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Beschluss

Elektrifizierung des Schienenverkehrs: Schleswig-Holstein macht Druck

Schleswig-Holstein plädiert für eine zügige Umsetzung des vom Bundesverkehrsministerium angekündigten Programms "Bund für Elektrifizierung". In einem Entschließungsantrag macht das Land deutlich, dass es dabei vor allem um eine direkte Unterstützung des Regionalverkehrs gehen muss. Die Initiative wurde am 20. September 2019 im Bundesrat vorgestellt und anschließend in die Ausschüsse überwiesen.

Förderung zu 100 Prozent über den Bund

Darin unterstreicht Schleswig-Holstein, dass es ein unabhängiges Förderprogramm erwartet, welches nicht in bestehende Programme eingebunden ist. Eine finanzielle Beteiligung der Länder an dem Programm, beispielsweise über das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz, lehnt Schleswig-Holstein ab. Derartige Maßnahmen zur Emissions- und Kostenreduzierung im Schienenverkehr dürften nicht von der Finanzstärke der Bundesländer abhängig sein, betont das Land in seinem Antrag. Maßgeblich müsse vielmehr auch der niedrige Elektrifizierungsgrad bestimmter Bundesländer sein. Zudem sei der Bund kraft Grundgesetz für die Gewährleistung der Schienenwege verantwortlich und müsse deshalb auch zu 100 Prozent für das Förderprogramm aufkommen.

Zum Hintergrund

Seit April dieses Jahres setzt eine bundesstaatliche Finanzierung von Förderprogrammen über das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz voraus, dass sich die jeweiligen Länder an den Kosten beteiligen. Hintergrund ist die Grundgesetzänderung zu Finanzhilfen des Bundes, auf die sich Bund und Länder im Rahmen eines Vermittlungsverfahrens im Februar 2019 geeinigt hatten.

Als nächstes beraten die Ausschüsse

Die Ausschüsse befassen sich in der letzten Septemberwoche mit dem Entschließungsantrag. Sobald sie ihre Beratungen abgeschlossen haben, erscheint er zur Beschlussfassung erneut auf der Plenartagesordnung.

Stand: 20.09.2019

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