verantwortung für die Nachweiskontrolle über den Impfschutz in Gemeinschaftseinrichtungen richtigerweise beim Einrichtungsträger und nicht bei der Einrichtungsleitung liegen.

Kindertagespflege nicht überfordern

Bedenken haben die Länder dagegen, dass die Kindertagespflege mit dem geplanten Gesetz zur Gemeinschaftseinrichtung erklärt wird. Zwar sei es sinnvoll, die Kindertagespflege in den Geltungsbereich des Masernschutzgesetzes aufzunehmen. Sie als Gemeinschaftseinrichtung zu definieren hätte allerdings zur Folge, dass sie künftig die gleichen hygienischen Anforderungen wie Gemeinschaftseinrichtungen erfüllen müsste. Dies sei für die Kindertagespflege nicht machbar. Der Bundesrat fürchtet deshalb, dass es zu Schließungen von Kindertagespflegestellen kommen kann.

Zugang zu Bildung gefährdet

Ebenfalls problematisch findet er, dass Personen, die keinen Impfnachweis erbringen können, die Aufnahme in eine Gemeinschaftseinrichtung verwehrt werden soll. Hierdurch würden der Zugang zu Bildungseinrichtungen und die damit einhergehende Förderung von Chancengleichheit konterkariert. Er bittet deshalb darum, diese Regelung im weiteren Gesetzgebungsverfahren noch einmal zu überdenken.

Bußgeldvorschriften streichen

Gestrichen werden sollte nach Ansicht des Bundesrates die Bußgeldvorschriften, die die Einrichtungsleitung sanktionieren, wenn sie eine nicht geimpfte Person aufnimmt bzw. das Gesundheitsamt nicht rechtzeitig über einen fehlenden Impfschutz informiert.

Masernschutz in Gemeinschaftseinrichtungen

Korrekturbedarf sehen die Länder auch an dem vorgesehenen Acht-Wochen-Zeitraum, innerhalb dessen Asylbewerber in Gemeinschaftseinrichtungen den Impfnachweis liefern müssen: Stattdessen sollte der Nachweis spätestens nach vier Wochen erbracht werden. Gerade in solchen Einrichtungen sei der Masernschutz besonders wichtig, da es in der Vergangenheit bereits zu Masernausbrüchen gekommen sei. Zugleich fordern die Länder, dass die Kosten der Schutzimpfungen für Asylbewerber vom Bund getragen werden, da es um den Gesundheitsschutz der Allgemeinheit geht.

Mehraufwand der Gesundheitsämter berücksichtigen

Darüber hinaus kritisiert der Bundesrat, dass der Gesetzentwurf den entstehenden Mehraufwand der Gesundheitsämter nicht ausreichend berücksichtigt. Mit dem bestehenden Personal sei der Aufgabenzuwachs nicht zu bewältigen. Auch hier plädiert er dafür, dass der Bund die Mehrkosten vollständig trägt.

Was die Bundesregierung im Masernschutzgesetz plant

Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung müssen Menschen in Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen, Kitas oder auch Asylbewerberheimen künftig gegen Masern geimpft sein. Auch Beschäftigte solcher Einrichtungen oder im medizinischen Bereich müssen nachweisen, dass sie geimpft oder aber gegen die Krankheit immun sind. Die Impfung soll es bei jedem Arzt geben, mit Ausnahme des Zahnarztes.

Es drohen Bußgelder

Eltern, die ihre in Gemeinschaftseinrichtungen betreuten Kinder nicht impfen lassen, droht nach dem Gesetzentwurf ein Bußgeld von bis zu 2.500 Euro. Das Bußgeld kann auch gegen Kindertagesstätten verhängt werden, die nicht geimpfte Kinder zulassen. Nicht geimpftes Personal in Gemeinschaftseinrichtungen oder Bewohner solcher Einrichtungen müssen nach den Neuregelungen ebenfalls mit Bußgeldern rechnen.

Wie es weitergeht

Die Stellungnahme des Bundesrates wird nun zunächst an die Bundesregierung weitergeleitet. Sobald sie sich dazu geäußert hat, leitet sie den Gesetzentwurf einschließlich der Stellungnahme des Bundesrates und ihrer Gegenäußerung an den Bundestag zur weiteren Beratung und Entscheidung.

Stand: 20.09.2019

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Top 37Digitale Versorgung

Foto: Stetoskop neben einem Laptop

© Foto: dpa | Patrick Pleul

  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat übt Kritik am geplanten Digitale-Versorgung-Gesetz

Der Bundesrat unterstützt zwar die Bundesregierung in ihrer Absicht, das Gesundheitswesen weiter zu digitalisieren. An ihrem Entwurf für das Digitale-Versorgungs-Gesetz sieht er im Einzelnen aber noch Korrekturbedarf.

Unabhängige Entscheidung über Erstattungsfähigkeit

Deutliche Kritik übt er in seiner Stellungnahme vom 20. September 2019 daran, dass das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte darüber entscheiden soll, welche digitalen Gesundheitsanwendungen erstattungsfähig sind. Stattdessen sollte diese Verantwortung einer unabhängigen Institution übertragen werden.

Digitale Apps durch die Krankenkasse: Ein Systembruch

Problematisch findet er auch, dass für den Anspruch auf Versorgung mit einer Gesundheits-App die Genehmigung der Krankenkasse ausreichend und keine Verordnung des Arztes erforderlich sein soll. Dies sei ein Systembruch zu der Regelung, wonach die Versorgung der Versicherten nur nach vorheriger Verordnung erfolgt. Umso wichtiger sei es, sicherzustellen, dass es nicht zur Genehmigung von digitalen Anwendungen kommt, die kontraindiziert sind. Wie das geschehen soll, ist nach Ansicht des Bundesrates allerdings unklar.

Dessen ungeachtet empfiehlt er, dass auch Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten digitale Gesundheitsanwendungen verschreiben können sollen.

Gegen die verschärfte Honorarkürzung

Die verschärfte Kürzung der Vergütung für Ärzte, die ab dem 1. März 2020 nicht an die Telematikinfrastruktur angeschlossen sind, lehnen die Länder ab. Die zahlreichen Probleme mit dem Anschluss der Praxen lägen häufig nicht in der Verantwortung der Ärzte. Betroffen seien vor allem diejenigen, die in Regionen ohne abgeschlossenen Breitbandausbau arbeiteten. Es müsse deshalb darum gehen, zunächst die Voraussetzungen für den Anschluss zu schaffen und nicht über Sanktionsmechanismen nachzudenken.

Und gegen die Sanktionierung der Krankenhäuser

Auch die vorgesehenen Sanktionen gegen Krankenhäuser, die sich der Telematikinfrastruktur nicht in der vorgesehenen Frist anschließen, lehnt der Bundesrat ab, wenn die Verzögerungen nicht in der Verantwortung der Krankenhäuser liegen.

Sensible Gesundheitsdaten sind gefährdet

Darüber hinaus sehen die Länder den Schutz der besonders sensiblen Gesundheitsdaten durch den Gesetzentwurf gefährdet. Insbesondere die Regelungen zur Förderung der Entwicklung digitaler Innovationen und von Versorgungsinnovationen durch die Krankenkassen müssten noch einmal überprüft werden. Die personenbezogene Zusammenführung und Auswertung der Daten ermögliche den Krankenkassen, in großem Umfang individuelle Gesundheitsprofile ihrer Versicherten zu erstellen. Dies berge erhebliche Risiken für die Persönlichkeitsrechte der Versicherten und die Gefahr, einzelne oder bestimmte Personengruppen zu diskriminieren, gibt der Bundesrat zu bedenken. Angesichts der Nutzungsweite der Daten bezweifelt er die Verhältnismäßigkeit dieser Regelungen. Ähnlich argumentiert er bei der geplanten Weiterentwicklung der Datenaufbereitungsstelle zu einem Forschungsdatenzentrum.

Ein ganzes Maßnahmenpaket

Mit dem Entwurf für das Digitale-Versorgung-Gesetz hat die Bundesregierung dem Bundesrat ein ganzes Maßnahmenpaket zur Digitalisierung des Gesundheitswesens vorgelegt. Verbessern sollen sich damit vor allem der Zugang zu digitalen Innovationen in der Regelversorgung und die Telematik-Infrastruktur.

Anschlusspflicht an TI

Der Gesetzentwurf verpflichtet deshalb Apotheken und Krankenhäuser, sich an die Telematikinfrastruktur anzuschließen: bis Ende September 2020 bzw. 1. Januar 2021. Auf diese Weise soll es Patientinnen und Patienten ermöglicht werden, möglichst bald digitale Angebote wie die elektronische Patientenakte zu nutzen. Hebammen und Physiotherapeuten sowie Pflege- und Rehabilitationseinrichtungen sollen sich freiwillig anschließen können. Die Kosten hierfür werden erstattet.

Ärzte, die sich nicht anschließen, müssen laut Gesetzentwurf ab dem 1. März 2020 mit einem erhöhten Honorarabzug von 1 auf 2,5 Prozent rechnen. Sie unterliegen bereits seit dem 1. Januar 2019 der Anschlusspflicht.

Verbesserungen bei Telekonsile und Videosprechstunde

Außerdem sollen Telekonsile künftig besser vergütet werden und auch sektorübergreifend funktionieren. Über Telekonsil können niedergelassene Hausärzte einen Spezialisten konsultieren, ohne dass der Patient selbst beim Facharzt vorstellig werden muss. Ermöglicht wird dies durch eine Software, die beiden Ärzten Zugriff auf dieselben Dokumente verschafft. Erleichterungen gibt es für Ärzte auch bei der Videosprechstunde: Über entsprechende Angebote sollen sie künftig auf ihrer Internetseite informieren dürfen.

Elektronischer Krankenkassenbeitritt

Ebenfalls Teil des Maßnahmenpakets ist die Vereinfachung von Verwaltungsprozessen durch Digitalisierung. Danach könnte beispielsweise der freiwillige Beitritt zu einer gesetzlichen Krankenkasse auch elektronisch erfolgen.

Zur Entscheidung an den Bundestag

Die Stellungnahme des Bundesrates wird nun zunächst an die Bundesregierung weitergeleitet. Sobald sie sich dazu geäußert hat, leitet sie den Gesetzentwurf einschließlich der Stellungnahme des Bundesrates und ihrer Gegenäußerung an den Bundestag zur weiteren Beratung und Entscheidung.

Stand: 20.09.2019

Top 41Waffenrecht

Foto: Handfeuerwaffe und Messer

© Foto: GettyImages | vzwer

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Beschluss

Keine Waffen in die Hände von Extremisten

Der Bundesrat fordert eine Verschärfung des Waffenrechts: Personen, die vom Verfassungsschutz beobachtet werden, sollen grundsätzlich als waffenrechtlich unzuverlässig gelten. Reichsbürgern, Links- und Rechtsextremisten sowie religiösen Fanatikern könnte so leichter der Waffenschein entzogen - oder gar nicht erst erteilt werden.

Regelabfrage und Regelvermutung

Waffenbehörden sollen künftig immer eine Regelabfrage beim Verfassungsschutz durchführen, um die Zuverlässigkeit eines Antragstellers umfassender als bisher zu überprüfen: Bislang holen die Behörden Auskünfte beim Bundeszentralregister, bei den zentralen staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister und den örtlichen Polizeidienststellen ein.

Stellt sich heraus, dass eine Person vom Verfassungsschutz beobachtet wird, soll sie grundsätzlich keine Erlaubnis zum Umgang mit Waffen erhalten. Diese gesetzliche „Unzuverlässigkeitsvermutung“ soll allerdings im Einzelfall widerlegbar sein.

Schon länger gefordert

Zur Regelabfrage beim Verfassungsschutz hatte der Bundesrat bereits am 2. März 2018 einen Gesetzentwurf beschlossen (BR-Drs. 39/18 (B) [PDF, 73KB]) und beim Deutschen Bundestag eingebracht. Dieser hat bislang noch nicht über den Vorschlag entschieden.

Stellungnahme zum Regierungsentwurf

Am 20. September 2019 wiederholte der Bundesrat nun seine Forderung nach besserer Handhabe der Waffenbehörden gegen Extremisten - in seiner Stellungnahme zu einem Gesetzentwurf der Bundesregierung, der vorrangig der Umsetzung einer EU-Richtlinie über Kontrolle des Erwerbs und Besitzes von Waffen nationales Recht dient.

Bundestag entscheidet

Die Stellungnahme des Bundesrates geht nun über die Bundesregierung, die eine Gegenäußerung dazu verfasst, an den Bundestag. Dieser entscheidet, ob er die Anliegen des Bundesrates aufgreifen und den ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung entsprechend ändern will.

Stand: 20.09.2019

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Top 43Cybergrooming

Foto: Tastatur mit Hand im spärlichem Licht

© dpa | Karl-Josef Hildenbrand

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Bundesrat: Strafbarkeit von Cybergrooming deutlicher ausweiten

Der Bundesrat hält die Regierungspläne zum besseren Schutz von Kindern vor Cybergrooming für nicht weitgehend genug. Er möchte den Versuch des Cybergroomings generell unter Strafe stellen - und nicht nur dann, wenn der Täter irrigerweise davon ausgeht, auf ein Kind einzuwirken. Letzteres sieht der Gesetzentwurf der Bundesregierung vor, zu der sich der Bundesrat am 20. September 2019 geäußert hat.

Strafbaren Versuch ausweiten

In ihrer Stellungnahme fordern die Länder außerdem, den Versuch des sexuellen Missbrauchs an Kindern auch dann zu bestrafen, wenn er durch Zeigen pornografischer Schriften erfolgt.

Erforderlich: Keuschheitsprobe für Verdeckte Ermittler

Aus Gründen einer effektiven Strafverfolgung halten sie es zudem für erforderlich, V-Männern im Zuge ihrer Ermittlungen zu ermöglichen, trotz des strafrechtlichen Verbots kinderpornografische Schriften hochzuladen. Voraussetzung für diese sogenannte Keuschheitsprobe soll allerdings sein, dass es sich um rein fiktionale Darstellungen von Kinderpornografie handelt.

Eigentlich dürfen Verdeckte Ermittler als Teil der staatlichen Strafverfolgung keine Straftaten begehen. In der vorgeschlagenen eng umgrenzten Befugnis sind sie nach Ansicht des Bundesrates allerdings verfassungsrechtlich zulässig, da sie schwerste Straftaten im Bereich des sexuellen Missbrauchs von Kindern aufklären und auch verhindern könnten.

Bundesregierung und Bundestag entscheiden

Die Stellungnahme des Bundesrates wird nun zunächst an die Bundesregierung weitergeleitet. Sobald sie sich dazu geäußert hat, leitet sie den Gesetzentwurf einschließlich der Stellungnahme des Bundesrates und ihrer Gegenäußerung an den Bundestag zur weiteren Beratung und Entscheidung.

Stand: 20.09.2019

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